BRUS
Ich weiß, habe den ja auch vorliegen...
Beim dB Killer durfte es analog dem normalen Verstoß zu sehen sein. Durch die Entnahme des Killers erlischt die BE und somit tritt der erste Tatbestand in kraft.... 20 Euro ist nicht vorstellbar.
@yoshi
Die regelbaren Auspuffanlagen sind und waren immer nur im geschlossenen Zustand zulässig. Das bleibt auch so, daran wird sich nichts ändern.
topperharley
Vernichtung der Anlage ist unmöglich!! Warum soll man die denn vernichten dürfen? Kannst die doch noch auf der Rennstrecke verwenden Untersagung der Weiterfahrt macht nur bei einer Gefährdungsvariante Sinn. Man kann dir keine anzeige Wg ner Verkehrsgefährdung schreiben und dich dann weiterfahren lassen. Bei nem zu lauten Auspuff sehe ich aber in keiner weise ne Gefährdung , deshalb gibts auch keinen Punkt mehr.
Ne Beschlagnahme ist grds. Möglich, man sollte aber auch die Verhältnismäßigkeit nicht aus den Augen verlieren. Wenn die Polizisten ein zwei Fotos von der Anlage machen sollte dies auch ausreichend sein
Bergo