Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Teilegutachten

  • Hallo,


    Hab heute mal das teilegutachten von meinem ape den ich montieren will durchgelesen.
    Da steht nur Harley drin! Bekomm ich das irgendwie hin das dieser Lenker für meine von zugelassen wird?
    Und wenn ich einen anderen Sitz drauf mache, Brauch ich da auch abe oder sowas?



    Gruß
    Daniel

    Gruß
    Daniel


    Ich hoffe ich bekomme mein Bike wieder zusammen gebaut :supersad:

  • Hab damals (vor ca. 3Jahren) ohne Probleme einen Ape eingetragen bekommen in dessen Gutachten nur Harley´s aufgeführt waren,und das in München!
    Der Prüfer meinte nur,wenn der Lenker Harley-Vibrationen aushält dann sollte der bei ner Japaner gar kein Problem machen. :D

  • Für nen Sitz brauchste kein Gutachten! Wenn du allerdings nen Einzelsitz montierst musste "laut Vorschrift" das Ding auf Einsitzer umtragen lassen.


    Bei dem Lenker kann dir der Prüfer nen Strich durch die Rechnung machen... hab beim letzten Tüvtermin die aufregendsten Sachen erlebt...
    Fahr am besten mal vorher hin, erzähl dem von deinem Vorhaben. Dann weißte im Vorfeld schon ob er dir das einträgt oder nicht. Falls nicht - versuchs beim nächsten! ;)

  • hatte damals bei meine Virago 535( ja son Kackstuhl hatte ich mal) auch den Lenker gewechselt aber das Teilegutachten war nur für die 1000er mußte dann ein Anbaugutachten nach § schlagmichtot machen lassen!

  • Wenn du allerdings nen Einzelsitz montierst musste "laut Vorschrift" das Ding auf Einsitzer umtragen lassen.

    Aber nur wenn keine Möglichkeit besteht ohne Umbau daraus wieder eine 2sitzer zu machen.
    Wenn ich aus meinem PKW die Rückbank ausbaue erlischt auch nicht die BE und es wird ein Sportwagen, da ich wieder RÜCKBAUen kann.


    meine VT 750 hat eine einzelne Brötchenbank mit 1 Schraube - Abnehmen und damit kann ich 1sitzer fahren ohne Abnahme...

    Einmal editiert, zuletzt von LupoDesign ()

  • Mein TÜV Prüfer meinte nach dem Umbau es sei ja offensichtlich das nur einer Platz hat, Eintragung auf 1Sitzer nicht nötig... Bei Kontrollen gab´s noch keine Probleme.


    Gruß

  • Schau nochmal genauer ins Gutachten, im Bereich Verwendungsbereich stehen häufig einige spezielle Modelle und dann steht da meistens noch sinngemäß, dass dieser Lenker auch verwendet werden kann bei Fahrzeugen mit zölligen Lenkermaß...


    ... Dann ist die Eintragung eigentlich kein Problem weil du ja auch wenn du die dort namentlich aufgeführten Fahrzeuge nicht fährst trotzdem im Verwendungbereich bleibst!


    Was schon mal verlangt werden kann ist, dass nach der Abnahme die Fahrzeugpapiere direkt geändert werden müssen weils im TÜV-Eintragungs-Gutachten steht...

  • Aber nur wenn keine Möglichkeit besteht ohne Umbau daraus wieder eine 2sitzer zu machen.
    Wenn ich aus meinem PKW die Rückbank ausbaue erlischt auch nicht die BE und es wird ein Sportwagen, da ich wieder RÜCKBAUen kann.


    meine VT 750 hat eine einzelne Brötchenbank mit 1 Schraube - Abnehmen und damit kann ich 1sitzer fahren ohne Abnahme...

    Nöö! Argument vom Prüfer: du fährst ja auch nicht ohne Auspuff durch die Gegend und lässt ihn Zuhause - kannst ihn ja "wieder rückbauen". Du musst das Fahrzeug so durch die Gegend treiben wie zugelassen... und den ersten Stress deswegen hatte ich genau deswegen! Keine Plakette weil kein Soziuskissen drauf ..


  • meine VT 750 hat eine einzelne Brötchenbank mit 1 Schraube - Abnehmen und damit kann ich 1sitzer fahren ohne Abnahme...
    Nöö! Argument vom Prüfer: du fährst ja auch nicht ohne Auspuff durch die Gegend und lässt ihn Zuhause - kannst ihn ja "wieder rückbauen". Du musst das Fahrzeug so durch die Gegend treiben wie zugelassen... und den ersten Stress deswegen hatte ich genau deswegen! Keine Plakette weil kein Soziuskissen drauf ..

    ...also liegt mal wieder alles im Ermessen des Prüfers... :)

  • Ein Teilegutachten ist markenunabhängig in der Verwendung und beschreibt nur die geprüften Eigenschaften des Anbauteils, um das
    es geht.
    Die Tauglichkeit für das spezifische Moped wird durch Inaugenscheinnahme durch den TÜVler (Lenkeinschlag/Züge + deren Verlegung/
    Ablesbarkeit d. Instrumente/etc.) überprüft und das positive Ergebnis (wenn alles stimmt) eingetragen.


    Eine ABE bezieht sich dagegen auf ein in den Papieren genanntes Fahrzeug. Ist das Fahrzeug auf der Liste (und die Montagebedingungen
    erfüllt!), kann man das Teil ohne weitere Eintragungen (und Kosten) fahren.
    Steht das gewünschte Fahrzeug nicht auf der mitgelieferten Liste, kann das Teil dennoch eingetragen werden (s.o.)




    Jan

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    Ride on. Carpe noctem.


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    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • Ich werd Montag mal zum TÜV gehen und dann sollen die mir mal erklären warum es nicht gehen soll:)
    Sonst gibts keinen ape :-(

    Gruß
    Daniel


    Ich hoffe ich bekomme mein Bike wieder zusammen gebaut :supersad:

  • Die werden auch nichts anderes sagen als oben dargestellt...



    Jan

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  • Mein TÜV Prüfer meinte nach dem Umbau es sei ja offensichtlich das nur einer Platz hat, Eintragung auf 1Sitzer nicht nötig... Bei Kontrollen gab´s noch keine Probleme.


    Gruß


    Da scheint dein TÜVler aber nicht gerade eine Leuchte zu sein - naja, er steht dann ja auch nicht am Strassenrand :evil:


    Beim Umbau/Umschreiben auf 1-Sitzer müssen nämlich die hinteren Fussrasten entfernt und ein ggf. vorhandener Hallteriemen demontiert werden. Bei Eintragung "wahlweise 1-Sitzer" wird das normalerweise als Auflage dazu in die Papiere mit eingetragen.


    Darüber hinaus darf der Einzelsitz max. 45 cm lang sein - auch das müsste er kontrollieren.