Hey Menzi,
TipTop!! Danke für Deine Mühe...
Jetzt wissen wir Bescheid, allerdings lese ich da:
"(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1. des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis,
Bauartgenehmigung...."
blablablabla
"...mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen
auszuhändigen."
Ich lese da nix, das nur Papier erlaubt ist.
Die Ablichtung kann doch auch in elektronischer Form sein...?
Ein anständiger Rechtsverdreher findet garantiert eine Interpretation, die das bestätigt....