Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Leidiges Thema Heckfender

  • Moin Jungs.


    Ich bastel mir gerade eine neue Karre zusammen.


    Beim Heckfender raufe ich mir gerade die Haare: In Abhängigkeit der Zulassung (ABE oder EU-Zulassung) gibt es ja verschieden genaue Regelungen. In meinen Papieren steht unter Ziffer K nur ein "-", deutet meines Wissens nach auf eine Zulassung durch Einzelabnahme (also leider nicht die EU-Regelung) hin. Auf der Rahmenplakette steht allerdings eine e11**** Nummer (Karre ist ne Enfield von 2006).


    Welche Vorschrift muss ich denn nu beachten? Hat jemand ne Ahnung?


    Ich will den Fender janz knapp halten und maximal bis zur oberen Mitte des Rades führen. Falls ich das TÜV-technsich hinkriege, stellt sich die nächste Frage nach dem Kennzeichen. Wenn hinten am Rad nix mehr ist, bleibt ja nur noch ein seitliches...für die Enni gibbet aber keine Träger mit Teilegutachten.Son Ding selber bauen ist nicht so schwer...


    Hat jemand schomma einen Eigenbauträger eingetragen bekommen?



    Oder: Kennt jemand im Kreis Wesel ggf. einen zugänglichen TÜV-Prüfer, mit dem ich die Fragen klären könnte? Die mir bekannten halten generell nix von Umbauten und sind bei diesbezüglichen Fragen nicht wirklich bemüht/bzw. unkooperativ.



    Grüße,


    Smali

    Maximal zwei Zylinder braucht der Mann...

  • meines Wissens hat der TÜV mal ein Schreiben an die Prüfstellen verteilt, dass es keinen Sinn macht, "neuen" (EG-zugelassenen) Fahrzeugen die Eintragung kurzer Fender zu gestatten und älteren, nach StvO zugelassenen zu verwähren. Somit könnte sich man sich vermutlich darauf berufen, wenns denn dann den EG-Richtlinien entspricht. Bei dem Baujahr muss aber das Rücklicht auf jeden Fall mittig auf den Heckfender.


    Eingenbau-Kennzeichenhalter eingetragen zu bekommen, ist eigentlich kein Problem, solange die entsprechenden Winkel für die sichtbarkeit gegeben sind. (hat bei mir schon zweimal ohne Probleme funktioniert)

  • Hallo, ich habe meinen selbstgebauten seitlicher Kennzeichenhalter auch durch den TÜV bekommen, der Neigungswinkel max 30 Grad. Der Halter darf sich nicht ungewollt verdrehen können, d.h. an zwei Punkten fixieren. Wenn dein Kennzeichen links befestigt ist muß es von der rechten Seite am Rad vorbei auch im Winkel von 30 Grag noch sichtbar sein. Licht muß mittig oder links und rechts (Bliker Rücklichtkombi.) Katzenauge zumindestens für den TÜV auch mittig, danach kann man es ja unter das Kennzeichen kleben.




    Gruß Sandsäge

  • Ich wollt meinen Seitlichen an meiner Triumph Bj 71 eintragen lassen, nö sagt der TüVer, braucht doch nicht, sind alle Regeln eingehalten (Sichtbarkeit und Winkel) das ist nicht eintargungsfplichtig.
    Rücklicht ist mittig, Rückstrahler hab ich unterm Schild, n 2. für n TüV links angebaut = Plakette
    Abweiser dran wollt er auch nicht, der Lenker ist so breit ( 1m ) da kommt nie einer hin der sich da verletzen oder einklemmen könnte.
    Das ganze ist dann noch rechts dran und komplett aus Alu und Titanblech selbstgefräst und zusammengenietet.
    Hat sich auch noch keiner drüber beschwert.
    Wenn mir einer ne Mängelkarte schreibt soll ich mal wieder rumkommen.


    Ist der bisher entspannteste Prüfer den ich je kennen gelernt habe, da ist fast nur mit Termin und sehr viele Oldtimer, meist sehr interesante Wartezeiten da.


    Smoggly

  • geh mit dem heckfender 10 cm über die mitte, dann hast du keine probleme bei der eintragung.
    seitlicher kz-halter ist nicht eintragungspflichtig, nur die maße und winkel einhalten

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

  • Habe für meine Triumph Fender und seitlichen Kennzeichenhalter selbst gebaut...Fender braut nicht eingetragen werden...Kzh wurde die geometrische Sichtbarkeit ohne Auflagen eingetragen.
    Für meine Trude baue ich mir gerade Fender und seitlichen Kennzeichenhalter ebenfalls.
    http://up.picr.de/13059111yn.jpg
    http://up.picr.de/13071088fj.jpg


    Fender ist in meinem Fall eintragungsfrei...Kzh...mal sehen. :thumbup: unser TÜVer ist ja zwei bis vier mal die Woche bei uns im Haus und sieht das Projekt wachsen.

  • Moin Smoggly,


    könntest du mal ein Foto von deinem seitlichen KZH posten? Wollte mal gucken wie du das an deiner Triumph gelöst hast und ob das nicht für meine auch passen könnte.
    Besten Dank im Voraus!


    Holger

  • Habe für meine Triumph Fender und seitlichen Kennzeichenhalter selbst gebaut...Fender braut nicht eingetragen werden...Kzh wurde die geometrische Sichtbarkeit ohne Auflagen eingetragen.
    Für meine Trude baue ich mir gerade Fender und seitlichen Kennzeichenhalter ebenfalls.
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/13059111yn.jpg
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    Fender ist in meinem Fall eintragungsfrei...Kzh...mal sehen. :thumbup: unser TÜVer ist ja zwei bis vier mal die Woche bei uns im Haus und sieht das Projekt wachsen.

    Habe die Bilder mal sichbar gemacht, das fehlte ;)


  • wenn das Ergebnis dir so gefällt, ............bau dran



    .

  • Hier mal mein erster versuch vom Kennzeichenhalter und Fenderbau.
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/13172910xg.jpg]


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/13172911xq.jpg]


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/13172912pb.jpg]


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/13172913la.jpg]


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/13172914qu.jpg]
    http://up.picr.de/13166622ku.jpg zweiter Versuch


    Wird an meiner dritten Triumph gänzlich andere Richtung bekommen..Bobber... oldschool Kennzeichen muß ich mir was einfallen lassen

  • Für meinen seitl. KZH habe ich ´ne ABE. (Genscher)
    Is natürlich nervig dieses Papierdingens dauernd mit zu schleppen.


    Spricht was dagegen, die ABE einzuscannen, und als .pdf auf´m Smartphone zu speichern....?? ?(

  • Spricht was dagegen, die ABE einzuscannen, und als .pdf auf´m Smartphone zu speichern....?? ?(

    Das wäre mal eine Frage an einen Verkehrsrechtsexperten / Anwalt .... denn der Gesetzgeber sagt nur aus:
    "Das Dokument muß mit geführt werden" .... so mit sagt der Gesetzgeber NICHT, in welcher Form, solange eine EINDEUTIGE zuordnung möglich ist.
    Bei einen Dokument spricht man ja im herkömmlichen Sinn, von in Papierform .... aber Faxe und PDF-Datein, gelten auch vor Gericht als Dokument.


    Wie gesagt, das wäre mal ne Frage an Experten und Anwälte

  • So nun ist es amtlich - ich habe vorhin beim KBA nach gefragt und die
    freundliche Dame hat mir sehr schnell folgende Auskunft gegeben:


    "Mitführen der ABE § 19 StVZO Absatz 4 Ihre E-Mail-Anfrage




    Sehr geehrter Herr .....,


    vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage.


    Eine elektronische Form (z.B. als pdf.Datei) ist nicht erlaubt.


    Somit muss die Genehmigung in Papierform mitgeführt werden.




    Nachlesen können Sie die Vorschriften unter nachstehendem Link:


    http://www.gesetze-im-internet.de/bu...012/gesamt.pdf


    Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen XXX"




    Naja dann wissen wir es jetzt

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."