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Scheinwerfer mit DOT hier zulässig ?

  • nee Du, höchstens mit´ner Ausnahmegenehmigung bzw. Sonderabnahme vom TÜV= seeeeeeehr unwarscheinlich!!!

    "Make some shit, put some into it. It is what you build... have fun with it, that what matters" M.Van Schyndel

  • Hab schon mehrere US krad's mit DOT Beleuchtung gesehen wo im Schein dann Steht "Beleuchtung entspricht insoweit den Bestimmungen".


    Kommt da halt immer auf dem Prüfer an und auf die Zulassungstelle, wenn die nicht will hilft der kulanteste Prüber nichts....

  • ?(Woher weiss denn die Zulassungsstelle was du für´ne Lampe verbaut hast? Is denen doch Wurscht solang du nen gültigen TÜV hast. Sofern es diese Modelle in Germany bzw. Europa auch gibt wollen die europäische Lampen, anders wär´s wenn es das Modell nicht geben würde in Europa. Es sei denn, wie du sagst, du hast nen sehr humanen TÜVer.

    "Make some shit, put some into it. It is what you build... have fun with it, that what matters" M.Van Schyndel

    2 Mal editiert, zuletzt von darkjam ()

  • DOT Kennzeichnung ( Departement of Transpotation / USA ) ist hier nicht zulässig und schon gar nicht eintragbar.
    Ausnahme : Oldtimer , da geht der damalige Stand der Technik durch.
    Entweder ECE Zulassung ( "E" im Kreis ), oder KBA Zulassung ( Wellenlinie )
    eh basta.
    Richtig : Die Zulassungsstelle interessieren nur Papiere , das war auch nicht die Frage .
    Aber den TÜV und die Rennleitung interessiert das wohl , also illegal.
    Ich frag mich nur immer wie man so bl.... sein kann und den TÜV mit der Nase drauf stößt , und das der Sheriff danach schaut hab ich n.n. gehört.

    Gott schütze mich vor meinen Freunden , mit meinen Feinden werde ich alleine fertig

  • Erstmal Danke für die schnellen Antworten :)
    Dann werd ich mir wohl ne andere Lampe suchen. Vorm Tüven kann man wieder alle Originalteile anschrauben. Nur erstens hab ich da keinen Nerv mehr zu. Das ging mir bei meinem Streetfighter schon derbe auf die Nüsse. Und zweitens wenn man wirklich mal nen Unfall hat und die Versicherung Aufgrund nicht zulässiger Veränderungen nicht zahlt, is das richtig kacke. Scheisse klingt das vernünftig 8o

  • Zitat

    Original von schrauber
    DOT Kennzeichnung ( Departement of Transpotation / USA ) ist hier nicht zulässig und schon gar nicht eintragbar.
    Ausnahme : Oldtimer , da geht der damalige Stand der Technik durch.
    Entweder ECE Zulassung ( "E" im Kreis ), oder KBA Zulassung ( Wellenlinie )
    eh basta.


    Falsch, mein US-Import ist genau so abgenommen worden (Kein Oldtimer)

  • @ bigbikelupo : Das behalt mal besser für dich , sonst kriegt der Sachverständige Probleme. Was real so passiert ist was anderes und kein Freifahrtschein ( Widerrechtliche Eintragung heisst das Zauberwort )


    @ Ruhrstahl : Das mit der Versicherung die nicht zahlt ist ein nicht tot zukriegendes Gerücht. Wenn die Versicherung beweist , das dein illegales Teil
    URSÄCHLICH für den Schaden ist hast du recht , aber sonst : Bullshit !

    Gott schütze mich vor meinen Freunden , mit meinen Feinden werde ich alleine fertig

  • wasn blödsinn....
    mein chevy bj.95 hatte ebenfalls dot-scheinwerfer und die eintragung "Wirkung der Beleuchtungseinrichtung in etwa vorhanden".
    das ist gang und gäbe, zumindest beim tüv nord - aussage meines tüvers (aaS)....


    @stahli: such dir nen netten prüfer, sei auch nett und frage höflich.... fertig ist der lack!

  • Ich muss hier mal 'ne kleine Korinthe k..... :D


    Es hört sich so an, als ginge es bei Ruhrstahl um einen US-ZUBEHÖR- Scheinwerfer, da wird es sehr schwer eine Eintragung für eine "In-Etwa-Wirkung" zu erlangen, denn wer ein nicht zulassungsfähiges Zubehörteil anschraubt, der kann auch ein zugelassenes Teil anschrauben ;)


    Für Fahrzeuge, die im ORIGINALZUSTAND mit DOT-Scheinwerfern ausgerüstet wurden und importiert werden, KANN die Eintragung erfolgen, wenn eine Umrüstung auf hier zugelassene Scheinwerfer unmöglich ist, oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich wäre.
    Zur Beurteilung, wie "hoch" (wertmäßig) der Aufwand als angemessen betrachtet wird, gibt es unterschiedliche Vorgaben der Zulassungsbehörden.... (das können durchaus mehrere tausend Euro sein!)
    Vergleichbare Diskussionen gibt / gab es für die Eintragung der sog. "80er-Kennzeichen" an US-PKWs, da lassen sich im Netz vmtl. auch Zahlen finden...
    Was der Prüfer vor Ort einträgt...???? ;)


    Regt Euch auf, aber so sieht's aus.... ;) :D


    Viel Erfolg, Ruhrstahl