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Filesharing: BGH bestätigt grundsätzlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber

  • Bei der Lobby-Arbeit, die die Content-Verwertungsindustrie bei unseren Politikern geleistet hat, war das doch zu erwarten.


    Ich begreife nur einfach immer wieder nicht, warum sich Schaffende, die nur einen Brotkrumen der Einnahmen abkriegen, sich vor den Marketingkarren der Verwerter spannen lassen, und ihre eigenen Fans verklagen wollen.


    Es geht bei diesen ganzen Kampagnen und Klagewellen schließlich nicht, oder in nur sehr geringem Umfang, um die Vertretung der berechtigten Ansprüche der künstlerisch schaffenden, sondern einer immer gierigen werdenen Verwertungsindustrie die Taschen noch mehr zu füllen.

    Wer mit mir nicht klar kommt, muss noch an sich arbeiten.

  • Da werden sich aber die Abmahner wieder freuen. Das problematische an der Sache scheint mir nicht die Rechteverletzung durch einen bewusst angebtenem Download, sondern villeicht eher die im Hintergrund laufende Mucke bei einem Youtube Video.


    Mike

    derjenige unter euch, welcher frei von sünde ist, werfe den ersten stein

  • Zitat

    Original von Frank1966
    ...Schaffende, die nur einen Brotkrumen der Einnahmen abkriegen, sich vor den Marketingkarren der Verwerter spannen lassen, und ihre eigenen Fans verklagen wollen.....


    naja, irgendwie müssen die Rechteverwerter auch zu den Rechten gekommen sein, oder? Wird ja keiner gezwungen, einen Plattenvertrag bei xyz zu unterschreiben...

  • hehe, schön ist aber die definition des gerichtes, was das anbieten mit "GERWERBLICHEN AUSMASS" angeht...
    http://www.heise.de/newsticker…-Filesharing-1168463.html


    kurz gefasst:


    gewerblich ists nur, wenn das lied/film/sonstwas sich noch in der verwertungsphase befindet, d.h. 6 monate....
    also alles, was länger als 6 monate aufm markt ist, ist widerum nicht gewerblich und daher muss der provider dann auch keine infos rausrücken...


    na da haben sich die jungs aber mal wieder selber ins bein geschnitten :D:D:D

  • Wenn die Leute Kohle für Kippen und fürs saufen haben, ham se auch Kohle für CD und DVD - einfachster Schutz gegen verwixte Abmahnwahnanwälte : einfach nix filesharen und gut is.


    Dann is man zu 99 % safe. 8)