Mahlzeit. Hier mal kurz was uns zugestoßen ist:
Auf einer Tour mit 20 Kumpels hatten wir an einer Gaststätte gehalten um ordentlich mittag zu machen. Wir saßen draußen, der Parkplatz war ums Eck. Nach einer Weile haben wir ein blau- silber gestreiftes Auto mit blauen Lichtern auf dem Dach gesehen, das in Richtung Parkplatz abgebogen ist. Wir hatten aber gerade unser Essen vor uns und keinen Bock nachzuschauen, ob die Obrigkeit unsere Maschinen begutachtet oder nicht.
Nach etwa drei Wochen haben vier Rogga ein Schreiben vom Landratsamt bekommen. Einer davon bin ich.
Mängelbericht 1 (meiner):
fehlendes Rück- und Bremslicht (sieht man halt nicht, wenn die Zündung nicht an ist--> Kellermann DF) und fehlender Rückstrahler
Mängelbereicht 2 (Kumpel mit HD):
fehlendes Kennzeichen (während der Tour ist der seitliche Halter abgebrochen), fehlendes Rück- und Bremslicht (sieht man halt nicht, wenn die Zündung nicht an ist--> Kellermann DF), fehlender Rückstrahler und zu spitze Radnabenabdeckungen
Mängelbericht 3 (Kumpel mit HD):
Reifen abgefahren, fehlender Rückstrahler, fehlender rechter Rückspiegel
Mängelbericht 4 (Kumpel mit Fighter CBR):
fehlender Rückstrahler, fehlende Radabdeckung
So, nun die Frage zu Bericht 2:
kann man Einspruch gegen die Stilllegung des Fahrzeugs wegen fehlendem Kennzeichen erheben (das Kennzeichen wurde im Rucksack mitgeführt), weil es die Staatsmänner ja nicht für nötig hielten den Halter/ Fahrer zum Fahrzeug zu holen und zu befragen.
Gruß kata