Das Magazin für umgebaute Motorräder

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Dodge Van B-250

  • kuckuck...


    also, der buick is schon wieder verkauft :D und jetzt hat der schlanke Obi vor sich nen 84er Dodge Van zu kaufen. Offensichtlich keine oder max Euro I, zarte 5,2 Liter Hubraum. Innen 4 x Captainchairs und 1 Bank.
    Jetzt die Frage: kann ich den noch als Bürofahrzeug oder so zulassen? Hab da mal irgendwo was gelesen und gehört, das es das nicht mehr geben soll. Oder gibts da noch andere Kniffe den NICHT als PKW versteuern zu müssen?
    Achso nochwas, der Van hat ein MidTop-Dach. vielleicht als Wo-mo zulassen?


    Als LKW scheidet aus, da dann wohl alle Scheiben hinten verschlossen und ne Trennwand reingezogen werden soll.


    Danke schonmal für Tips falls welche kommen...

  • Die Frage ist, ob das Fianzamt wegen der KFZ-Steuer mitmacht.
    Und das macht es in letzter Zeit leider nicht mehr (zumindest bei uns in BS).
    Selbst als Bürofahrzeug zugelassene Vans wurden nbormal besteuert bzw. sogar nachversteuert.

  • Ich fahr meinen Bulli auch ohne Trennwand und mit Fenstern hinten als LKW, ganz ohne Stress vom Staat. Das Einzige, was stört sind die maximalen 3 Sitze.


    Beim WoMo wollen die TÜVler mittlerweile Stehhöhe haben Sprich mindestens 1,80 wenn du nen kleine Frau hast, die dann mitkommt :D
    Ansonsten bleibt nur der gute alte Oldtimer in 3 Jahren.

    Inoffizieller Sachverständiger für bayerische strassengräben

  • naja, womo ist ja auch so ne sache mit dem einbau von diesem ganzen schwachsinn,der denn rein muss.
    ich denke ich werde dann bis 2014 mit ner offiziellen zulassung warten.
    aber wahrscheinlich kommt vorher wieder einer vorbei und nimmt den für nettes geld mit...wär ja auch nicht schlecht. :D

  • also ich hab jetzt mit dem Typen vom Finanzamt gesprochen.
    -Bürofahrzeuge gibt es solches nur noch wenn die so vom Werk ausgeliefert wurden.
    Nachträglich umgebaute werden nicht als solches zugelassen.jedenfalls hier nicht.


    -Wohnmobil, heißt Kochstelle, Waschstelle, Bett und Stauräume. Da hab ich überhaupt keinen Bock drauf.


    -LKW, alle Sitze und Gurte raus. Trennwand stabil.oberes drittel darf offen bleiben und die Scheiben dürfen auch bleiben. Versteuerung ca 200 euronen


    -PKW, :D 52x knappe 25 Euro (pro 100 ccm)=1300,- Euro 8o das geht garnicht.


    also wenn dann bleibt nur LKW bis 2014 und denn Rückrüstung auf PKW mit H-Gutachten.


    ich bin mir nicht sicher.der muss zwar neu lackiert werden und innen noch etwas aufgehübscht werden, aber der hat ne verzinkte Bodengruppe und damit keinen Rost.auch sonst Rostfrei.Neue Reifen,Bremsen,Flüssigkeiten.Motor und Getriebe vor 4000km überholt und neu abgedichtet.Und der läuft soooo ruhig.das schafft nicht mal mein dailydriver,so ruhig zu laufen.
    und das ganze soll nur 1000 euros kosten. hin und her gerissen sei....

  • Brot nicht.....
    Aber Sprit und das nicht zu knapp selbst mit federleichtem Gasfüsslein. 8o
    Kenne genau dieses Modell von nem Kumpel...ich war geschockt.

  • Also ne Wohnmobilzulassung eingetragen zu bekommen ist nicht so schwer.
    Als Bett reicht ne Matratze reinzuschmeißen. Sitzgelegenheiten müssen meine ich auch drinne sein, dann reicht das entweder aus Drehsitze zu haben und/oder hinten nen Sitz drinne zu lassen. Mindeststehhöhe von 175cm ist sehr wichtig!!! Und ich würde mir an deiner Stelle von einem T4 oder T3 Fahrer einen Küchenblock leihen und mit dem zum TÜV fahren. Darf nur nicht ein Kocher drinne sein der einen abgenommenen Gaskasten haben muss.
    So sind früher alle Multivans, SUV´s und Geländewagen als Womo umgetragen worden. Beim Multivan haben die nen Gaskocher mit Doppelseitigem auf den Tisch geklebt und sind zum TÜV gefahren. Schon kostete der 2,4 Liter Saugdiesel keine 900Euro Steuern mehr im Jahr!
    Weil sich mit sowas natürlich das FInanzamt angeschissen gefühlt hat, haben sie die mindesthöhe von 175cm eingeführt und alle Karren nachprüfen lassen!
    Also würds mit der Womo-zulassung mal ruhig probieren!

  • die möglichkeit mit der geforderten stehhöhe bekomme ich hin.da is platz satt durch das midtop.mal überlegen, was da für mich Sinn macht.
    und zum Spritverbrauch, der is mir egal.Das Teil soll kein daily Driver sein, sondern genau wie Motorrad nur fürs Hobby. Und da ich jetzt mal Bock habe statt Motorrad mal n fetten Spritschlucker zu fahren, kommt mir das Ding ganz gut in Kram.


    Ausserdem muss ich auf meine Frisur achten :Ddie ist immer so platt nach dem Helm abnehmen... :D 8)

  • wohnmobile unter 3,5 T zul. GG werden (seit 2006?) fast so besteuert wie PKW, wenn ich mich nicht irre, darüber wie LKW.
    aber das ist echt ein dschungel geworden, da blickt man kaum noch durch, trotz internet zugriff...


    varianten kann man hier prüfen
    http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobile.php

    2 Mal editiert, zuletzt von Rumtuckerer ()

  • Servus Obi
    wir in München lassen die Dinger immer als Werkstatt- bzw. Servicewagen zu. Besteuerung wie LKW aber Du darfst sonn- und feiertags einen Hänger ziehen. Das ist der wichtige 1.Vorteil. 2.Vorteil: um die Vorraussetzungen zu erfüllen muß ein Werkzeugkasten montiert sein und Werkzeug drin sein!!?? Find ich super, liegt meißtens ein kleiner Ratschenkasten drin und der Rest wird mit Bierdosen ausgefüllt damit nix klappert und schon hat der Werkzeugkasten einen Sinn!!!!!

  • und wie is das beim werkstattwagen mit Sitzen hinten.? geht da wenigstens einer durch?
    wenn der dann wie LKW versteuert wird, dann sind das ja nur 190 euro. werkstattwagen ist ja an sich machbar, aber da wird doch bestimmt wieder irgendeine Auflage existent sein, dass ich ein dementsprechendes Gewerbe angemeldet haben muss.und das was ich angemeldet habe, braucht niemals nicht nen werkstattwaaagn.
    ich tippe mal das der ein LKW wird und gut is...is eh nur da um Wochenends mal n bisschen blöd zu tun 8) :D

  • Zitat

    Original von Obi
    und das was ich angemeldet habe, braucht niemals nicht nen werkstattwaaagn.


    Vieleicht gibts auch "Studio"wagen? 8)

  • Zitat

    Original von Obi
    und wie is das beim werkstattwagen mit Sitzen hinten.? geht da wenigstens einer durch?
    wenn der dann wie LKW versteuert wird, dann sind das ja nur 190 euro. werkstattwagen ist ja an sich machbar, aber da wird doch bestimmt wieder irgendeine Auflage existent sein, dass ich ein dementsprechendes Gewerbe angemeldet haben muss.und das was ich angemeldet habe, braucht niemals nicht nen werkstattwaaagn.
    ich tippe mal das der ein LKW wird und gut is...is eh nur da um Wochenends mal n bisschen blöd zu tun 8) :D


    deswegen Werkstatt und Servicewagen, jeder Abschleppwagen vom ADAC hat auch Sitze um die Personen mitnehmen zu können. Meiner läuft auch auf eine Privatperson ganz ohne Gewerbeschein!!!! Die Jungs die die Karre umschreiben interessieren sich nicht die Bohne auf was er zugelassen wird und das FA interessiert die Daten und nicht der Halter

  • ohhhh...das klingt aber interessant.wenn ich denn 4 Sitze drin hab und das hintere Abteil als Platz für Werkzeuge nutze, denn könnte das ja klappen.
    und die Eintragung Servicewagen muss im Schein stehen? wer kann mir sagen, ob es diese Einstufung hier gibt? das Straßenverkehrsamt? oder weiß das der TÜV weil der das bestätigen muss?

  • hier mal en Auszug aus nem Schreiben vom KBA bezüglich Werkstattwagen:


    Im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine klaren Abgrenzungen zur Einstufung der Fahrzeug- und Aufbauart. Die früher geübte Praxis, die verkehrsrechtliche Einstufung anhand des Erscheinungsbilds des Fahrzeugs vorzunehmen, wird durch die Multifunktionalität der Fahrzeuge immer weiter erschwert.
    Bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen werden daher die verschiedenen Erkenntnisse, wie sie z.B. in den Anweisungen und Richtlinien des Verordnungsgebers festgehalten sind, für die Einstufung herangezogen. Dabei ist in erster Linie die Eignung und Bestimmung der Fahrzeuge und deren technisches Grundkonzepte von Bedeutung.
    So ist in der kommentierten Ausgabe der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) des Kirschbaum Verlags unter Anmerkung 8 zu § 18 StVZO der Begriff des Werkstattwagens wie folgt definiert:
    Werkstattwagen sind Fahrzeuge, deren Einrichtung u Ausstattung zur Verrichtung von Montage- und Instandsetzungsarbeiten geeignet und bestimmt ist. Die Einrichtung (z.B. Regale, Schränke, Werkbänke) muss fest eingebaut sein und das Arbeiten im Fahrzeug ermöglichen; die Ausstattung (z.B. Arbeitsgerät, Werkzeug, Ersatzteile) muss dem Bestimmungszweck entsprechen. Ein solches Fahrzeug muss also eine gewisse Größe haben und außerdem begehbar sein.
    Solche Definitionen liegen für die Bürofahrzeuge und Bautruppwagen nicht vor. Es ist jedoch zu erkennen, dass auch diese Fahrzeuge in Ihrer Einrichtung so konzipiert sein müssen, dass ihre Beschaffenheit und Einrichtung in erster Linie auf die jeweilige Zweckbestimmung ausgelegt sein muss. Der Möglichkeit eines Transports von Gütern oder Personen muss eindeutig eine untergeordnete Bedeutung zukommen.


    Im Einzelbetriebserlaubnisverfahren nach § 21 StVZO entscheidet die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf der Grundlage der Feststellungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen in welche Fahrzeugart das jeweilige Fahrzeug eingestuft wird.

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Zitat

    Original von Menzi58



    Im Einzelbetriebserlaubnisverfahren nach § 21 StVZO entscheidet die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf der Grundlage der Feststellungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen in welche Fahrzeugart das jeweilige Fahrzeug eingestuft wird.




    Jup. Dann hast du eine Eintragung als "Werkstattwagen".


    Aber wie dir das Finanzamt die Kiste besteuert ist davon unabhängig! Die können trotzdem machen "was sie wollen".


    Die können z.B. trotzdem PKW STeuer "verhängen", obwohl LKW eingetragen ist.


    Und umgekehrt auch:
    Ich hatte mal nen Mini-Pickup, den WOLLTE icch als PKW versteuern, weil die LKW Steuer nach Nutzlast gerechnet wird und die dann deutlich teuerer geworden wäre als die Hubraumsteuer für 850 ccm :D


    Das ging auch.



    Chrischan

  • Und jetzt mein Senf.............! Also ich als MOPAR -Urgestein (30 Jahre Chrysler-Dodge -Plymouth) empfehle dir eine nicht zu alte oder verbastelte Karre zu kaufen.Ist meistens n Fass ohne Boden ! Hol dir was neueres mit Einspritzung und 4 Gang Automatik´! Sowas wie ich z.B. gerade zum Kauf anbiete :)
    Dodge RAM 2500Cargo Van ,Bj.99 ..5900ccm,245PS, 133.000 KM und 15Liter auf 100 ! Deutsche Zulassung als Lkw (220 Steuer).



    Mfg. Harry

  • das ist sehr schön Harry....(dann fahr doch mal den Waagn vor... :D)


    Spaß beiseite...ich möchte nix neueres. Eigentlich eher noch älter. Aber das Ding eignet sich nicht nur zum selber rumschüsseln, sondern ist auch ideal zum "durchreichen" an einen der Van-Clubs hier. Die haben schon großes Interesse bekundet, zu nem Kurs, der mir ein Lächeln um die Mundwinkel zucken lässt.


    Ich werd das erstmal so sacken lassen...