Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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  • Hallo da bin ich mal wieder mit ner Frage!
    Hatte mir ja eine umgebaute Intruder gekauft. War soweit auch alles ok, auch bei der Probefahrt. Doch dann ging es los. Der umgebaute Sitz ging kaputt, sowie lösten sich verbaute Knöpfe welche dann nur noch vom Draht gehalten wurden.Das bemängelte ich und fuhr zu der Werkstatt welche die Sache verschuldet hatte. In dem Zuge hatte ich mir den Sitz anpassen lassen und die Werkstatt beauftragt alles nochmal am Bike nachzusehen.
    Das ganze dauerte zwei Wochen, in denen ich ständigt vertröstet wurde.Als es dann endlich fertig war habe ich das Bike wieder geholt und dann ging es weiter. Auf der Rückfahrt viel mir Gummigeruch auf. Bei der Suche nach der Ursache fiel auf das der Vorderreifen stark beschädigt wurde und zwar durch den Frontfender.Zu hause angekommen rief ich sofort den Verkäufer an,welcher mir sagte er nehme das Bike zurück.Doch gestern die Ernüchterung er nimmt sie nicht und trägt auch nicht die Kosten die mir nun anfallen für die Reperatur.Ich möchte auch nicht in die Werkstatt wo das Bike umgebaut wurde,da ich in deren Arbeit kein Vertrauen setze.
    Das ganze hat sich in den letzten drei Wochen abgespielt. Bei den wenigen Fahrten die ich gemacht habe ist immer etwas neues aufgetaucht. Nun bin ich Mega enttäuscht.Es sollte meine Traumerfüllung sein und nun ist es mein Alptraum. Nun meine Frage in die Runde, wie kann man gegen den Käufer oder diese Werkstatt vorgehen? Oder bin ich nun der gearschte und habe die Kosten jetzt auch noch an der Backe, da Privatkauf? Kann mir jemand helfen?


    Vielen Dank Ivo

  • es geht nicht so ganz hervor, ob du von der werkstatt gekauft hast oder von nem privatmann, der diese trude in besagter werkstatt hat umbauen lassen....


    bei werkstatt (und nicht als in kommission verkauft) würde eine gesetzliche gewährleistungspflicht von 6 monaten (glaub ich, vielleicht auch ein jahr) gelten, beim privatmann eben nix....

  • Hört sich aber an, als hätte die Werkstatt zmindest "nachgebessert".
    Vielleicht gilt für die Umbauarbeiten bzw. die "Nachbesserung" noch die Gewährleistung....
    Nen 50er in eine Erstberatung beim Anwalt des Vertrauens investieren, dürfte nicht ganz verkehrt sein.

  • Termin beim Anwalt ist schon gemacht. Da mir der Verkäufer ja sagte, sie komme gerade erst aus der Umbauwerkstatt. bi nich der Meinung man kann die Werkstatt belangen. Aber das sagt mir mein Menschenverstand und nicht das Gesetz.

  • kommt eben drauf an, ob man belegbar der werkstatt "pfusch" nachweisen kann....
    zumindest für die getanen arbeiten muss die werkstatt gerade stehen - alles andere (was der privatmann gemacht hat) kriegste nicht durch....

  • MUUUUAHAHAHAHAHA !!!!! :D :D :D :D :D



    Das hab ich mir schon gedacht - immer wieder das Gleiche mit der mittlerweile "berühmten" Firma.


    Lackieren kann der Junge - mehr aber auch nicht.....

  • Danke für das Beileid!!!!Das ist halt das Problem wenn man keine Ahnung von solchen Dingen ( Umbau) hat und sich auf Aussagen verläßt.Dann ist man nämlich verlassen und hat den Mist.

  • Du hast doch geschrieben, dass du eine gehabt hast, die dir viel Ärger bereitet hat und jetzt eine neue suchst für bis zu 12.000.


    Hast die 2"alte" jetzt wieder bekommen?

    Gruß Herby



    Ohne Ziel ist auch der Weg egal. :(

  • Nein hänge jetzt noch an der einen die ivch mir gekauft hatte. Hatte dem Verkäufer bei seinem Wort genommen, dass er sie wegen der Mängel zurück nimmt. Doch es kommt immer anders als man denkt. Somit keine neue vorerst. Außer es ergibt sich etwas neues.
    bis dahin suche ich parallel eine Neue. Wenn ich sie nicht los werde, muß ich sie mir schick machen und vor allem sicher.