Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Prüfplatte wurde nicht zugeteilt

  • So, ich war beim TüV
    1. lt. Zulassung 2.Sitz erfoderlich
    2. Furasten hinten fehlen
    3. Kettenschutz nicht ausreichend
    4. Haltegriff fehlt
    5. Lenker, Nachweis der Zulässigkeit fehlt
    6. Rückspiegel Sichfeld zu klein
    7. hinten örtlich scharfe Kanten (seitlicher Kennzeichenhalter)
    8. Radabdeckungen vo. & hi. nicht ausreichend
    9. Anbauteile vorne Nachweis der Zulässigkeit fehlt (Gabelcover vom Werner)
    10. Geräuschentwicklung Standgeräusch über den zulässigen Wert
    11. Abgasverhalten UMA Nachweis fehlt.



    so....


    Problemlösung:


    1-4: Kann doch das Bike als Einsitzer umschreiben lassen, dann brauche ich doch hinten keinen weiteren Kettenschutz, oder?


    5. Auf den lenker steht HMHB2-A, kann mir jemand den Hersteller nennen oder hat gar jemand eine ABE?


    7. das kleinste Problem


    8. Die Schutzbleche zu kurz? äh?? Wie lang müssen die denn sein?


    9. brauch ich da eine ABE ? oder? mh... Wie macht Ihr das mit Gabelcover?


    10. Hat jemand eine ABE für die BSm Auspuffanlage?


    So, nun werde ich weiter einen Hass schieben-sauer-


    LG Smoky / Nico

  • Hallo,
    ja du kannst das Bike auf eine Einmann Zulassung umschreiben lassen.
    Beim Auspuff frage doch am besten mal direkt bei BSM nach die können dir sagen ob es eine ABE oder ein Gutachten dafür gibt.
    Beim Lenker würde ich evtl mal bei HM Deluxe bzw den nachfolgern mal nachfragen ob der von denen ist. Und die Gabelcover brauchen meiner ansicht keine ABE oder sowas. Tja und was die Radabdeckung angeht da gibt es eine mindest Radabdeckungslänge die sollte dir aber der Tüv mitteilen.
    Am besten in die Werkstatt des Vertrauens fahren und die den Tüv machen lassen ;-) wird bestimmt einfacher und billiger.
    Grüße Dragstyler



  • 1-4: Einmannbetrieb geht, musst Du dem Prüfer nur sagen, dass Du das auch haben willst.
    Wegen Kettenschutz solltest vielleicht auch mit dem Prüfer kommunizieren um die Ansprüche zu konkretisieren - Der Kettenschutz soll nicht nur den Beifahrer schützen...


    5. Hagen Motorsort www.hagenmotorsport.de



    Insbesondere 6., 7., 8.,10., 11., aber auch alle anderen Punkte: hätte man vorher einfach abklären können und bräuchte man jetzt keinen Hass schieben... auf wen??? ;)

  • Leute....fahrt doch nicht immer zum TÜV.
    Die schauen immer ganz genau hin und stellen sich wegen sonst was an.
    Zum TÜV fahre ich nur wenn ich eine Einzelabnahme brauche.
    Fahrt lieber zu kleinen GTÜ Prüfzentren, oder lasst es in einer Werkstatt machen.

    ...live the american dream, on a british motorcycle...

  • Selbst in der Werkstatt bin ich schon reingefallen. Die haben mir vorher auch versichert, Kein Problem, alles easy usw........ Dann kam mal ein anderer Prüfer, als der der sonst kommt und alles war für den Hintern. Der hat sich sogar an Sachen hochgezogen, was legal und eingetragen war. Der war nur an meiner Karre 2 Stunden am prüfen (was auch immer er da gemacht hat).


    Ich denke die verschärfen so langsam die Gangart und wechseln öfter die Prüfer, damit es keine Kungeleien mehr gibt. Als ein gewisses System dahinter.

  • Zitat

    1-4: Einmannbetrieb geht, musst Du dem Prüfer nur sagen, dass Du das auch haben willst.


    Wieso fahren dann die meisten Rennsemmeln ganz legal mit ner Plaste-Soziusabdeckung rum und müssen auch nicht auf Einmannbetrieb
    im Brief geändert werden ?

  • Zitat

    Original von bigbikelupo


    Wieso fahren dann die meisten Rennsemmeln ganz legal mit ner Plaste-Soziusabdeckung rum und müssen auch nicht auf Einmannbetrieb
    im Brief geändert werden ?



    ....nein weil es nur eine Abdeckung ist, kein Umbau

  • Ne Abdeckung war das mal anno 1970, bei den heutigen Renneisen liegt das
    Polster in der Garage und wird von der Abdeckung ersetzt. Ist nichts anderes
    als ein Soziuspad mit Saugnäpfen in der Hütte liegen zu lassen.


    Bin mal vor Jahren mit einer R1 angehalten worden, da meinte der Meister "wenn man es genau nehmen würde müsste ich die Soziusrasten auch demontieren um das Mitfahren auf der Abdeckung auszuschliessen"

  • Hey Smoky.......................



    hast Du denn wirklich gedacht , dass du so übern Tüv kommt :P

  • wer brauch denn radabdeckungen...der tüver hat nen rad ab.....vermutlich wiel er nicht decken durfte....


    und mit em einzelsitz is dinnpfiff wer soll denn auf dem ding noch mitfahren können.?....wenn ich beim auto die sitzbank rausreiße und nen sub reinbau muß ich ihn dann als 2 sitzer umtragen lassen? :D

  • Zitat

    Original von sabnell
    wenn ich beim auto die sitzbank rausreiße und nen sub reinbau muß ich ihn dann als 2 sitzer umtragen lassen? :D


    Musst Du eben nicht, denn nirgends ist vorgeschrieben, dass die Sitzgelegenheit "bequem" sein muss....
    Dieses zulassungsrechtliche Faktum wird in der von Dir erwähnten Szene der audiotischen Umweltverpester übrigens mit allgemeinem Wohlwollen genutzt. Ja, auch ein Brett mit Lautsprechern ist ein "Sitz" und wird durch Vorhandensein von Rückhalteeinrichtungen auch zum amtlich anerkannten Sitzplatz...
    Womit man in seiner rollenden Bassbox morgends auch die übrigen Wodkaleichen aus dem Block einsammeln kann...


    Auch auf dem Zweirad ist theoretisch ein "Sitzplatz" auf einem rohen Fender denkbar - wenn denn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind: ausreichend Sitzfläche, Haltemöglichkeit, Fußrasten.


    Und genau aus diesem Grund hat der Prüfer wohl auch das Möppi des Threadstarters diesbezüglich bemängelt... sofern er nicht wusste, dass er es zum Einsitzer umschreiben sollte/durfte...


    Informiert Euch doch erst mal ordentlich über das Zulassungsrecht, bevor Ihr wie 'ne blökende Herde dummer Schafe einem Leithammel hinterherlämmert... :D


  • Stimmt aber auch nur teilweise, denn wenn die Gute fehlen ist da nix mehr mit ausreichender Sitzgelegenheit, wir sind ja net auf dem Eiermarkt! ;)
    Z.Bleistift nehmen wir mal nen Sprinter mit 9 Sitzplätzen, die eingetragen sind, die kannst ganz einfach mit Baionett verschluss entvernen. Und wenn der Bock dann zum Tüv kommt Trägt das weder einer aus, noch wirds bemängelt :D

    Das muss Kessel in den Ohren
    und
    muss brennen im Gesicht

  • Zitat

    Original von horsepower
    Ja, auch ein Brett mit Lautsprechern ist ein "Sitz" und wird durch Vorhandensein von Rückhalteeinrichtungen auch zum amtlich anerkannten Sitzplatz...


    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil..... 8)

  • Zitat

    Original von CustomSolution
    Z.Bleistift nehmen wir mal nen Sprinter mit 9 Sitzplätzen, die eingetragen sind, die kannst ganz einfach mit Baionett verschluss entvernen. Und wenn der Bock dann zum Tüv kommt Trägt das weder einer aus, noch wirds bemängelt :D


    Dann nehmen wir uns alle an der Hand und sind mal froh, dass es nicht bemängelt wird.... könnte der Prüfer nämlich!!!!! 8o Gelle!!

  • :D

    Zitat

    Original von Greg


    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil..... 8)


    Und dabei schreib ich doch immer etwas mehr, damit diejenigen, die eh' nur die Hälfte lesen, wenigstens das Wichtigste aufschnappen können....

  • NA ja, MAg auch sein das euh euer Prüfer anschaut und ihr seit durchgefallen, ohne das er das Fahrzeug anschaut...bla bla.. :P darf er ja auch.


    ;)So was is immer auslegungs SAche, wie schon so oft Festgestellt.

    Das muss Kessel in den Ohren
    und
    muss brennen im Gesicht