Während des Oktoberfests gelten nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts in der bayerischen Landeshauptstadt andere Verkehrsregeln. Das Gericht wies einer Motorradfahrerin ein 50-prozentiges Mitverschulden daran zu, dass ihr an einer Kreuzung in der Nähe des Festgeländes ein Betrunkener bei Rot vor das Motorrad gelaufen war.
Die Frau muss deshalb die Hälfte des dabei entstandenen Sachschadens in Höhe von knapp 2500 Euro selbst zahlen, die geforderten 1000 Euro Schmerzensgeld für ihre selbst erlittenen Verletzungen bekommt sie nicht.
Während der Wiesn müssen Autofahrer auf betrunkene Fußgänger achten
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass auf der vom Oktoberfestgelände Richtung Innenstadt führenden Schwanthalerstraße zur Oktoberfestzeit "amtsbekannt" größere Mengen Betrunkener unterwegs seien. Von diesen könne nicht immer erwartet werden, dass sie die Verkehrsregeln einhalten. Deshalb hätte die Motorradfahrerin, die während der Wiesn vor drei Jahren um Mitternacht mit 40 bis 50 Stundenkilometern unterwegs war, ihre Geschwindigkeit anpassen müssen, um den Trunkenbolden ausweichen zu können.
Der betrunkene Oktoberfestbesucher hatte sich geweigert, an die Frau zu zahlen, und angegeben, bei Grün auf die Kreuzung gegangen zu sein. Er habe sich umgedreht, als ihm ein Freund etwas zugerufen habe. Dabei müsse die Ampel dann auf Rot gesprungen sein, im nächsten Moment habe ihn die Motorradfahrerin angefahren.