Sers,
da ich ja noch ein Jahr Probezeit hab (juhu 1.8.2010 is es vorbei mit den 34 PS) wollte ich mal fragen ob offene Töpfe ein A oder ein B Verstoß sind. Hab schon aweng gegoogelt und hab leider nix gefunden.
Mfg Kuh-l666
Sers,
da ich ja noch ein Jahr Probezeit hab (juhu 1.8.2010 is es vorbei mit den 34 PS) wollte ich mal fragen ob offene Töpfe ein A oder ein B Verstoß sind. Hab schon aweng gegoogelt und hab leider nix gefunden.
Mfg Kuh-l666
Willst du das wirklich riskieren? Wozu? Selbst wenn es "nur" ein B-Verstoß ist, sobald die dich erwischt haben, hast du beim nächsten B-Verstoß, egal welcher Art, voll in die Scheiße gegriffen.
Das eine Jahr überstehst du auch so.
Mach die Töpfe auf wenn Du es Dir leisten kannst.
Brüllkisten sind eh out!!!
Ich sags mal so "aweng" lauter als normal ist sie ja schon. Nur halt immer noch innherhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Lauter machen will ich se eh nichtmehr, weils ja mein alltagsfahrzeug ist.
Mich hätts einfach nur mal interessiert wies aussieht mit dem offenen Töpfen. Ist ja eigendlich kein sicherheits relevantes Teil.
Es spielt keine Rolle, ob sicherheitsrelevant oder nicht. Es läuft erstmal darauf hinaus, das die Betriebserlaubnis fürs komplette Fahrzeug erlischt. Somit hast du ein Fahrzeug ohne BE auf der Straße.
ZitatOriginal von custom
Brüllkisten sind eh out!!!
aber nur bei neuen baujahren
ZitatOriginal von aghora
aber nur bei neuen baujahren
Nö, in bestimmten Kreisen ist heut zu Tage "leise und schnell" angesagt.....
KAX
ZitatOriginal von aghora
aber nur bei neuen baujahren :D:D:D
ja aber Custom gehört ja wohl eher zum älteren Baujahr!:D
Ich "durfte" wegen einer nicht zugelassenen Auspuffanlage vor einigen Jahren auch ein Aufbauseminar-Fahranfänger (einen Monat vor Ablauf der Probezeit erwischt) mitmachen.
Der zuständige Kurs-Leiter/Fahrlehrer hat gesagt, das alle Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, diesen Kurs machen müssen, wenn das Bußgeld 50,- übersteigt unabhängig vom Vergehen!
Stand: 2005!
@ Custom:
was sind Brülltüten??
Und was hast du:
100% legale Pieptüten?
In der Probezeit wäre ich extrem vorsichtig. Wenn die wollen können die Dir aus allem einen Strick drehen.
Ich hab die Töpfe meiner Truder in der Arbeit aweng modifiziert. N Bekannter von mir der beim Schnittlauch arbeitet hat mir nen DB-Messer besorgt und wir haben gemessen. Ergebnis war das ich 1dB überm Standgeräusch bin und 1-2 dB übern Fahrgeräusch. Das sollte ja noch in den Tolleranzen liege.
Mich hat nur allgemein die Frage interessiert was passieren würde wenn.
Ähhh ... wieso fragst nich den Schnittlauch???
Naja ganz einfach ich Zitiere ihn mal hier: "Ich kann ja mal fragen wie groß die Toleranz ist. Hab das noch nie gemacht. Hab von Motorrädern keine ahnung und kontorllier se auch net".
Kurz gesagt er hat keine Ahnung und konnte mir 2 wochen nach der Frage auch keine Antwort geben, weil das bei ihm auf der Wache wohl keiner ne richtige Ahnung zum Thema hatte.
ZitatOriginal von Kuh-L666
Sers,
da ich ja noch ein Jahr Probezeit hab (juhu 1.8.2010 is es vorbei mit den 34 PS) wollte ich mal fragen ob offene Töpfe ein A oder ein B Verstoß sind. Hab schon aweng gegoogelt und hab leider nix gefunden.
Mfg Kuh-l666
Hehe ein Leidensgenosse
Ich muss noch bis zum 23.06.10 (aber nur die 34 PS... Probezeit ist seit fast 5 Jahren um)
Hi Kuhl,
ums kurz zu machen:
Offene Töpfe sind ein A-Verstoß und ziehen eine Nachschulung (Anordnung eines Aufbauseminars) nach sich.
Wenn es dich die Feinheiten wirklich interessieren, erkläre ich es gerne ausführlicher.
Greetz.
ZitatOriginal von Kuh-L666
Ich hab die Töpfe meiner Truder in der Arbeit aweng modifiziert. N Bekannter von mir der beim Schnittlauch arbeitet hat mir nen DB-Messer besorgt und wir haben gemessen. Ergebnis war das ich 1dB überm Standgeräusch bin und 1-2 dB übern Fahrgeräusch. Das sollte ja noch in den Tolleranzen liege.
Mich hat nur allgemein die Frage interessiert was passieren würde wenn.
Damit der Thread mal zum Ende kommt......
gem. § 19 II Nr.3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis,
wenn Änderungen durchgeführt wurden, bei den das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Laut Bußgeldkatalog sind damit 50 Bußgeld + A 1 Punkt + 23,50 Verwaltungsgebühr fällig.
Zudem darfst Du Dein Moped bei der Zulassungstelle vorführen, wo ebenfalls nochmals ca. 70 fällig sind.
Das ist erforderlich, da Dir nur die orginär zuständige Behörde die Betriebserlaubnis neu erteilen darf, in dem Fall die Zulassungstelle.
Wenn Du eine Veränderung an Deiner Anlage durchgeführt hast, reicht das i.d.R. aus, um dem kundigen Polizisten zu einer Anzeige zu veranlassen.
Falls Du dann noch darauf pochst, dass die Werte sich nicht verschlechtert hätten, kann der kundige Polizist nochmal nachlegen und Dir den ganzen Auspuff sicherstellen bzw. ein Gutachten erstellen lassen (einige hundert Euro wird sowas schon kosten ;().
Greetz
@ enton: wenn dein geburtsdatum stimmt, dann bist doch 25. und ab 25 darf man doch alle möppis fahren, oder gilt das nur, dass man ab 25 auf ner großen maschine den lappen machen muss? also mit einen tag vor 25ten b-tag prüfung gehbat und dann trotzdem bis fast 27 ne gedrosselte fahren?!
g flo
ZitatOriginal von LordUther
oder gilt das nur, dass man ab 25 auf ner großen maschine den lappen machen muss? also mit einen tag vor 25ten b-tag prüfung gehbat und dann trotzdem bis fast 27 ne gedrosselte fahren?!
Genau so.
ZitatAlles anzeigenOriginal von KAX
Nö, in bestimmten Kreisen ist heut zu Tage "leise und schnell" angesagt.....
KAX
moin moin,
wenn ich "leise" und SCHNELL will dann kaufe ich mir ne rennsemmel aber keinen chopper, ODER
gruß heinz