Hallo zusammen,
ich habe jetzt ewig lang gesucht und auch passende Posts gefunden, aber nirgendwo eine aussagekräftige Antwort.
Auch der TÜV konnte mir per E-Mail keine Aussage geben.
Folgendes konkretes Problem:
Ich fahre eine Suzuki M800 BJ 2005. Gesetzlich gesehen brauche ich keinen Katalysator. Das Mopped wurde aber original mit Katalysator ausgeliefert.
Braucht die neue Zubehöranlage jetzt einen Katalysator oder nicht?
Im speziellen geht es mir um die Universaltöpfe von Miller.
- Der Topf ohne Katalysator hat eine ABE für mein Baujahr.
- Der Topf mit Katalysator hat erst eine ABE für spätere Baujahre.
Auf persönliche Nachfrage beim TÜV gab es nur die Antwort "Du zahlst für ein kat-geregeltes Motorrad Steuern, also is nix ohne Kat" Kann ich den Kat austragen lassen? "Nein!"
Allerdings halte ich nichts mehr von den örtlichen Kompetenzen, weil ich alle 2 Jahre über die AU - Werte diskutieren muss und er erst nach mehrmaligem Nachfragen noch einmal
in den Computer schaut und erstaunt rauskommt "Oh die darf ja doch so viel haben"
Hoffe jemand hat eine aussagekräftige Antwort : >