Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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seitliches Kennzeichen, neue Erkentnisse

  • :evil: Stimmt, hörte davon... Meine letzte war Bj. 69.Darum gabs da keine Probs.


    NETZ: §§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG
    Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998 ) zugelassen worden, gelten andere Bestimmungen als nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen), dann gemäß StVZO (das an sich ist schon Irrsinn!):


    Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen. (Natürlich halte ich auch das für Irrsinn, in anderen Erdteilen jagen sich die Leute für solche GLAUBENSfragen in die ewigen Jagdgründe!)


    Danke für die Tipps. Die Frage nach der Rücklicht Blinker Kombi beantwortet sich (nachdem ich den Preis gesehen habe) übrigens aus meinem strengen Budget und dem Ziel das bis auf max.200,- nicht zu überschreiten. Ich habe da wirkloich mit 10-20EUR Differenzen gehandelt. So niedrig wie ich den Gesamtpreis halte ist das absolut nötig. Da musste ich natürlich auch Zugeständnisse machen. Ist halt auch ne Herausforderung :D


    Ich bin NOCH voll drin (trotz NEUER) Silvertail. Wenn TÜV jetzt so klappt, o.k. Sonst muss ich mir was einfallen lassen. Wird spannend 8)


    Wie auch immer. Ich werde den Stuhl zum Werkstatt TÜV schieben und wenn's nicht sein soll, dann bau ich den Rest auch noch TÜVvig um. In aller Konsequenz. :D :D
    [Blockierte Grafik: http://www10.pic-upload.de/22.08.12/vf8j3uwl3rr7.jpg]


    Danke Euch!


    Gruß


    Jens


    EDIT:
    Hab mir das mal durchgelesen, wg. Fender sollte dies auch bei 'normalen' TÜV Graukitteln greifen, es sei denn es sind ganz besondere Schlaumeier, dann muss man halt wieder weg fahren.

    Zitat

    Original von Odin 666
    Diese Federgeschichte ist schon sein 1999 neu geregelt ..... :evil: :evil: :evil:
    Hier die Ausgabe des KraftFahrtBundesAmt, und TüV-Süd ...
    http://up.picr.de/2234278.pdf <-anklicken
    http://up.picr.de/2011689.pdf <- anklicken


    Wenn das nicht zieht droh ich mit ner Klage nach AGG gegen den Prüfer :D


    Zu den Blinkern habe ich alle Vorschriften (EG und STVZO) gewälzt, ich finde viele Vorschriften für alle Montagerichtungen und Abstände, aber ehrlich gesagt keine die die Lage nach hinten vorschreiben?

  • Zitat

    Original von VNoppa
    Zu den Blinkern habe ich alle Vorschriften (EG und STVZO) gewälzt, ich finde viele Vorschriften für alle Montagerichtungen und Abstände, aber ehrlich gesagt keine die die Lage nach hinten vorschreiben?


    In einer letzten Custombike Ausgaben (Anfang des Jahres glaube ich oder Ende letzten Jahres) war das wunderbar aufgeschlüsselt und bebildert und auch Stvzo und EG gegenübergestellt.

  • Zitat

    Original von TKustom


    In einer letzten Custombike Ausgaben (Anfang des Jahres glaube ich oder Ende letzten Jahres) war das wunderbar aufgeschlüsselt und bebildert und auch Stvzo und EG gegenübergestellt.


    Ja ist ja alles schön, man kann es ja auch aus den Vorschriften selbst nehmen...
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


    B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    §54 Fahrtrichtungsanzeiger


    Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.


    (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (Ich könnt ja mal böse sein und als TÜVGraukittel behaupten ALLEMitschingenden Hecks sindbewegliche Fahrzeuchteile => ALLE umrüsten!=> Braindead!)


    2. an Krafträdern
    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.


    Fazit: wenn ich meinen Blinker sehen kann -und das kan ich- ist der genau da wo ich ihn montiert habe (und die vielen Leute auf den '2 Jahres'-Böcken auch): zulässig.


    Oder hab ich noch was nicht geschnallt? Dann bräuchte ich ja nur noch ne Satteltasche nachrüsten, für den Aktenordner den ich dann für die Mehlmützen von der Rennleitung brauche um die ganzen Auszüge vom KBA, Gesetzestexte usw. durchzugehen. Vielleicht auch noch den ein oder anderen Band eines juristischen Fachkommentars oder EU Richtlinien 8)

  • Liebes Noppenkondom,


    da hast Du noch viel zu lernen, was Zulassungsrecht und Umgang mit Prüfstellen angeht...


    Deine "Probleme" sind Alltagskinkerlitzchen, die schon tausendmal durchgekaut wurden und zu denen sind bei engagierter Suche die Rahmenbedingungen (Zulassungsmöglichkeiten) durchaus zu finden.


    Dir als Laie bringt das Lesen und Zitieren von Gesetzestexten lediglich einen spassigen und kostenpflichtigen Auftritt beim Prüfer und danach viel Frust, den Du dann in großen Buchstaben und heftigen Formulierungen über Sinn und Kompetenz der Prüfstellen hier ablassen wirst....


    Mach Dich einfach vor dem nächsten Anlauf mal richtig kundig, und kläre Deine Vorhaben einfach ab, bevor Du die Flex ansetzt.


    Das deutsche Zulassungsrecht ist ein zugegeben etwas komplizierteres Instrument, aber bei entsprechendem Engagement kann man darauf opulente Arien trällern... sprich geile Bikes gehen auch mit TÜV, wenn man weiß, was Sache ist.... ;)

  • Zitat

    Original von VNoppa


    Ja ist ja alles schön, man kann es ja auch aus den Vorschriften selbst nehmen...
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


    Klar kann man das aber ich bezweifel das die von dir aufgeführten Paragraphen die einzigen sind die das regeln. Das wäre doch zu schön um wahr zu sein wenn alles schön an einer Stelle verständlich zusammengefasst wäre...


    Zitat

    Original von VNoppa


    Fazit: wenn ich meinen Blinker sehen kann -und das kan ich- ist der genau da wo ich ihn montiert habe (und die vielen Leute auf den '2 Jahres'-Böcken auch): zulässig.


    Oder hab ich noch was nicht geschnallt? Dann bräuchte ich ja nur noch ne Satteltasche nachrüsten, für den Aktenordner den ich dann für die Mehlmützen von der Rennleitung brauche um die ganzen Auszüge vom KBA, Gesetzestexte usw. durchzugehen. Vielleicht auch noch den ein oder anderen Band eines juristischen Fachkommentars oder EU Richtlinien 8)


    Ganz ehrlich, ich versteh nich weshalb du dir mit dem ganzen Kram so nen Stress machst. Geiz ist geil funktioniert einfach nich immer und das Geld was du jetzt schon für Fahrten zum TÜV etc. verheizt hast hätte ein schönes Paar RüLI Blinker Kombi gegeben.
    Machs halt jetzt richtig und das es nach was aussieht und gut. Was hilfts dir wenn du nen TÜV Prüfer findest der dir alles abnimmt und du in 2 Jahren oder bei der nächsten Verkehrskontrolle wieder die gleichen Probleme hast.
    Es ist doch hinlänglich bekannt das die Regelungen und Gesetze in Deutschland mehr als kompliziert sind. Warum dann sich in Grauzonen bewegen wo es doch gute/gleichwertige Lösungen gibt um das ganze 100% legal zu lösen.... meine Meinung dazu

  • Hi TK,


    weil ich die ganze Scheisse nicht einseh. Denn genau was Du schreibst ist ja richtig, da TÜVvst Du die -Karre und meinst jetzt ist alles geregelt. Dann komt in der nächsten Kontrolle irgendeie Mehlmütze und meint es besser zu wissen. Haut Dir n Bußgeld rein un wenn Du richtig Glück hast ne Vorführung wegen irgendeinem Scheiss.


    Grad gestern hatte ich ZIG Beipiele was hier für ein Irrsin herrscht! Mein Kumpel wird NACHDEM telefonisch alles per ABSPRACHE vorbereitend geregelt war vom TÜV NORD vom Hof gejagt!


    Dann fährt er etliche km zur Eintragungs Konkurrenz die weiter östlich ihr §21 Monopol hielten und kriegt die ganze Kacke AMTLICH eingetragen!


    Wg. meinem Eigenbau KZ Halter krieg ich vom 'Spezi' des TÜVNord die amtliche Ansage, dass Eigenbauten definitiv gar nicht mehr zugelassen sind wg. Festigkeitsnachweis, alle Urteile seien hinfällig etc. Dann hält er meine Karre für ne Harley, macht bei Reifenfreigabefragen den Adler (owohl ich nur nach irgendwelchen Weisswand Beachtungs Besonderheiten gefragt hatte) und kam sichtlich ins Rudern => Fachidiot.


    Gestern sagt der TÜV Nord (ein anderer Herr) anhand Fotos zu meinem Kumpel: seitl. Kennzeichen Eigenbau: KEIN PROBLEM (dabei habe ich von dem anderen die TÜV Anweisung hier liegen!), aber das Heck (s.KBA Anweisung), die Blinker (s.STVZO)...


    SCHWACHSINN.


    So, dann kommen wir mal zu Lösung über Geld.


    Der TÜV Nord Prüfer (der Referent) eröffnete zur Blinker Frage auch gleich noch die nächste Frage. Man müsse unbedingt darauf achten, gerade bei nicht EG Böcken, dass die E Nummer die richtige Prüfziffer trage. Denn gerade im Zubehör handel sind reichlich Leuchtmittel (Übersetzt Blinker u.ä.) unterwegs, die unpassende E-Prüfnumer tragen und somit für die gedachten Zwecke (zumindest im STVZO Konflikt) hinfällig wären!


    Geld ausgeben und Ruhe => Fehlanzeige.
    Geiz ist geil ist das bei mir nicht (mehr). Aber ich geb für nen fahrbereiten, einigermaßen anständigaussehenden Bock definitiv nie mehr unkontrolliert Geld weg. Wenn's Geiz wär hätt ich sicher keine nagelneue Silvertail drangebastelt.


    Außerdem war ich selbst nur einen Tag hier vor Ort bei DEKRA (hätte TÜV gegeben, hat mich aber wegen der KZ Einzelabnahme zum TÜV geschickt), TÜV und dann einen Ort weiter bei der Werkstatt. Der Aufwand hältsich also im überschaubaren Rahmen.


    Wenn der Schrauber aus dem Urlaub wieder da ist versorge ich ihn mit allen gesammelten Papieren und dann wird der Rotz sauber eingetragen. Vom (man höre und staune) TÜV! Die Papiere schnall ich mir dann echt untern Sitz und aus die Maus. Ne KBA Stellungnahme halte ich auch für alles andere als ne Grauzone. Da müssen die Deppen halt nur mal lesen und ihr Hirn einschalten.

  • Zitat

    Original von horsepower
    Mach Dich einfach vor dem nächsten Anlauf mal richtig kundig, und kläre Deine Vorhaben einfach ab, bevor Du die Flex ansetzt.


    Ja, danke. Wo denn? Beim TÜV? Dannhab ich ja geschrieben, dass die sich selbst widersprechen. Wer ist denn dann der Kundige, wenn der Prüfer selbst mir schon Mist erzählt?


    Ich mach das Ding hier mal zu und meldmich dann (hoffentlich) mit Eintragungen und TÜV.
    Ging ja eigentlich um Kennzeichen und hab das hier wahrscheinlich schon genug OT gezogen... 8)

  • Es gibt immer solche und solche...
    Allwissende Kompetenz liegt auch dort nicht auf der Straße rum, die Prüforganisationen ersticken in Papierfluten und bei mangelndem Führungsverhalten stockt der Informationsfluss und beim untersten Glied der Organisationskette kommt eben nicht alles richtig an - das ist in jeder Company so....


    Mit der Angriffstaktik kommst Du nie zum Ziel...


    Bei praktisch allen Punkten, die Du angeführt hast, gibt es tatsächlich was zu bemängeln. Auch der Hinweis auf die Richtigkeit der E-Prüfnummern ist durchaus korrekt (ein spanisches Positionslicht taugt nun mal nicht als Fahrtrichtungsanzeiger).
    Für die "Sichtbarkeit" von Beleuchtungseinrichtungen gibt es klare Beurteilungskriterien (Leuchtstärken in bestimmten Entfernungen, Winkel usw.) - ob DU persönlich Deine Funzeln erkennen kannst, ist dabei schnurzpiepe.


    Dass die Prüfer sich immer enger an die Vorgaben halten ist auch klar - die prüfen nicht nur das Mopped sondern sich gegenseitig aus wirtschaftlichen Gründen auch gegenseitig auf rechtmäßiges Handeln.
    Hessen ist tatsächlich ein besonderer Fall, aber von nix kommt nix - vermutlich ist in Hessen eben früher mal "zu viel" eingetragen worden....?


    Eine Eintragung nützt Dir nur etwas, wenn sie auch korrekt ist. Eine Eintragung hebelt die geltenden Bestimmungen nicht aus, sondern bescheinigt lediglich, dass diese eingehalten werden.
    Eintragungen, die eigentlich nicht möglich sind, zerpflückt dann eben jeder sachkundige Bäckerlehrling mit 'ner weißen Mütze.... oder der nächste, sachkundige gewissenhafte Prüfer bei der HU... und auf ein mögliches Erlöschen der Betriebserlaubnis und etwaigen Folgen für den Versicherungsschutz will ich hier nur am Rande hingewiesen haben.


    Geballtes Wissen über das Zulassungsrecht bekommst Du weniger in Internetforen (da findest Du eher einen Schwarm "Meckerpapageien"), als bei wirklich kundigen Schraubern und Prüfern.
    Aber Schrauber lassen sich ihr Wissen gerne bezahlen und Prüfer diskutieren gerne ruhig und sachlich auf einigermassen gleicher Augenhöhe direkt am Objekt (nicht an pixeligen Handy-Fotos).


    Viel Erfolg und noch mehr Geduld beim Lernprozess...

  • Danke.


    Ich wollt auch nicht auf Angriff gehen, die Papiere geb ich dem Schrauber mit an die Hand. Er kennt den Prüfer und wenn er sie brauchen kann setzt er sie ein. Mein 'Umbau' ist gegen seine eigentlich ein Klacks. Ich lass das wirklich die beiden unter sich ausmachen. Wenn dabei rauskommt, dass ich was umbauen muss, dann mach ich das nach deren Vorgaben. Das hat dann hoffentlich Verstand, Augenmaß und letzten Endes TÜV.


    Die Werkstattgebühr für die Vorführung ist dabei natürlich auch absolut o.k.


    Ich wollt nicht den Eindruck erwecken hier mit Papier dem TÜVer gegenüber zu 'gewinnen'. Ich hoff da eher auf die o.b. Taktik. Wir werden sehen was dabei rauskommt, danke Euch auf alle Fälle für die Geduld und die zahlreichen gtugemeinten Tipps und die Hilfe :)!


    Gruß


    Jens

  • Zitat

    Original von TKustom


    Dürfte bei deinem Baujahr nicht möglich sein das nur Lenkerendenblinker ausreichen. Geht meines Wissens nach nur bis Baujahr 88 +/-



    als lenkerendenblinker ohne blinker hinten sind nur ochsenaugen mit e-zeichnung an bikes vor januar 87 zulässig

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

  • Zitat

    Original von Lothar



    als lenkerendenblinker ohne blinker hinten sind nur ochsenaugen mit e-zeichnung an bikes vor januar 87 zulässig


    Danke für die Info. Da lag ich ja gar nich so weit daneben.



  • :good:

  • ich habe mir ein seitlichen-kenzeichenhalter für eine vn 800 von www.republique-racing. com bei ebay geschossen.
    habe ihn laut zeichnung montiert was eigentlich idioten einfach und sich ist. doch der tüv hat jetzt bemängelt das der 30°winkel
    nicht stimmt. der halter müsste 100-130mm weiter nach hinten und somit steht er fast in der seitlichen flucht mit dem ende des rades. :wacko:


    hat jemand eine idee das bild zeigt wie es jetzt montiert ist.


    gruss frank



    [Blockierte Grafik: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/foto03340lao97hzin.jpg]

  • Eintragungsfähige KZH, die ich kenne, sind in der Regel so 200 - 215mm lang (Achsmitte bis Anfang Kennzeichenhalter), um diese 30° Sichtbarkeit zu anderen Seite einzuhalten (nehme ich an ist hier gemeint). Also zusätzliche 100-130mm halte ich da ein bisschen übertrieben.

  • ist aber so laut prüfer vom tüv bochum :-(
    er meinte, das kenzeichen müste mindestens soweit vor stehen bis zum anfang des profiel des reifens.


    es sind dan 100-130 mm ich finde es so schwachsinig da er mir schon ankündigte ohne gutachten oder abe kann es schwer werden mit eintrag und so. :evil:

  • ist aber so laut prüfer vom tüv bochum :-(
    er meinte, das kenzeichen müste mindestens soweit vor stehen bis zum anfang des profiel des reifens.


    es sind dan 100-130 mm ich finde es so schwachsinig da er mir schon ankündigte ohne gutachten oder abe kann es schwer werden mit eintrag und so. :evil:



    Bei solchen Drangsalierungen ist es wohl besser, die Prüfstelle zu wechseln. Dem fallen sonst bestimmt noch andere
    zu erfüllende Bedingungen ein....

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    Ride on. Carpe noctem.


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    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • @ frank
    Hab im Prinzip den gleichen Kennzeichenhalter für meine Trude auch bei Ebay geholt. TÜVer wollte ebenfalls das Kennzeichen knapp 10 cm Richtung Fahrzeugende versetzt haben. Auch wegen 30 Grad Einblickwinkel. Hab mir daraufhin ein Flacheisen in Form eines U gebogen mit seitlichen Auslegen an den Enden. Damit kam das Kennzeichen die geforderten 10 cm weiter nach hinten. Platz zwischen Reifen und Seitenkante Kennzeichen waren knapp 1,5 cm. TÜVer hat darauf fein säuberlich das seitliche Kennzeichen eingetragen. Der U-Halter liegt seit der Eintragung in der Garage. ;)


    Gruss Bandito

  • Das ist ja sinnfrei!
    Wenn der SKzH nach der Abnahme nicht mehr den Vorschriften entspricht dann ist die Legalität hin und bei ner Kontrolle könntest Du Probleme bekommen.
    Und wenn der SKzH den Vorschriften entspricht, dann muss er nicht abgenommen/ eingetragen werden!
    Ich kenne jedenfalls keine Gesetzesnovelle die das fordert, wer eine findet darf mich gern verbessern! ^^


    Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Ich war mit dem gleichen KZH bei der Dekra,deren Aussage ''...die sind nicht eintragungspflichtig''
    Bis jetzt hat auch noch kein Cop irgendwas gesagt

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit