Hallo leute !!!Ich wollte mir einen Satz Kellermann Blinker(BL 1000) ans motorrad schrauben ,aber dann auch auf die hinteren Blinker verzichten!Die BLs sind nur als vordere Blinker zugelassen und auf der Homepage von Kellerm. steht dass es ermessenssache des Prüfer ist.Ich habe eine Dragbar als Lenker montiert der ca 1,01m breite
hat.Hat jemand erfahrungen mit der eintragung der o.g. Blinker??? :tuev:
-
-
Für vorne OK, für hinten nein
Blinker:
· Lenkerendenblinker (Ochsenaugen/Kellermänner)
-> müssen eingetragen werden
-> ab Bj. 10/1986 hinteres Blinkerpaar zusätzlich erforderlich
· Abstand der Blinker zueinander (gemessen von Blinkermitte zu Blinkermitte:
-> vorne: 340-1000 mm
-> hinten: 240-1000 mm
· min. 100 mm Abstand zum Scheinwerfer bzw. zur Rückleuchte
· Mindesthöhe: 350 mm
· Prüfzeichen auf Blinkergläser: R50 (11 steht für vorne; 12 für hinten) -
Habe Fehling Dragbar ca. 98 cm und Ochsenaugen dran, hinten die Blinker ab, bin dann zum Tüv. Der Prüfer hat sie mir eingetragen, meinte aber er müsse beide Augen zudrücken,er hat irgend etwas von einer Kröpfung von 45 ° gefaselt, ist dann hinter das Mopped gegangen
und sagte dann, es würde gerade noch gehen. Es scheint so, als sei es eine Ermessenssache des Prüfers.Ich hoffe du hast auch so einen Prüfer.so long Peter :tuev:
-
Vor 2 Jahren habe ich mir zusätzlich zu den Kellerm. hinten Blinker dran gebaut zwecks HU und dann ab zum Tüv mit meiner Dicken, nun ratet mal was der zu mir gesagt hat:
Die Blinker hinten müssen ab sonst gibbet keine HU !!! Die Spinnen die Tüv´ler.
Ich finde das jeder Umbau ob mit Gutachten oder ohne ist und bleibt Ermessenssache des Prüfers. :baby: -
eben ermessenssache good will...und wenn der prüfer am abend vor keinen hochbekommen hat haste eh verloren.
Aber egal was er einträgt, maßgebend draußen auf der Starße ist die Stvo, mein Kunpel hat bei nem Customizer Tüv sogar Rücklicht und kennzeichenbeleuchtung auf dem seitlichen eingetragen bekommen. Und das ist lt. Stvo verboten.
-
Ein Bekannter hat bei seiner 94er Trude auch nur Ochsenaugen eingetragen. Konnte ich nicht glauben bis ich den Schein gesehen habe. Allerdings waren es Hella Ochsenaugen
so long...
-
habe die gleiche aussage bekommen wie wuz.
fahre trotzdem ohne hintere blinker :), weil die vorderen
auch nur deko sind. mache mich bisher erfolgreich mit
handzeichen verständlich. -
Mein Nachbar fährt auch nur mit den Lenkerenden. Der TÜV beanstandet die fehlenden Hinteren als einen geringfügigen Mängel. Die Plakette kriegt er trotzdem.
Da steigt doch keiner durch, was wer wie an welchem Tag sieht.
-
Schlimmer ist, dass es bei uns vereinzelt Mopped GrünWeiß gibt, die dies kennen und dann wegen groben technischem Mangel die Erlöschung der ABE ausrufen und den Bock stilllegen.
Mir bekannt 3mal, im Raume Solingen
-
Es gibt für hinten mittlerweile so viele kleine Blinker, die kaum mehr auffallen. Mach´ einfach die Kellermann Micro dran und Du hast keinen Streß, weder beim TÜV noch bei Grün-Weiß.
-
Zitat
Original von Stephan
Es gibt für hinten mittlerweile so viele kleine Blinker, die kaum mehr auffallen. Mach´ einfach die Kellermann Micro dran und Du hast keinen Streß, weder beim TÜV noch bei Grün-Weiß.Auch die Micros fallen auf und verunstalten bei meinem Bike das Heck und stören die gesamte Linie.
Ärgere mich jedesmal, wenn ich an die hinteren Blinker denke.
Aber ohne is hier nich! -
Die kann man doch so schön verstecken. Du musst die Blinker halt nicht ganz hinten am Fender anschrauben
Guckst Du Micro-Suchbild:
-
Bei manchen Bikes ist das sicherlich möglich, Stephan.
Bei meinem Bike würden die Dinger dann noch mehr nach aussen stehen.
Und ich könnte einen kleinen 7-jährigen weiblichen Qualgeist auch nicht mehr hinten aufladen. -
Zitat
Original von bluethunder
Die BLs sind nur als vordere Blinker zugelassen und auf der Homepage von Kellerm. steht dass es ermessenssache des Prüfer ist.Ich habe eine Dragbar als Lenker montiert der ca 1,01m breite
hat.
Es soll Ermessensache des Prüfers sein, ob er nicht zugelassene Blinker einträgt? "Hallo Herr Inschenör, ich hab' ganz tolle Blinker. Selbergemacht aus alten Marmeladegläsern. Ich hab auch reingepinkelt, damits gelb blinkt. Krieg' ich die eingetragen?" "Aber klar doch! Auf ihrer Homepage steht ja, es sei Ermessensache des Prüfers. Ich find die Dinger toll."Übrigens: Ab EZ 17.06.2003 gilt ein max. Abstand der hinteren Blinker von 60cm zueinander.
-
-
Ich hab´s wieder gelöscht weil ich bei Inds Beitrag statt
Zitatgilt ein max. Abstand
gilt ein min. Abstand gelesen hatte
-
Also erst mal vielen Dank für die vielen Tipps und Anregungen.Ich werde auf die mehrheit von euch hören und n ur die kellermänner montieren ,und es beim Tüv einfach drauf ankommen lassen.......mehr als ne sagen kann der HERR PRÜFER ja net!!!!!trotzdem FUCK FOR TÜV :tuev:
-
Zitat
Original von Wuz
oben ist der aktuellste Abstand schon benannt, du meinst wahrscheinlich bei LKWDu meinst das?
ZitatOriginal von Wuz
· Abstand der Blinker zueinander (gemessen von Blinkermitte zu Blinkermitte:
-> hinten: 240-1000 mmDas gilt vor EZ 17.06.2003. Ab EZ 17.06.2003 gilt ein max. Abstand der hinteren Blinker von 60cm zueinander.
Da bei Lenkerendenblinker ein Mindestabstand von 56 cm sein muß, fällt die Lenkerauswahl bescheiden aus... -
Zitat
Original von deven
.... mein Kumpel hat bei nem Customizer Tüv sogar Rücklicht und kennzeichenbeleuchtung auf dem seitlichen eingetragen bekommen. Und das ist lt. Stvo verboten.bei uns in Österreich hab ich auch die Kennzeichenbeleuchtung auf dem seitlichen Kennzeichenhalter typisiert bekommen (muss sogar dort sein), nur Rücklicht musste in der Mitte sein....
Vorderen Kellermannenden o.k., aber hinten müssen auch welche sein (ich hab die Micro genommen)lg
Kurt -
Zitat
Original von Ind
Du meinst das?
Das gilt vor EZ 17.06.2003. Ab EZ 17.06.2003 gilt ein max. Abstand der hinteren Blinker von 60cm zueinander.
Da bei Lenkerendenblinker ein Mindestabstand von 56 cm sein muß, fällt die Lenkerauswahl bescheiden aus...Gelöscht......
NACHTRAG
Wenn ich richtig lesen würde, dann hätte ich mir das alles sparen können.
Du schreibst ja "max. Abstand".Sorry