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nich mehr nur tüv

  • einzelbegutachtungen die bis dato nur der tüvund dekra machen durften,können nun auch die leute vom GTÜ machen ...laut umsetzung einer eu verordnung ins deutsche recht.....


    mehr konkurenz für so was war ja mal fällig.....zumal die GTÜ leute in meiner gegend eher beratend und hilfreich agieren und nicht so herablassend und arogant wie die tüver ;)


    ich finds gut! :]

  • Bist Du da sicher? ?(
    Bislang durften das ja nicht mal TÜV u n d DEKRA machen.
    Hab' ganz gute TÜV-Kontakte und weiß daher, daß es da ein Agreement gibt, daß Einzelabnahmen nach § ..... in den neuen Ländern nur die DEKRA machen darf, im Westen im wesentlichen nur der TÜV.

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Sehe ich auch so. Bestimmte Eintragungen darf hier bei uns nur der TÜV.


    Allerdings dürfen die vom GTÜ auch ein bißchen was eintragen.
    Zitat von der Webseite

    Zitat


    Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

  • HAtte vor Kurzem (ca. 1Monat her) mal mit Tüv und Dekra gelabert, und volgendes erklärt bekommen:
    Also bei uns hier darf anscheinend nur der Tüv eintragungen und abnahme bei einer Änderung eintragen.


    Der Dekra darf nur Teile eintragen die als zubehör mit Gutachten verbaut wurden, da er nicht berechtigt sei selbst bauten oder Umbauten ab zu nehmen.

    Das muss Kessel in den Ohren
    und
    muss brennen im Gesicht

  • Zitat

    Original von CustomSolution
    HAtte vor Kurzem (ca. 1Monat her) mal mit Tüv und Dekra gelabert, und volgendes erklärt bekommen:
    Also bei uns hier darf anscheinend nur der Tüv eintragungen und abnahme bei einer Änderung eintragen.


    Der Dekra darf nur Teile eintragen die als zubehör mit Gutachten verbaut wurden, da er nicht berechtigt sei selbst bauten oder Umbauten ab zu nehmen.


    Genau.
    Und im Osten ist es umgekehrt.
    Das nennt man wohl "Gebietsanspruch"..... :D

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Zitat

    Original von Harleygraf


    Genau.
    Und im Osten ist es umgekehrt.
    Das nennt man wohl "Gebietsanspruch"..... :D


    Da Stecken doch bestimmt böse Rockerhinter!

    Das Leben ist nicht immer einfach, ist aber auch nicht immer leicht...


  • Zitat

    Original von sabnell
    einzelbegutachtungen die bis dato nur der tüvund dekra machen durften,können nun auch die leute vom GTÜ machen ...laut umsetzung einer eu verordnung ins deutsche recht.....


    Selbst wenn das stimmen sollte, wird das so schnell nichts werden (ich habe davon noch nichts gehört und denke eher, daß das erst in der Planung ist; anders sieht es bei Eintragungen nach § 19 (3).4. StVZO aus - das dürfen GTÜ & Co. schon ewig).


    Simpler Grund: Auch beim TÜV dürfen nur bestimmte Ingenieure mit besonderer Qualifikation echte Einzelabnahmen machen. Also all die wirklich interessanten Sachen, wo es keine Mustergutachten oder so gibt. Meines Wissens fällt das unter § 21 StVZO. Aus naheliegenden Gründen haben im Westen die DEKRA-, GTÜ- & Co.-Prüfer diese Zusatzqualifikation überhaupt nicht, umgekehrt gibt diese besonders qualifizierten Leute im Osten nur bei der DEKRA. Also selbst wenn das gelten würde, dürfte es Jahre dauern, bis sich halbwegs flächendeckend eine echte Konkurrenzsituation einstellen wird.


    Was ich schon deshalb blöde finde, weil ich für HUs seit den 80ern Stammkunde bei der DEKRA bin und für Einträge von Eigenbauten noch immer zum TÜV latschen muß.


    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!

  • Zitat

    Original von klaus 50
    hallo Leute
    also ich lasse schon seid 5 Jahren alles beim GTÜ eintragen
    hatte noch nie Schwierigkeiten --sind doch auch alles
    ----Ingenöre---.
    klaus50


    Ich denke aber mal, dass das nur Dinge waren, die ein offizielles Gutachten hatten, denn dann darf auch die GTÜ eintragen.

    Gruß Herby



    Ohne Ziel ist auch der Weg egal. :(

  • Zitat

    Original von Harleygraf
    Bist Du da sicher? ?(
    Bislang durften das ja nicht mal TÜV u n d DEKRA machen.
    Hab' ganz gute TÜV-Kontakte und weiß daher, daß es da ein Agreement gibt, daß Einzelabnahmen nach § ..... in den neuen Ländern nur die DEKRA machen darf, im Westen im wesentlichen nur der TÜV.


    soo stand es heut in der zeitung.....ich hoffe da passt

  • Zitat

    Original von sabnell
    so jetzt ooch online gefunden
    http://auto-presse.de/autonews.php?newsid=73667


    Super! Theoretisch... :heul:


    Zitat


    Speziell qualifizierte GTÜ-Partner erstellen vor Ort als Unterschriftsberechtigte (USB) des Technischen Dienstes die erforderlichen technischen Berichte als Grundlage für die Erteilung von EG/ECE-Typgenehmigungen für Gesamtfahrzeuge, Systeme oder selbstständige technische Einheiten.


    Dieses Verfahren nach § 13 FGV gilt nur für Neufahrzeuge, die noch nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen waren.


    Für alle anderen Fahrzeuge bleibt es beim Verfahren nach § 21 StVZO.


    Wer umbaut, braucht auch weiterhin den TÜV, Projekte wie dieses hier können über die GTÜ in den Verkehr gebracht werden.


    Trotzdem ist das sehr interessant, denn - hoffentlich - wird das Monopol von TÜV/West und DEKRA/Ost irgendwann mal ganz fallen.


    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!


  • Richtig. Für den normalen Schrauber ändert sich nichts.

  • Fallen wird das Monopol eh irgendwann ist ja wie bei der Post, da hat auch keiner mit gerechnet das die ihr Monopol verlieren.


    Is also nur eine Frage der Zeit ;)

    Das muss Kessel in den Ohren
    und
    muss brennen im Gesicht