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Erlöschen der Betriebserlaubnis ?

  • Hallo


    Den §18 STVZO soll es ja nicht mehr geben.!?
    Jetzt meine Frage:ist das fahren mit einem offenen Auspuff kein sicherheitsrelevanter Mangel mehr?
    Früher führte es doch zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Angeblich handelt es sich nur noch um eine "Ordnungswiedrigkeit" und kostet max 30.-
    Wer weiss mehr über die momentane Rechtslage ?

  • Moin Moin


    Nichts für ungut, wollte nicht nerven !
    Werde mich im allgemeinen Internet mal informieren.




    :respekt:

  • willst einen lauten Bock, gibbet drei möglichkeiten bei den Grünen:



    a) neues Baujahr und extremer Nervenkitzel


    b) altes Baujahr und etwas weniger Nervenkitzel


    c) Uraltes Baujahr und kaum Nervenkitzel


    es gibt leider keinerlei sichere Schlupflöcher dazwischen.


    entweder du wagst Nr a) ohne zu weinen, oder du investierst in Nr c). Ist meistens teurer, aber so hab ich das gemacht. Nach ewigem Hin und Her. Bei uns in der Gegend is laut in Ordnung. Aber als ich damit durch Frankfurt war, wurde mir schon leicht nervös..... Mir kann es jetzt jedenfalls fast egal sein wie laut die Karre wird.

  • Wem die Küche zu heiss ist, darf nicht reingehen!


    SPASS OHNE RISIKO
    SEX OHNE GEFAHR
    ABENTEUER MIT VERSICHERUNG
    LAUTER PUFF OHNE PUNKTE


    ....gibt es nicht! ;)

    ´Keith Richards ist, von Kakerlaken abgesehen, die einzige Lebensform, die einen Atomkrieg überlebt. (Bill Clinton)

  • Aber eins solte doch jedem klar sein.
    Geiler sound ist nicht erlaubt.
    Soweit ich das in erinnerung habe ist jede veränderung die die Phonezahl betrifft
    unverzüglich durch einen Anerkannten Sachverständingen prüfen zu lassen.
    Sprich beim lautem Topf erlischt die BE.


    Das einzige was ich weiß, ist das die Freundlichen Helfer den Auspuff nicht mehr beschlagnahmen oder das Bike stillegen dürfen.


    Dazu folgender Beschluss:
    Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt gem §19 Abs.2 StVZO nur mehr dann
    zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch Sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnemern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oderr die formale Feststellung, es seien Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit verändert worden, reicht nach der Neufassung von § 19 Abs.2 StVZO nicht mehr.
    Quelle: OLG Köln


    Grüße Dragstyler

  • Zitat

    Original von Zed´s dead
    Ich kanns auch nicht mehr hören.


    Das Thema wurde in epischer Breite bis zum Erbrechen in allen Motorradzeitschriften und x-mal hier im Forum abgehandelt.


    finde deine Ausführung echt Scheiße,
    er ist Neu ( 7 Beiträge wie du sicher gesehen hast) und zieht sich bestimmt nicht alle Beiträge und Zeitschriften rein.
    Er hat eine vernünftige Frage gestellt und sollte sie auch genau so beantwortet bekommen.
    Wenn du keine Antwort beben willst weil es ja schon x mal durchgekaut wurde, dann spar dir doch einfach deine fruchtlose Äußerung.
    Vergraulen muß man einen Einsteiger auch nicht weil er was nicht weiß oder nicht gelesen hat.


  • Suche bemühen, dann muss man hier nicht alles mitlesen jeden Tag.

  • Vergraulen? Naja.


    Es gibt sicher viele interessante technische und juristische Fragen. Dass sich Fragen wiederholen ist auch klar. Aber man kann doch wohl verlangen, dass man zunächst mal googelt oder hier die Suchfunktion benutzt. Zum Thema Betriebserlaubnis gibt es sogar ne eigene Wikipediaseite. Da muss man nicht jedesmal aufs Neue nen Thread starten.


    [Blockierte Grafik: http://alors.blogspirit.com/images/medium_bart_google.jpg]

  • Iss doch immer so, und ich persönlich handhabe das auch so.


    Ich lese meist Wochenlang in einem (mir) neuen Forum mit und melde mich dann spätestens an, wenn ich festgestellt habe, daß genau MEINE Frage noch nicht gestellt oder zumindest nicht ausreichend beantwortet wurde.


    Ich geh doch auch nicht in einen Laden und frage direkt an der Kasse nach den Getränken. Ich lauf doch erstmal rein, schau mich um und versuche selbst zu finden....



    Chrischan

  • Naja, dafür ists halt ein Diskussionsforum und manchen haben evtl nicht genug Zeit alles durchzusuchen.
    Ist doch egal ?(



    Es ist halt nur einfach so,daß auf soche Fragen bzgl. Lauter oder illegaler Auspuff keine 100%ige Antwort als Ergebnis gegeben werden kann.


    Da kann alles drin sein von nem DuDu bis Beschlagnahme , je nach Situation und Kontrollperson.


    Wer laut unterwegs ist muß halt einfach mit dem schlimmsten rechnen dann muß man sich keinen Kopf drüber machen was wäre wenn und wie und warum, sondern einfach fahren =)

  • Zitat

    Original von YunLung
    Ich geh doch auch nicht in einen Laden und frage direkt an der Kasse nach den Getränken. Ich lauf doch erstmal rein, schau mich um und versuche selbst zu finden....



    Chrischan


    ähm ... nöö... nicht zwingend.
    Bevor ich 3h durch nen Baumarkt laufe, geh ich gleich zur Information und frage mal nach ob die überhaupt XY da haben. :D


    Was ich teile ist: Anmelden, vorstellen, Suche benutzen. Wenn man dann nix gefunden hat - fragen.

  • Ich geh doch auch nicht in einen Laden und frage direkt an der Kasse nach den Getränken. Ich lauf doch erstmal rein, schau mich um und versuche selbst zu finden....



    Gibbet an der Kasse schon was zu saufen such ich dat Zeug auch nicht im Laden :D

  • Zitat

    Original von dragstar
    Ich geh doch auch nicht in einen Laden und frage direkt an der Kasse nach den Getränken. Ich lauf doch erstmal rein, schau mich um und versuche selbst zu finden....



    Gibbet an der Kasse schon was zu saufen such ich dat Zeug auch nicht im Laden :D


    Da hast du natürlich recht.


    Als ich mir letzte Woche auf dem Nachhauseweg noch n Bier aus dem Supermarkt holen wollte, hätte ich aber lieber gleich an der Kasse fragen sollen:


    http://www.youtube.com/watch?v=8lKuAT1chmI