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Auspuff mit E-Nummer bei Polizeikontrolle rückrüsten

  • Hi!
    Hab die Suche schon benutzt, aber leider nichts genaues gefunden.
    Meine Frage zum Thema Auspuff ist, wies denn ausieht, wenn man ohne oder mit modifizierten Db-killern fährt und kontrolliert wird und vor Ort einfach die originalen db-killer wieder reinschraubt.
    Hab ne Falcon DG und da dauert ein- und ausbauen keine 5 Minuten.
    Neue Db-killer kosten um die 35 Öcken und da wärs ja nett ein Paar mit n paar mehr Löchern zu haben :D
    Mutmaßungen kann ich selber aufstellen. Gibts hier keinen Anwalt oder Polizisten, der sich mit sowas genau auskennt?


    Guten Start in die Woche
    Greets
    Shred

    Einmal editiert, zuletzt von Shred ()

  • Habe es selber miterlebt, das ein Kumpel vor Ort seine db-Killer einschrauben und nach Ermahnung weiterfahren durfte.


    Es soll, besonders im Süden Deutschlands, meist aber nicht ohne Anzeige abgehen.


    Allerdings solltest Du berücksichtigen, das wenn Du die Killer soundmässig manipulierst, Du Probleme bekommen wirst.
    Zu laut ist zu laut!
    Ob E-Nummer. db-Killer und was es sonst noch für Spielereien gib!

  • Klar ist zu laut zu laut. Eben wie zu schnell :D
    Aber wenn ich die Dinger wieder reinschraub bin ich ja nicht mehr zu laut und hab ne E-Nummer.
    Was für ne Anzeige? Betrug oder wie?
    Gibts da keine polizeiliche Richtlinie oder sowas?

  • Zitat

    Original von Shred
    ...Aber wenn ich die Dinger wieder reinschraub bin ich ja nicht mehr zu laut und hab ne E-Nummer.
    Was für ne Anzeige? Betrug oder wie?
    Gibts da keine polizeiliche Richtlinie oder sowas?


    Aber Du warst zu laut, und das reicht für 'ne Anzeige (es liegt aber scheinbar irgendwie im Ermessen des jeweiligen Beamten ob Du 'ne Anzeige bekommst oder nich...). Das wird auch von Land zu Land verschieden gehandhabt..., bei uns interessiert das noch keinen...!
    Wenn Du die Killer wieder reinschraubst darfst Du wenigstens erstmal weiterfahren, es sei denn die beschlagnahmen Dein Mopped zwecks Beweissicherung! Soll in BY schon öfters passiert sein!

  • Im dem Moment wo Du angehalten wurdest, warst Du zu laut!
    Da beist die Maus keinen Faden ab.


    Wenn mein Kumpel die Killer nicht dabei gehabt hätte, wäre sein Bock
    sichergestellt worden!
    So sagten es die Ordnungshüter.


    In einer der letzten Biker-News gab es zu diesem Thema ne´Menge Infos.

  • Genau darum gehts mir. Ich werd angehalten, weil zu laut. Inbusschlüssel und die 2 Originalen Db-killer aus der Toolrolle holen und reinmachen und weiterfahren, weil wieder leise!
    Sicherstellung zur Beweisssicherung is allerdings unangenehm.
    Aber, wenn ich zugeb, dass ich zu laut war und rückrüste auf leise, was wollen die da noch sichern? Mh ?(
    Ich glaub ich werd da einfach mal ganz dreist auf ner Wache nachfragen!

  • Es ist egal ob du nen Db-Killer drin hast oder net!
    Zu laut ist zu laut!
    Wenn dein Auspuff durchgegammelt ist, kann/wird der Cop dir die Kiste genauso Stilllegen/Sicherstellen, wie als wenn du mit ausgebauten Db-Killer aufgehalten wirst.
    Wenn ein Cop meint "den kann/werd/will ich weiterfahren lassen", liegt meistens am Ermessen des Beamten.
    Wenn jemand seinen Db-Killer dabei hat, ist es ein kleines Prob, als bei jemanden der das ding daheim hat -> A-Karte!


    Mich ham die Bullen schon aufgehalten, weil die dachten, mein Original-Auspuff, nicht durchgegammelt bzw Aufgebohrt wäre zu laut.


    Merke -> Nicht alle Bullen sind *rsche!


    Gerade im Bayerischen Raum sollte man diesbezüglich etwas vorsichtig sein.

  • hi,


    im letzten jahr geisterte folgendes durch viel moped-foren und wurde auch bei uns diskutiert:



    Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen,
    die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine
    Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder
    beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit
    einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.



    Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
    (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007


    http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder
    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php


    Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).


    Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR 010307.pdf


    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
    Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
    Stand: 01.03.2007 5. Auflage
    siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/
    330006 Sie haben das unvorschriftsmäß IG gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in
    Betrieb genommen. 25,00Euro


    Wo jetzt steht, das Auspuff ohne e-nummer, also racing usw. zu dieser
    Unvorschriftmäßigkeit zählt, konnte er mir nicht sagen, nur das er die
    Anweisung bekommen hat, bei einer Kontrolle so vorzugehen. Dazu müsste
    man dann wohl nochmal die ganzen Paragraphen durchwühlen.


    Zur dB- Messung habe ich mir folgendes erklären lassen.
    1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.


    2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45°
    Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind
    zulässig. ( was tun, wenn kein drehzahlmesser vorhanden??? also besser keinen anbauen, oder? )


    3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist
    eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren
    unzulässig)


    4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss
    eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.


    5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.


    6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr
    als 5dB überschritten werden.


    7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine
    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.




    aber:




    wenn einer glauben sollte, in deutschen Gesetzen gäbe es Lücken, der irrt. Die FZV wird immer noch durch die StVZO ersetzt, wenn es in der FZV keine Regelung gibt. Derzeit gelten einfach beide Gesetze.
    denn hier gibt es den folgenden paragraphen:


    § 19 Abs. 2 Ziffer 3.
    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



    Der Bußgeldkatalog sagt dazu:


    http://www.kba.de/Stabsstelle/…t_und_beschraenkungen.htm


    Nicht dran gehalten:
    http://www.kba.de/Stabsstelle/…log/Zulassungspflicht.htm


    Die FZO soll zwar irgendwann die StVZO komplett ablösen, aber bis dahin heißt es sicherheitshalber, für den Fall, dass etwas vergessen wird:


    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_05.php


    Zitat
    ...§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen


    (1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
    ...


    Wenn es doch irgendwie ziehen sollte, sind wir bei "anderen Ordnungswidrigkeiten" und die werden auch mit 1 Punkt bestraft und sind somit teurer als 39,99 . Für Fahranfänger kann sich auch die Probezeit verlängern.





    auch in der BN wurde dazu geschrieben:


    zitat:



    Tatsächlich erfolgte am 1.März 2007 eine Gesetzesänderung. Die Texte die zur Zeit in Umlauf sind, sind keinenfalls Gesetzestexte, sondern im Internet erzählte Meinungen, die sehr fragwürdig sind.


    Wir wissen aus sicherer Quelle, das die Polizei nach wie vor Schalldämpfer zur Beweissicherung einzieht, wenn sie Manipulationen vermutet. Das eigentliche Gutachten erstellt dann der Sachverständige einer Prüfstelle, denn dazu ist die Polizei nicht berechtigt.




    also nichdrauf verlassen, daß mit den gepimpten db-killern wieder alles in ordnung ist.....


    in nürnberg gibt es extrem ätzende polzisten, die nur drauf warten, mal wieder ne laute ausm verkehr ziehen zu können.

    Einmal editiert, zuletzt von Black Pearl I ()

  • Danke!
    Sehr ausführliche Antwort, vielen Dank.
    Dann werd ich wohl in München bei meinen zugelassenen Tüten bleiben!


  • Pfff
    Du hast wohl zuviel Zeit :D

  • ich würde an tüten mit e zulassung nichts verändern


    denn eine veränderung an zugelassenen tüten mit e kennung bedeutet "urkundenfälschung"
    andere tüten anbauen ganz ohne kennzeichtúng sind dagegen nur eine "ordungswidrigkeit"
    und das wird bekanntlich nicht so hart bestraft wie eine urkundenfälschung

  • Zitat

    Original von UHK
    Pfff
    Du hast wohl zuviel Zeit :D



    :D :D :D :D


    zeit??? ja damit könnte ich jeden hier erschlagen, davon hab ich echt genug. :D :D :D




    also ich würde das mit den tüten davon abhängig machen, wo du wohnst. ich weiß nur, daß ich in frankfurt, nürnberg und münchen nix machen würde.


    aber hier oben bei uns in hamburg und umgebung sind laute tüten eigentlich ein teil des guten tons und keiner macht dich an.
    hatte letztes jahr porker pipes dran, da sind bald die fliesen vom elbtunnel abgeflogen ( ob deshalb wieder mal zwei röhren dicht waren?? :rolleyes:)
    und auch an den bekannten bikerpoints gibt es da keinen stress mit grün-weiß. bei uns sind se eher hinter temposündern her.
    ansonsten läßt sich hier oben ganz gut leben.


    ich denke bezüglich frankfurt kann iron auch einige storys erzählen....

    Einmal editiert, zuletzt von Black Pearl I ()

  • wie issen das nu, dachte bislang man kriegt dann son zettel und darf weiterfahren,


    hab ne vance & hines classic II mit einsätzen dran. und da istn bissl umständlicher die originalsachen wieder reinzupacken


    gruß, Jungspund

  • Zitat

    Original von DO_Jungspund
    wie issen das nu, dachte bislang man kriegt dann son zettel und darf weiterfahren,


    hab ne vance & hines classic II mit einsätzen dran. und da istn bissl umständlicher die originalsachen wieder reinzupacken


    gruß, Jungspund


    diese einsätze, die du drinne hast, sind das snuffys??


    ein bekannter von mir fährt auch ne v & h. er hat snuffys drinne. die kann man dann laut und leise drehen. ist halt nicht elektrisch, aber dafür auch wesentlich billiger und hat ne geile optik. der auspuff sieht nämlich nicht ausgeräumt aus.....

  • Zitat

    Original von Brauchi


    Einzig Kurven sind Mangelware ;(


    na hier in buxte - stade- drochtersen - cuxhaven gibt es ganz nette strecken.


    alternative richtung osten nach dömitz-hitzacker an der elbe entlang. da gibt es obergeile kurven.
    ich dachte auch, als ich aus dem odenwald hier hoch kam, daß das langweilig werden würde, aber abseits der bekannten strassen ist es hier ganz lustich.... :D :D :D

  • Wer für seine illegale Auspuffanlage TÜV-konforme Einsätze mitführt kann sich nicht mehr auf "hab ich nicht gewußt" also einen fahrlässigen Verkehrsverstoß berufen.


    Durch diese "Vorsichtsmaßnahme" wird aus dem fahrlässigen Verstoß ein Verstoß mit Vorsatz. Wenn dies in der folgenden Anzeige eingebracht wird gibts noch einen Topzuschlag von seiten der Gerichte obendrauf.

  • hatte in meinen "radikal"-tüten von kodlin noch db-killer drin...werde sie aber in zukunft mitführen...für den fall....bin bisher einmal - an der roten ampel stehend- von einem cop angesprochen worden auf die tüten...und der sagte: "mach doch mal laut"...und hat sich über den sound gefreut und mir gute fahrt gewünscht....ja, so ist hamburg

  • Zitat

    Original von harleyolaf
    hatte in meinen "radikal"-tüten von kodlin noch db-killer drin...werde sie aber in zukunft mitführen...für den fall....bin bisher einmal - an der roten ampel stehend- von einem cop angesprochen worden auf die tüten...und der sagte: "mach doch mal laut"...und hat sich über den sound gefreut und mir gute fahrt gewünscht....ja, so ist hamburg


    sowas würd ich mir auch gefallen lassen :D

    Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist!

  • Es kommt dabei immer auf die Musik an die man mit dem Grünkittel spielt.
    Fängst du an zu disskutieren , nach dem Motto "habe ich nicht gewusst"...."die habe ich von einem Kumpel"..."scheisse den Einsatz habe ich grade verloren"...
    hast du verloren ! Er wird dir eine reinwürgen, doof sind sie nämlich nicht.


    Sag ihm das du dein Moped gerne hörst und du ja auch nicht am Sontag um die Kirche fährst.
    Dann geht es meist so wie in Hamburg ;)



    Gruss Didi

    Lache nie über jemand der einen Schritt zurück macht......Er könnte Anlauf nehmen !