Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Ochsenaugen

  • moin,
    da ich die Originalen Blinker (HD Sportster 01) abscheulich finde, möchte ich eigentlich gerne Ochsenaugen fahren!
    was sagt der TÜV dazu bzw ist es den erlaubt??
    über Erfahrungen und Tipps (vll. sogar wechse man nehmen kann) wäre ich dankbar!


    MFG :danke:

  • Nee, Odin is nich ganz so.... Hab von meinem TÜV'ler ne Mail bekommen wo mit den Hella Leuchten hinten nicht's brauchst und mir so eingetragen wurde bei der Trude.
    O.k. is immer noch ne Sache an was für Graukittel man kommt :tüv: Schlechte Laune, Stress mit der Holden usw... da können die ma quer treiben.


    Nach dem Ding hat meiner das eingetragen :thumbsup: und das hatte er sogar bei der VT die unter EG war gemacht und gemeint "nach der Richtlinie is das voll konform".


    (obwohl die Winkel weiß Gott nicht gepasst haben)

  • Na ja das mit den Hella-O-Augen ist aber auch immer so eine Grauzone ...
    Denn die richtigen Hella Augen haben auch noch "Wellen-Kennzeichnung" ist sind nach StVo -Komform .... aber es gibt diese auch schon neuer, und sind immer noch Komform ....
    Das wären eine Alternative .... aber Du hast Recht, es ist immer so eine Sache mit dem TüVer der die Eintragungen machen darf, und dann zuläßt ...

  • Im Grunde ist es bei allem so, geht nicht gibts nicht wenn se nen richtig guten Tag haben aber wehe die haben nen schlechten Tag..... "Niemals, der Karren gehört sofort stillgelegt" usw, usw...


    Meine sind keine Hella, sind Firma xyz.... Ala nicht die Orginalen und ohne Probs eingetragen.
    Rüli am seitlichen, eingetragen wo ja bei fast allen Graukittel erschossen gehörst wenn so auf den Hof fährst. Usw...
    Ok, is ne coole Sau der Typ und selber begnadeter Schrauber. Der hat mir das ja auch gemailt.


    Mein Kumpel (cooler Anwalt) meinte mal das man wenn man genug Zeit und Geld hätte sollte man gegen die verschiedenen Änderungen klagen da es sich wie im gesamten Gesetz so verhält das es immer Lücken gibt und für Auflagen und Bestimmungen immer ein anderes Gesetz gibt wo dieses wieder aufhebt. So wie bei den O-Augen z.B.

  • Mein Kumpel (cooler Anwalt) meinte mal das man wenn man genug Zeit und Geld hätte sollte man gegen die verschiedenen Änderungen klagen da es sich wie im gesamten Gesetz so verhält das es immer Lücken gibt und für Auflagen und Bestimmungen immer ein anderes Gesetz gibt wo dieses wieder aufhebt. So wie bei den O-Augen z.B.

    Da hat Dein Kumpel Recht ..... und es gibt Berge von solchen Gesetzen, die sich gegenseitig Aufheben oder völlig gegeneinader arbeiten :facepalm:

  • da ich hinten auf keinenfall welche haben möchte, sollte ich mich dann eher um die Hella Blinker Kümmern?



    http://www.ebay.de/itm/Ochsenaugen-Lenker-Lenkerenden-Blinker-Schwarz-Getontes-Glas-ECE-Harley-Davidson-/291107987732?pt=DE_Motorradteile&hash=item43c7636114



    solch würden aus doch sicher auch tun?


    wegen Eintragung?


    - Vorne Lenker enden blinker eintragen und hinten abbauen wäre auch ne Option muss man erst einmal nen Bullen finden der das rallt

  • Das wird nich funktionieren. Das bei dem Bj. Blinker hinten Pflicht sind und nur Ochsenaugen nich reichen weiß jeder Cop und TÜVer. Als ich das letzte mal mit Lenkerendblinkern zum TÜV bin hat der mich sofort drauf angesprochen.


    Wo is eigentlich das Problem. Es gibt heutzutage so kleine Blinker bzw. BlinkerRüLi Kombis die du hinten anbauen kannst. ?(

  • Mal von der Gesetzeslage abgesehen...


    Ich bin ja eigentlich kein Sicherheitsfanatiker... aber!
    Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur empfehlen niemals ohne hintere Blinker zu fahren!
    Als ich das mal tat hätte man mich um ein Haar abgeschossen, da das hinter mir fahrende getunte Vehikel nicht gesehen hat dass ich rechts blinkte und demzufolge auch abbremsen musste... das war Arschknapp.


    Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Das wird nich funktionieren. Das bei dem Bj. Blinker hinten Pflicht sind und nur Ochsenaugen nich reichen weiß jeder Cop und TÜVer. Als ich das letzte mal mit Lenkerendblinkern zum TÜV bin hat der mich sofort drauf angesprochen.


    Wo is eigentlich das Problem. Es gibt heutzutage so kleine Blinker bzw. BlinkerRüLi Kombis die du hinten anbauen kannst. ?(


    Hab auch Ochsenaugen am Lenker und hinten kleine BlinkerRüLi, ist schon gut so. Würde auch nicht nur mit den Ochsenaugen fahren, weil doch schlecht von hinten zu sehen. Und die Kombis sind heute ja echt fein klein :)


    Ah jo, würde immer Hella nehmen. Kumpel hatte auch so billig Dingers, einmal rein, einmal raus und im A...h :facepalm:

  • Es GEHT NICHT mehr .... alle KRAFTRÄDER .... die nach 01.01.1987 eine EZ (Erstzulassung) erhalten haben, sind nur mit vorderen und hinteren Blinker im Bereich der STZvO zugelassen .....


    Hier kannst DU den ganzen Schmalz noch mal nachlesen .... das Thema hatten wir hier vor 1 Jahr
    Ochsenaugen am Lenker