Das hat SEHR WOHL mit der Senkrechten zu tun.
Niemals, hab ich noch nie gehört oder gelesen, nur immer die 150mm, und die kann man
ja bei der Senkrechtmethode nirgends abmessen.
Müssen wir also erstmal so im Raum stehen lassen
Das hat SEHR WOHL mit der Senkrechten zu tun.
Niemals, hab ich noch nie gehört oder gelesen, nur immer die 150mm, und die kann man
ja bei der Senkrechtmethode nirgends abmessen.
Müssen wir also erstmal so im Raum stehen lassen
Und wie erklärt sich dann das hier?
Fahr mir einfach hinterher...haste nen geilen Arsch zum glotzen
So was?
Und wie erklärt sich dann das hier?
EG Zulassung, da gibt es das nicht mehr
Und was is zb. mit den Joghurtbechern...die am Bild is schon etwa 14 Jahre alt. Ich kenn mich schon langsam nicht mehr aus, Jeder sagt da was anderes...
Fahr mir einfach hinterher...haste nen geilen Arsch zum glotzen
Der Guru hat nen Weiberarsch.
[Blockierte Grafik: http://farm6.staticflickr.com/5295/5471421387_f2bd33b0ef.jpg]
In Österreich ist das so eine Sache. Das Grundproblem ist schon mal, dass es bundesländerweit, keine einheitliche Regelung gibt - da hat jede Landesprüfstelle leider ihre eigenen Ansichten von der Rechtsauslegung...
Das mit den 15cm von der horizontalen Achse nach oben war tatsächlich die Richtlinie (war aber glaub ich gesetzlich nirgendwo niedergeschrieben), nach der sich die meisten Prüfer gehalten haben - das musste ich bei meinen länger zurückliegenden Umbauten auch so einhalten.
[Blockierte Grafik: http://www.chopperforum.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=35059&h=293a9c28e4f0643e014305aa45787d2e98718df4]
Ich habe trotzdem kurze Heckfender verbaut und zur Abnahme einfach einen Spritzschutz aus irgendeinem Stück Kunststoff drangebastelt und gut wars.
Als ich vor 2 Jahren meinen Shovel-Umbau typisieren gelassen habe, habe ich vom TÜV-Österreich ein Gesamtgutachten (diente zur Vorlage bei der Landesregierung) für das Fahrzeug erstellen lassen. Der Prüfer dort hat mir mitgeteilt, dass man sich nun darauf geeinigt hätte, dass die Radabdeckung bis 15cm hinter der vertikalen Achse reichen muss - wenn du also von oben auf die Radmitte schaust, muss der Fender nur noch 15cm über die Mitte nach hinten gehen. Ich musste keine zusätzliche Abdeckung mehr anbringen und es wurde so eingetragen.
Mir hat jetzt aber ein Kollege mitgeteilt (er ist Motorrad-Händler und macht auch eine Menge Harley- und Victory-Umbauten), dass es da jetzt angeblich gar keine definitive Regelung mehr gibt - man benötigt nach seiner Aussage nicht mal mehr einen vorderen Fender - und er meinte, dass das nicht nur für EG Zulassungen gilt. Wie gesagt, er macht eine Menge Umbauten und lässt auch dementsprechend viele Bikes typisieren.
Aber wie schon anfangs erwähnt macht sowieso jedes Bundesland was es will. Da hat auch der Prüfer vom TÜV darüber geschimpft - nach seiner Aussage war es z.b. in Wien bis vor ein paar Jahren unmöglich, einen seitlichen Kennzeichenhalter eintragen zu lassen (in anderen Bundesländern sehr wohl). Auch musste man dann in Wien 2 "Fußgängerabwehrbügel" am seitlichen Halter verbauen usw...
....tja...Bananenrepubliken.
Der sogenannte "Ermessungsspielraum" den die TÜVler in jedem Bundesland haben...ziemlich dämlich...
Über´s Typisieren hier bei uns in Austria kann ich auch ein Liedchen singen...
Es braucht Geduld und einen Zivi der bundesländerübergreifend arbeitet, dann geht schon mal was...
Ich habe bei der OÖ. Landesregierung angefragt und folgende Antwort erhalten:
Eine
Radabdeckung muß einen Bereich von ca. 30° nach vorne und ca. 50° nach hinten
(ausgehend von Radmitte - Drehpunkt) abdecken können.
Dies
entspricht auch ca. dem Stand, wenn sie eine Latte senkrecht an das hintere
Ende des Reifens anlegen muß die Radabdeckung dann bis zum Berührungspunkt der
Latte reichen.
Hoffe
mit der Info gedient zu haben und verbleibe
mit
freundlichen Grüßen
Ing. Heinrich
Wiesinger
Amt der Oö.
Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Interessant...ich dachte immer, innerhalb der 30° und 50° muss die Radabdeckung mindestens so breit sein, wie der Reifen.
Nach der Richtlinie 78/549/EWG heißt es: (Link HIER
2.1.1) In dem Teil, der durch die Radialebenen 30º vor und 50º hinter der
Radmitte gebildet wird (siehe Abbildung 1), muß die Gesamtbreite (q)
der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des
Reifens (b) unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der
Kombination Reifen/Rad, wie sie vom Hersteller und in 1.3 der Anlage
zu Anhang III angegeben sind, abzudecken.
Weiters:
2.1.2) Die hinteren Kanten der Radabdeckungen dürfen nicht oberhalb einer
horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt
(gemessen an der durch die Radmitte verlaufenden Achse), und der
Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene (Punkt A der Abbildung
1) muß außerhalb der Längsmittelebene des Reifens oder im Falle
von Zwillingsrädern außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Rades
liegen.
Aber seis drum, der Ing. Wiesinger wirds wohl wissen...
Was ich gut find, ist der Satz 1 des Punktes 2.1.3:
Umriß und Lage der Radabdeckungen müssen so sein, daß sie
möglichst nahe am Reifen liegen.
Also, her mit dem mitschwingenden, der 2mm über dem Reifen liegt!!
Naja, 50° nach hinten sind so oder so bekackt.
Also, wie gesagt. Drauf geschissen.
Interessant is halt nur,das man in Deutschland den Heckfender genau über der Hinterachse absäbeln kann...ALLES EU und trotzdem scheint es in Österreich mehr Idioten zu geben, die dir beim fahren an den Hinterreifen springen und dann zwischen Fender und Gummi durchgezogen werden
Fender muss ja deshalb sooo lang sein bei uns wegen Verletzungsgefahr...
Doppelt...sorry.
Gestern noch Auskunft aus der Werkstatt: Es ist schon möglich, in Österreich einen Fender der über der Achse aufhört zu typisieren, ebenso ein Bike ohne vorderen Fender (nur nicht in Oberösterreich). Das Zeugs wird dann einfach zB. in Tirol typisiert und gut is.
... (nur nicht in Oberösterreich). Das Zeugs wird dann einfach zB. in Tirol typisiert und gut is.
So sieht´s aus, das ist was ich mit bundesländerübergreifend gemeint habe. Bin in der Steiermark zu Hause, die Landesprüfstelle in Graz hat ihr Veto eingelegt :grumble: :search: , die Innsbrucker haben mit denselben Vorgaben alles anstandslos genehmigt :wayne: !