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Radabdeckung Hinterrad in Österreich

  • §7 KFG: (1) Kraftfahrzeuge und die mit ihnen gezogenen Anhänger außer Anhängeschlitten müssen mit Reifen oder Gleisketten vesehen sein, die nach ihrer Bauart, ihren Abmessungen und ihrem Zustand auch bei den höchsten für das Fahrzeug zulässigen Achslasten und bei der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges verkehrs- und betriebssicher sind, und durch die die Fahrbahn bei üblicher Benützung nicht in einem unzulässigen Ausmaß abgenützt werden kann; Räder von Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und Räder von Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, müssen mit ausreichenden Radabdeckungen wie Kotflügeln und dergleichen versehen sein.


    Das heißt im Endeffekt folgendes: Bei nem Motorrad muss ne Radabdeckung vorhanden sein, die ausreichend die Schutzwirkung erfüllt.


    Laut dem Grubmann-Kommentar zum KFG: Bei der Genehmigung ist nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend, vom Sachverständigen zu beurteilen, ob die vorhandenen Radabdeckungen ausreichen oder in welcher Weise sie ergänzt bzw. verändert werden müssen, um eine dem Inhalt der gesetzlichen Bestimmung entsprechende Schutzweirkung zu erreichen.


    Weiters heißt es:


    Die Wirkung der Abdeckungen wird als hinreichend angesehen, wenn bei leerem Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten Räder folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1.) Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht. Der äußerer Rand der Abdeckung ist so weit wie möglich seitlich herumzuziehen. Die vordere und die hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150mm oberhalb der waagrechten Radmittellinie enden.
    1)


    Im Endeffekt wollen die damit sagen: Der Herr Inschenör soll entscheiden, ob dein Fender den Vorschriften entspricht, oder nicht.


    OHNE GEWÄHR, hope to help!


    1) Grubmann, Michael: KFG Kraftfahrgesetz - Kraftfahrrecht Zweiter Teil, Verlag Österreich, Wien 2000

    nothing and everything is possimpible - free your mind

  • Jap, so würde ich das auch interpretieren...
    Allerdings ist dieser Satz aus einer Entscheidung vom VwGH, soweit ich weiß.
    Wie zwingend die Judikatur in dem Bereich für die Prüfer ist, trau ich mich aber nicht zu sagen. Kann sein, dass der TÜVler trotzdem sagt, dass es OK ist, auch wenn du die Maße unter/überschreitest...

    nothing and everything is possimpible - free your mind

  • Hier ne Zeichnung wie es ganz genau sein muss...
    Stell ne Wasserwaage an den Hinterreifen (so wie der rote Strich) und so weit muss der Fender das Rad abdecken.
    Auf meinem Beispielbild wär der Fender zu kurz...müsste den roten Strich berühren!
    Kennzeichen gilt auch noch als Radabdeckung...sofern unter dem Kennzeichen eine Kennzeichenhalterung aus metall ist,die mit dem Fender verschraubt ist.


    Kennst di aus? ;)

  • Das mitm Kennzeichen stimmt, das gilt, aber nicht, wenn nur das Kennzeichen "alleine" den Schutz bietet. Da muss schon ein KZH drunter sein. So wie du geschrieben hast. :thumbup:


    Allerdings würde deine Zeichnung aussagen, dass der Fender bist zu waagrechten Radmittellinie gehen muss...und da würde ich sagen, spricht die Judikatur was anderes. Aber ich kann mich auch täuschen...

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  • Das kommt davon,weil der "Mitschwingende näher am Reifen liegt...hast nen fixen Fender,sieht die Sache ja anders aus. Aber das mit der Wasserwaage hinten anhalten gilt IMMER.

    Glück ist wie furzen...erzwingst du es kommt nur Scheisse raus-

  • Gut, danke Jungs.


    Was für eine Scheisse... Ich hatte ja bei meiner Fatboy auch nicht darauf geachtet und ihn relativ kurz gehalten.


    Jetzt will ich bei der Pan noch kürzer gehen, deshalb die Frage. Da werd ichs wohl dann draufan kommen lassen, wie immer :tüv:

    Ich hab meinen schön TÜV -Konform gemacht...lass Ihn eintragen...und dann wird er abgesäbelt. (auf MEINE Wunschlänge). :D

    Glück ist wie furzen...erzwingst du es kommt nur Scheisse raus-

  • Wüsste jetzt nicht, was ich bei nem Heckfender im 48er Starrahmen eintragen lassen sollte :D

    Naja...wenn du den Heckfender aber so kurz absäbelst wie du vorher gesagt hast...und du den richtigen Bullen erwischst...nützt dir dein Baujahr aber gar nix.

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