Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Radabdeckung Hinterrad in Österreich

  • Das hat SEHR WOHL mit der Senkrechten zu tun.

    Niemals, hab ich noch nie gehört oder gelesen, nur immer die 150mm, und die kann man
    ja bei der Senkrechtmethode nirgends abmessen.


    Müssen wir also erstmal so im Raum stehen lassen :rolleyes:

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam

  • In Österreich ist das so eine Sache. Das Grundproblem ist schon mal, dass es bundesländerweit, keine einheitliche Regelung gibt - da hat jede Landesprüfstelle leider ihre eigenen Ansichten von der Rechtsauslegung... :kotz:


    Das mit den 15cm von der horizontalen Achse nach oben war tatsächlich die Richtlinie (war aber glaub ich gesetzlich nirgendwo niedergeschrieben), nach der sich die meisten Prüfer gehalten haben - das musste ich bei meinen länger zurückliegenden Umbauten auch so einhalten.


    [Blockierte Grafik: http://www.chopperforum.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=35059&h=293a9c28e4f0643e014305aa45787d2e98718df4]


    Ich habe trotzdem kurze Heckfender verbaut und zur Abnahme einfach einen Spritzschutz aus irgendeinem Stück Kunststoff drangebastelt und gut wars.


    Als ich vor 2 Jahren meinen Shovel-Umbau typisieren gelassen habe, habe ich vom TÜV-Österreich ein Gesamtgutachten (diente zur Vorlage bei der Landesregierung) für das Fahrzeug erstellen lassen. Der Prüfer dort hat mir mitgeteilt, dass man sich nun darauf geeinigt hätte, dass die Radabdeckung bis 15cm hinter der vertikalen Achse reichen muss - wenn du also von oben auf die Radmitte schaust, muss der Fender nur noch 15cm über die Mitte nach hinten gehen. Ich musste keine zusätzliche Abdeckung mehr anbringen und es wurde so eingetragen.



    Mir hat jetzt aber ein Kollege mitgeteilt (er ist Motorrad-Händler und macht auch eine Menge Harley- und Victory-Umbauten), dass es da jetzt angeblich gar keine definitive Regelung mehr gibt - man benötigt nach seiner Aussage nicht mal mehr einen vorderen Fender - und er meinte, dass das nicht nur für EG Zulassungen gilt. Wie gesagt, er macht eine Menge Umbauten und lässt auch dementsprechend viele Bikes typisieren.


    Aber wie schon anfangs erwähnt macht sowieso jedes Bundesland was es will. Da hat auch der Prüfer vom TÜV darüber geschimpft - nach seiner Aussage war es z.b. in Wien bis vor ein paar Jahren unmöglich, einen seitlichen Kennzeichenhalter eintragen zu lassen (in anderen Bundesländern sehr wohl). Auch musste man dann in Wien 2 "Fußgängerabwehrbügel" am seitlichen Halter verbauen usw...

  • Über´s Typisieren hier bei uns in Austria kann ich auch ein Liedchen singen... :whistling:


    Es braucht Geduld und einen Zivi der bundesländerübergreifend arbeitet, dann geht schon mal was... :D


    :allesgut:

  • Ich habe bei der OÖ. Landesregierung angefragt und folgende Antwort erhalten:


    Eine
    Radabdeckung muß einen Bereich von ca. 30° nach vorne und ca. 50° nach hinten
    (ausgehend von Radmitte - Drehpunkt) abdecken können.



    Dies
    entspricht auch ca. dem Stand, wenn sie eine Latte senkrecht an das hintere
    Ende des Reifens anlegen muß die Radabdeckung dann bis zum Berührungspunkt der
    Latte reichen.



    Hoffe
    mit der Info gedient zu haben und verbleibe



    mit
    freundlichen Grüßen



    Ing. Heinrich
    Wiesinger


    Amt der Oö.
    Landesregierung


    Direktion Straßenbau und Verkehr


    Abteilung Verkehr


    4021 Linz • Bahnhofplatz 1

  • Interessant...ich dachte immer, innerhalb der 30° und 50° muss die Radabdeckung mindestens so breit sein, wie der Reifen.


    Nach der Richtlinie 78/549/EWG heißt es: (Link HIER


    2.1.1) In dem Teil, der durch die Radialebenen 30º vor und 50º hinter der
    Radmitte gebildet wird (siehe Abbildung 1), muß die Gesamtbreite (q)
    der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des
    Reifens (b) unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der
    Kombination Reifen/Rad, wie sie vom Hersteller und in 1.3 der Anlage
    zu Anhang III angegeben sind, abzudecken.


    Weiters:


    2.1.2) Die hinteren Kanten der Radabdeckungen dürfen nicht oberhalb einer
    horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt
    (gemessen an der durch die Radmitte verlaufenden Achse), und der
    Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene (Punkt A der Abbildung
    1) muß außerhalb der Längsmittelebene des Reifens oder im Falle
    von Zwillingsrädern außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Rades
    liegen.



    Aber seis drum, der Ing. Wiesinger wirds wohl wissen... :thumbup:


    Was ich gut find, ist der Satz 1 des Punktes 2.1.3:


    Umriß und Lage der Radabdeckungen müssen so sein, daß sie
    möglichst nahe am Reifen liegen.


    Also, her mit dem mitschwingenden, der 2mm über dem Reifen liegt!! :thumbsup:

    nothing and everything is possimpible - free your mind

  • Interessant is halt nur,das man in Deutschland den Heckfender genau über der Hinterachse absäbeln kann...ALLES EU und trotzdem scheint es in Österreich mehr Idioten zu geben, die dir beim fahren an den Hinterreifen springen und dann zwischen Fender und Gummi durchgezogen werden :D
    Fender muss ja deshalb sooo lang sein bei uns wegen Verletzungsgefahr... :facepalm:

    Glück ist wie furzen...erzwingst du es kommt nur Scheisse raus-

  • ... (nur nicht in Oberösterreich). Das Zeugs wird dann einfach zB. in Tirol typisiert und gut is.


    So sieht´s aus, das ist was ich mit bundesländerübergreifend gemeint habe. Bin in der Steiermark zu Hause, die Landesprüfstelle in Graz hat ihr Veto eingelegt :grumble: :search: , die Innsbrucker haben mit denselben Vorgaben alles anstandslos genehmigt :wayne: !