Moin Jungs,
die Kellermann Blinker sind ja nach EU-Recht als Rücklicht-Blinker-Kombi zugelassen aber quasi auch zwei Lichtquellen. Wie sieht das denn mit anderen Rücklichtern OHNE Blinkfunktion aus, wenn man die seitlich rechts und links montiert? Gilt dafür dann das Gleiche (gleiches Recht für alle(s) oder doch eine andere Regelung?
Für mein Baujahr brauch ich eigentlich gar keine Blinker und will hinten auch keine montiert haben, hab Ochsenaugen am Lenker. Die zwei Rücklichter fänd ich aber ganz cool, weil's den Fender clean halten würde. Hab das mal in nem Video von nem Schrauber aus den USA gesehen und frag mich, ob das hier überhaupt möglich ist.
Danke und Gruß!