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Braincap... legal ?

  • Hab ich gerade gefunden...



    Polizei kassiert Braincap -Träger ab
    05.04.2006 - 16:33 von chicco


    Musste Strafe zahlen, ohne zu wissen wo für: Thomas H. mit dem beanstandeten Helm. Laut TUV sind alle Heime ohne Ohren-und Nackenabdeckung fürs Motorrad ungeeignet, somit kann die Polizei jetzt Braincap- Träger abkassieren



    Bisher galten Braincaps als legal. ,,Falsch" sag! ein Kommissar und bläst zum Angriff.



    Als Thomas H. (28) die Polizeikelle sah, wähnte er sich absolut sicher: ..Die können mir gar nix!" Warum auch? Sein Führerschein war ok, die serienmäßige Yamaha XVS 1100 Drag Star seines Vaters ordnungsgemäß angemeldet und versichert, und er hatte einen Helm auf. Einen Takai Highway Classic, kurz zuvor für 49,95 Euro beim Hein Gericke Shop in Bonn gekauft. Zwar steht im HG-Katalog, dass die Knappe, fast nur den Hinterkopf bedeckende Helmschale nicht der aktuellen ECE-Norm entspricht, aber laut Gesetz muss sie das auch nicht. Den kontrollierenden Hauptkommissar Peter Hengstenberg interessierte das aber einen feuchten Kehricht, er blieb stur: ,,Das ist kein Motorradhelm, das kostet Sie 15 Euro!" Weil das nicht die Welt war, zahlte Thomas H., knallte später bei Hein Gericke den Helm aber auf den Tisch: ,,Der ist ja doch nicht legal!" Von allen Seiten wurde ihm dann aber versichert, er dürfe einen Helm ohne ECE tragen. Das hatte kürzlich auch in mopped (Heft 11/2005) gestanden. Bestärkt in der Meinung, im Recht zu sein, wandte sich H. an einen Anwalt. Der setzte ein Schreiben an die Bonner Polizei auf und forderte die 15 Euro seines Mandanten zuriick. Ohne Erfolg: Zwar müsse ein Motorradhelm in Deutschland tatsächlich nicht der ECE-Norm entsprechen, so die Antwort aus dem Polizeipräsidium. Jedoch habe es sich beim von H. getragenen Kopfschutz gar nicht um einen Motorradhelm im eigentlichen Sinne gehandelt, was auch der TÜV-Rheinland in einem von der Polizei in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigte. Ende vom Lied: H. musste nicht nur die 15 Euro Verwarnung plus 49,95 Euro für einen Helm bezahlen, den er gar nicht tragen darf, sondern auch noch eine saftige Anwaltsrechnung. ,,Ist das nicht reine Willkür? Hier ist der Kunde doch der Dumme!", beschwerte sich der Biker schließlich - zu Recht. Schließlich war er sich keinerlei Schuld bewusst.
    mopped ging der Sache nach und sprach mit dem Kom-missar (siehe Interview?), dem Bundesverkehrsministerium und dem Autor des bislang nicht veröffentlichten TÜV-Gut-achtens. Ergebnis: Tatsächlich sind auch nach Deutschem Recht (in anderen EU-Staaten sind die Minihelme schon langer verboten) die sogenannten Braincaps am Motorrad nicht erlaubt. Den Grund dafür nennt Peter Schaudt, amtlich anerkannter Sachverständiger und Helmspezialist des TÜV-Rhein-land: Egal was der Handel sagt, ,,Helme, die nicht einmal die Ohren und den Nacken des Trägers abdecken, sind keine Motorradhelme." Zwar habe noch kein Gericht definiert was genau ein Motorradhelm ist und was nicht, und, so der TÜV-Mann weiter, ,,solange dies so ist, besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Dennoch bleibt es dabei, dass diese Heime unterm Strich ungeeignet sind, weil irgendeine gültige Norm müs-ste auch ein Gericht heranziehen. Und diese Helme entspre-chen gar keiner Norm." Eine Ansicht, der sich im Wesentlichen auch das von mopped eingeschaltete Verkehrsministerium anschloss: ,,Es kann aufgrund des TÜV-Gutachtens davon ausgegangen werden, dass sogenannte Braincaps kei-ne ausreichende Schutzwirkung haben," so Ministeriumssprecherin Sabine Mehwald. Folge:
    Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt was anderes auf den Kopf. Denn ab sofort gilt:
    Braincaps schützen auch vor Polizeiärger nicht mehr.


    Quelle: Mopped Nr.4 April 2006



    DAS SAGT DIE POLIZEI


    ,,Das ist kein Motorradhelm":
    Polizeihauptkommissar Peter Hengstenberg



    1. Herr Hauptkommissar, wenn Sie privat unterwegs sind, was fiir ein Motorrad fahren Sie und was für einen Helm tragen Sie?
    Als Polizeibeamter ist man der Marke BMW besonders verbunden. Privat fahre ich eine R 80 RT, Baujahr 1985, und trage dabei einen Klapphelm.
    2. Gilt nicht in Deutschland hinsichtlich der Helmpflicht die Devise ..Was nicht verboten ist, ist erlaubt"?
    Man muss diesen Satz anders formulieren. Die Devise lautet: ,,Was die Anforderungen an einen Motorrad- Schutzhelme erfüllt.ist auch erlaubt.
    3. Zum Motorradfahren verboten waren Bau- Oder Stahlhelme und andere Kopfbedeckungen, die nicht als Motorradhelme ausgelegt waren. Was haben Sie gegen als Motorradhelme angebotene ..Braincaps"?
    Dass es sich bei diesen Kopfbedeckungen nicht um Motorradschutzhelme handelt. Schon vor der Einführung der ECE-Norm fur Motorradhelme gab es eine DIN-Norm fiir Motorradschutzhelme. Nach dieser Norm mussten die Ohren und der Nacken durch den Helm geschützt sein, an die Materialien wurden besondere Anforderungen bezüglich Stoßdämpfung, Dehnungsverhalten des Kinnriemens und des Abstreifverhaltens gestellt. All diese Anforderungen werden von den sogenannten ,,Braincaps" nicht erfüllt. Es steht fest, dass einige dieser Kopfbedeckungen( Helme möchte ich sie nicht nennen) noch nicht einmal die Sicherheitsanforderungen an einen Fahrradhelm erfüllen
    4. Die Neufassung des StVO-Paragraphen zur Helmpflicht besagt, dass Motorradfahrer ..geeignete" Schutzhelme tragen nüssen. Gut, aber wer definiert, ob ein Helm ..geeignet" ist, Oder nicht? Kann und darf dies der einzelne Beamte bei einer Kontrolle vor Ort?
    Generell erfüllen alle ECE-geprüften Helme diese Anforderungen. Sollte ein Helm dieses Prüfzeichen nicht haben, kann man zumindest anhand der Form (Schutz für Ohren und Nacken) erkennen, ob es sich um einen Motorradhelm handelt.
    5. Wenn ein großer Motorrad-Zubehöranbieter Helme als Motorradhelme verkauft, muss der Kunde dann nicht davon ausgehen können. dass es sich um ..geeignete" Helme handelt, sprich er vor einem Verwarnungsgeld sicher ist?
    Die führenden Zubehöranbieter weisen in ihren Katalogen und auch bei Verkaufsgesprächen auf die fehlende ECE-Norm bei verschiedenen Kopfbedeckungen und Betriebserlaubnis bei Zubehörteilen hin. Leider ist das Personal meist nicht in der Lage, die rechtlichen Konsequenzen des Fehlverhaltens darzustellen. Das Tragen eines ,,Braincap" stellt einen VerstoB gegen § 21 a StVO dar (Fahren ohne Helm) und wird zur Zeit mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem der Träger eines ,,Braincap" schwere Kopfverletzungen davon trägt, wird die versicherungsrechtliche Seite zu prüfen sein,
    6. Hat die Polizei wirklich die Aufgabe, mündige Biirger vor sich selbst zu schüt-zen? Schließlich schadet der Träger einer ,,Braincap" höchstens sich selbst.
    Die Frage hat der Gesetzgeber schon entschieden, als er die Helmpflicht einführte. Ein geeigneter Motorradhelm dient der Sicherhert des Trägers, und wenn man wie ich - einen Motorradunfall hatte, weiß man um die Vorteile eines guten Schutzhelms. Meiner Meinung nach ist das Verwarngeld mit 15 Euro zu niedrig.


    Quelle: Mopped Nr.4 April 2006

    Das leben ist wie eine Rolle Klopapier....lang, grau und...für n Arsch !

  • Das Thema ist so komplex, dass es sicher den Rahmen sprengen würde
    um es hier völlig aufzuarbeiten...


    Das Problem entstand als die EG gegründet wurde, und ist somit schon etwas älter. Nach und nach mußten / wurden dadurch Nationale Rechte
    mit den Internationalen Rechten abgeglichen, damit innerhalb der EG
    gleiches Recht und gleiche Vorschriften gelten..


    Unbestritten ist dabei auch die Möglichkeit auf Nationaler Ebene
    Vorschriften zu verschärfen, solange keine Handels-Hindernisse dadurch
    entstehen. Da in den Gremien nur "gewissenhafte Beamte" ihren
    Dienst tun, kann jeder erahnen wie lange es dauert bis eine Formulierung
    durch alle Instanzen gelaufen ist.....


    Solange herrscht auf der Straße s.g. Rechtsunsicherheit....
    (nicht nur bei Helmen ) und solange ziehen die Behörden auch die
    bis dahin geltenden Vorschriften an. Ein guter Anwalt hätte sicher
    einen Freispruch erwirkt, aber dazu hätte er ein Fachmann in
    Wirtschaftsrecht insbesondere der Umsetzung bereits vorhandener EG
    Änderungen sein müssen.. ( fast unbezahlbar ) 8o


    Für mich ist sowieso nicht nachvollziehbar warum jemand auf seinen
    persönlichen Schutz so einfach verzichtet... aber jeder so wie er meint....
    Ich werde mich schlau machen, ob es irgentwo ein entsprechendes
    Urteil gibt, und dann dazu schreiben.


    Gruß Fred

  • Hi Leutz
    Gestern war ich bei meinem Triumph -Händler in Mörstadt,hab ne Unterredung mitbekommen von HD - Chapter Rhein-Neckar Fahrern ,die gesagt haben , das sie 35 dafür erhalten (nein ,nicht bekommen) Ticket
    bekommen haben ,wegen fehlender ECE .....offensichtlich wird das nach "Gutdünken "erstellt...
    gruss
    PETER

    Wer nachdenkt,sieht mehr - wer mehr sieht , kann mehr
    wer mehr kann, kann irgendwann nicht mehr...

  • Ich fahre seit vier Jahren nur mit Braincap bin aber noch nie angehalten oder zu einr Busse verdonnert worden, weder in der Schweiz noch in Deutschland :D


    Und ich fuhr ja damit auch über den Zoll, da dürften ja die Zöllner rechlich auch büssen.


    Also ich behalte meines auf.


    Grüsse Mad

  • Hi Mad ;-)))


    Ja das sehe ich genauso.....


    Fahre auch seit Jahren mit meine verchromten Stahlhelm....
    Steht sogar drin, das dieser nur ein Ausstellungsstück ist und nicht zum fahren geeignet wäre


    Habe bis jetzt schon 3x an der Ampel neben den grünen gestanden und gedacht JETZT BIN ICH REIF...entweder meine Hance & Vinc oder mein Helm.


    ABER NIX DA...habe immer nur "bewundernde Blicke geerntet ;-)))
    Also bleibt er auch weiterhin auf!!!


    OK....das wir beide einen an der Schüssel haben,weißt Du wohl genauso gut wie ich, den bei einem Sturz haben wir gaaaaanz schlechte Karten ;-(((


    Tja.....kann man jetzt sehen wie man will???

  • Hier ein kleiner Auszug aus dem ganz normalen Amtsdeutsch .... ?(



    Zugleich wird im Hinblick auf die Beschreibung der Schutzhelme der insoweit bisher verwendete Begriff amtlich genehmigt durch den Terminus geeignet ersetzt.


    Die Änderung spiegelt ebenfalls nur die derzeit bereits geltende Rechtslage wieder.


    Die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO[7] lässt die Verwendung von Kraftrad-Schutz helmen un befristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind.


    Die Begründung des Verordnungsgebers[8] hat nach wie vor Be stand, so dass es nunmehr geboten war, diese Regelung dauerhaft in die StVO zu übernehmen.


    Bislang wurde in der die Vorschrift beglei tenden Verwaltungs vorschrift erläutert, was geeignet im Sinne der Vorschrift ist, obwohl Adressat der Verwaltungsvorschrift weder der Verkehrsteilnehmer, noch die Verkehrspolizeien der Länder sind.


    Diese Verwaltungsvorschrift wird jetzt ersatzlos gestrichen werden.
    Es bleibt aber nach wie vor dabei:


    Geeignet sind amtlich genehmigte Schutzhelme sowie Kraftrad-Schutz helme mit ausreichender Schutzwirkung.


    Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die ent sprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Än derungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekenn zeichnet sind.


    Geeignet sind zudem Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.


    Diese liegt z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor[9]. Die Änderung ist am 01.01.2006 in Kraft getreten.



    Alles klar ???


    Gruß Fred

  • Ob legal oder nicht, seit einer von uns mit soner Kappe abgeschmiert ist verzichten wir lieber darauf.

  • Ich glaube das Thema hatten wir schon mal an anderer Stelle.


    Ich fahre im Sommer grundsätzlich seit ca. 10 Jahren mit Brain-Cap (ich gefährde nur mich und niemanden sonst...!Als mündigem Bürger sollte mir so eine Entscheidung zustehen - ich bin sowieso gegen Helmpflicht!Und in den USA hat die ABAB das ja in einigen Bundesstaaten glücklicherweise auch wieder abgeschafft (übrigens mit erstaunlichen statistischen Ergebnissen die die strikten Befürworter der Helmpflicht sprachlos machten....!)


    Daß ein Brain-Cap keinen ausreichenden "Schutz" darstellt ist wohl hinlänglich bekannt.
    Für weitere Strecken oder bei mieser Witterung bei mir BANDIT Vollhelm.


    Aber das soll und muss wirklich jeder für sich selbst entscheiden....

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Ich find auch, dass datt jeder selber entscheiden sollte, watt er sich nun aufm Kopp setzt (da kann man jetzt auch streiten, ob die Allgemeinheit für die Krankenkosten aufkommen sollte oder derjenige selber... bla bla). Solange ich mich wirklich ganz alleine gefährde, is datt doch mein Problem... Und wenn ich ohne Mütze fahren möchte, sollte mir datt auch gegönnt sein. Mit den Folgen muß dann wohl ich leben, wenn watt passiert.


    Allerdings hab ich hier zwei Zwerge, für die ich ne Menge Verantwortung trage und alleine deshalb fahre ich jederzeit in voller Montur und möglichst sicher!! Die beiden brauchen mich...

    ----Die mit den roten Turnschuhen fuhr-------

  • Hi
    Also wer in den Süden fährt kann seinen Brain Cap getrost Zuhause lassen. Hier sind sie schon lange nicht mehr erlaubt und es wird auch fleissig kontrolliert.
    Da wird mit offenen Rohren schon viel lässiger ungegangen. :-)
    Und ehrlich gesagt sehen diese Brain-caps wirklich nicht gut aus, so als hätte einer einen Nachttopf auf den Kopf.


    Da sieht ein schöner Jethelm schon viel schöner aus.


    Ranger



    [Blockierte Grafik: http://www.tornanti.it/imgs/img-pic-swisse/010.jpg]

  • Also, ich fahre seit Jahren mit ner "Narrenkappe", gerade weil die Ohren frei sind.


    Sonst würde ich a) keine Sirene mehr hören, die mich verfolgt und b) meinen Originalauspuff säuselt noch zu leise.


    Aber Spass beiseite. Is natürlich klar, dass über das Thema Sicherheit nicht weiter diskutiert werden muss. Aber wenn ich manchmal sehe, dass so'n paar Poser mit T-Shirt und kurzer Hose auf Ihren Karren rumgurken. Ist es dann nicht s......-egal, ob Brain Cap oder Integralmurmel?? :grinsz:

  • Na klar, fahr ich auch.... mal eben umme ecke
    zum Bäcker...... OK.


    Wäre mir auch ´n 15,--er Maso-Zettel wert.


    Bei längerem Cruisen geht mir aber "etwas"
    Sicherheit vor ... und : falls ich mal "ablege"
    brauch ich zu den Schmerzen nicht auch noch
    den ganzen TRALLA mit meiner Unfall- oder
    Krankenversicherung .... und die ganzen
    Sprüche von wegen "haben wir Dir immer
    schon gesagt.


    Helm hin oder her - mich hat auf Zypern im
    nördlichen Troodos-Gebirge vor Jahren ´n
    40-Tonner "übersehen" und umgelegt... da
    hätte auch ´n ECE-Helm fast nix genutzt.


    M.

  • Muß jeder selber endscheiden was ihm seine gesundheit wert ist.
    Auf meinen kopp kommt mir so´n ding net.
    früher immer mit jet helm gefahren..seit ein paar Jahren nur noch mit


    Bandit Helm...paßt zum Bike und ist sicher. BrainCap verbieten ? JA !

  • @ DEVEN


    Yep, den Bandit habe ich auch für "long runs".
    Aber warum denn so restriktiv, Deven?
    Zitat: "Braincap verbieten?Ja."


    In der Stadt oder bei Fahrten in der näheren Umgebung liebe ich mein Brain Cap.
    Und ich möchte es mir nicht verbieten lassen....;)

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Diese "Nußschalen" sind für mich tabu. Solange es tagsüber schön warm ist, merkt man noch nix. Später am Abend, wenn es frischer wird, kann das üble Folgen für die Ohren bzw. den Gehörgang haben... ich jedenfalls hatte eine angehende Mittelohrentzündung! X( Außerdem sind mir die Kappen zu gefährlich. O.K., mein Jethelm hat auch keine ECE-Prüfung, aber dafür "baut" er auch schön schmal. Gefällt mir natürlich besser, als so ein "aufgepumpter" ECE-Jet-Helm. :] Da wir selten alleine auf der Strasse unterwegs sind und ständig irgendwelche "Deppen" am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist mir meine Gesundheit (besonders die "Kopfmässige") sehr wichtig! ...und zum coolen Aussehen reicht so ein Braincap allein schließlich auch nicht aus... ;) Oder!? 8)

  • Wer spricht denn von 'nem Brain-Cap allein....?:D :D :D
    (Hatte übrigens noch nie "Ohren-Probleme"....;) Meine Kiste ist so laut - hab' glaub ich gar keine Ohren mehr....?( )

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • [quote]Original von Harleygraf



    Ich fahre im Sommer grundsätzlich seit ca. 10 Jahren mit Brain-Cap quote]


    ....und ich fahre auch im Hagel und Schnee damit :D
    ok, son Peeling in der Fr.... is nicht so besonders.... 8)
    Die Bullerei findet doch immer ein Grund uns die Kohle aus der Tasche zu ziehen.
    Ist doch auch beim Umbauen so, finste was goil is es sicher hier verboten und TÜV und unser Freund und Helfer verderben uns den Spaß X(

    Am gerechtesten verteilt ist der Verstand, jeder glaubt genug davon zu haben.....

  • Zitat

    Original von Tina
    ....und ich fahre auch im Hagel und Schnee damit :D...(


    ....wofür es Zeugen gibt,
    und hat Dir beim WarmUp gleich noch ,,Härtepunkte'' eingebracht.


    Eigentlich hätten wir Dich ausschimpfen sollen, aber als Gentleman......


    Wenn ich mein Braincap uffsetze, kann ich mein HÖRGERÄT drinne lassen und höre mein und die anderen Moppeds wenigstens. :D :bigok:


    Wie der Harleygraf schon sagt, die Entscheidung pro oder contra Braincap sollte Jeder mit sich selber ausmachen und nicht der Staat reglementieren.
    Bezüglich Sicherheit ( @ Deven:Wie war datt mit Deinem Hinterreifen? ;) ) ist wohl alles gesagt.


    gruß + rinnjehaun


    alf

    °
    °
    Je weniger Ahnung jemand hat, umso mehr Spektakel macht er und umso mehr Gehalt verlangt er.


    Mark Twain

    2 Mal editiert, zuletzt von alf ()