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Händler verschwieg Unfallschaden

  • Hallo Gemeinde,


    hat jemand mit so einer Geschichte Erfahrungen? ?(


    Ich habe im vergangenen Jahr als 2. Besitzer ein Bike privat an einen Bekannten verkauft. Dieser Bekannte hat den Bock nun ebenfalls weiterverkauft.
    Der aktuelle BEsitzer war vergangene Woche wegen Lenkkopflagerreparatur beim Suzischrauber. Dieser hat dann gefragt, ob der Bock mal einen Unfall hatte. Und damt fing die Scheiße los 8o
    Gutachter wurde beauftragt, der stellte fest, dass es einen Unfallschaden links gab (Rahmen geschrammt, Kühler angeditscht, Lenkeinschlag links größer als rechts, Gabelbrücke ebenfalls etwas in Mitleidenschaft gezogen. Alles ohne Einfluß auf die Fahrtüchtigkeit, aber definitiv auf eine Unfall zurückzuführen, vermutlich auf Rennstrecke links geschlittert.


    Ich habe den Bock 2007 als unfallfrei beim Suzihändler gekauft, mit dem Hinweis dass das Bike 1x links gekippt war. Dazu paßten auch die innenliegenden Schäden an der Verkleidung. Alles damals augescheinlich kaum dramatisch.


    Nun möchter der aktuelle Besitzer von meinem Bekannten die Differenz (ca. 1500-2000Eus) erstattet haben, bzw. den Bock zurückgeben. Und dann geht die Kette aller Voraussicht rückwärts bis zu mir. Und ich muß dem Händler dann versuchen nachzweisen, dass der Schaden bereits bei meinem Kauf damals existierte und durch den Erstbesitzer verursacht wurde... X(


    Werde zur Sicherheit mal die Rechtschutzversicherung und nen befreundeten Anwalt aktivieren. Chance gibts da wohl nur über arglistige Täuschung, oder??
    ?(


    besten Dank schon mal für alles was hilft

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  • Da wird sich jetzt sicherlich immer noch jemand kräftig die Schenkel klopfen.
    Wie willst Du dem Händler, das nach jetzt bereits FÜNF Jahren, beweisen das er Dir ein Unfallfahrzeug verkauft hat und der Schaden nicht bei Dir, Deinem Kumpel, oder dem jetztigen Besitzer passiert ist??



    Evtl. einfach mal den Erstbesitzer befragen, ob er ne Mettbremse damit hingelegt hat.....

    i don´t believe in Jesus - i believe in violence !

  • Da triffste genau den Punkt...kotz!


    Die 5 Jahre sind echt ein Drama.
    Da es ein regulärer Suzidealer war und keiner vom Hinterhof hoffe ich auf Kooperation :(

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  • Erwarte nicht zuviel, dann wirst Du auch nicht entäuscht.....



    ....einfach mal den Kontakt zum Erstbesitzer suchen und nachfragen, ob er den Schaden hatte......

    i don´t believe in Jesus - i believe in violence !

  • hast Du den angeblichen Sturzschaden in deinem Kaufvertrag vermerkt???? bzw wurde der im Vertrag vermerkt als Du die Mopete erworben hast ??? und dann weiter hat Dein Kumpel den Schaden der vom Schlittern war auch vermerkt ????

  • Zitat

    Original von Bulldogcycles
    hast Du den angeblichen Sturzschaden in deinem Kaufvertrag vermerkt???? bzw wurde der im Vertrag vermerkt als Du die Mopete erworben hast ??? und dann weiter hat Dein Kumpel den Schaden der vom Schlittern war auch vermerkt ????


    Jupp! Ich hab in meinem Verkaufsvertrag den linken Umfaller vermerkt, wie er auch damals vom Händler aufgeführt wurde + die kleinen Macken, die ich in den 5 Jahren dazubesorgt ab.


    Ja, und auch mein Kumpel hat das beim Weiterverkauf genauso aufgeführt.

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  • Zitat

    Original von Charly1110


    Jupp! Ich hab in meinem Verkaufsvertrag den linken Umfaller vermerkt, wie er auch damals vom Händler aufgeführt wurde + die kleinen Macken, die ich in den 5 Jahren dazubesorgt ab.


    Ja, und auch mein Kumpel hat das beim Weiterverkauf genauso aufgeführt.


    das das ganze vom Schlittern war, wußte bis gestern weder ich noch mein Kumpel. War wie ursprünglich vom Händler als Umkipper ausgewiesen

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  • Und wie erklärt man plausibel daß vom Kauf 2007 mit "Schlitterschaden" bis zum Verkauf 2010 nichts weiter passiert ist ????

  • Zitat

    Original von Charly1110


    das das ganze vom Schlittern war, wußte bis gestern weder ich noch mein Kumpel. War wie ursprünglich vom Händler als Umkipper ausgewiesen


    .....otti zur not kann das ein Gutachter auch noch nachweisen .... Materialproben, Alterungsbedingte Spuren am Lack etc .... ich denke mal das sich der Schadenszeitpunkt schon sehr genau bei einer Prüfung rausfinden läßt ........ und wenn die beiden guten gewissen sind.... würd ich es darauf ankommen lassen schließlich haben sie nicht verschwiegen das es Vorschäden gibt

  • Zitat

    otti zur not kann das ein Gutachter auch noch nachweisen .... Materialproben, Alterungsbedingte Spuren am Lack etc .... ich denke mal das sich der Schadenszeitpunkt schon sehr genau bei einer Prüfung rausfinden läßt ........ und wenn die beiden guten gewissen sind.... würd ich es darauf ankommen lassen schließlich haben sie nicht verschwiegen das es Vorschäden gibt


    Das wäre tatsächlich eine meiner Hoffnungen
    Zumindest was Rahmenkratzer und verbeulten Kühler angeht.
    Lackieren lassen hab ich den Bock selber 1 Jahr nach meinem Kauf nochmal da der in perversem blau/weiß Rennlook (jetzt weiß ich auch warum 8o) mit überlackierten Werbeaufkleber lackiert war...gab dann ein amtliches schwarz von mir 8)
    Wobei die Innenseiten der Verkleidung hab ich damals so gelassen, da sieht man noch gut die angespachtelten Verkleidungshalter.

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  • Zitat

    Original von Zed´s dead
    Der Fall ist völlig simpel. Wat genau willstn wissen?


    Zum einen natürlich, ob ich nach 5 Jahren noch ne Chance habe, dem Händler zu belegen, dass der Schaden bereits damals vorlag und ob ich oder er dann in der Beweispflicht ist. Speziell da der Händler mir damals den linken Umkipper dokumentiert hat, der nun doch etwas mehr als das ist.
    Ich gehe dabei mal davon aus, dass izmindest der finanzielle Schaden an mich zurückgereicht wird, falls nicht sogar der ganze Bock ?(

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  • Wenn Dir das ein offizieller Händler verkloppt hat und dabei Mängel bewusst verschwiegen hat, gibt es den juristischen Begriff der "arglistigen Täuschung", wegen der Du den Händler dran kriegen könntest. Denn da es sich um einen fachkundigen Händler handelt, greift bei ihm der Schutz der Unwissenheit nicht. Er muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der zum Verkauf stehenden Ware überzeufgen und ggf. Mängel offen deklarieren.


    Wie hoch dabei jedoch die Verjährungsfrist ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Und es bleibt dann eben noch der von Dir zu bringende Nachweis, dass die Schäden bereits vor dem Erwerb bestanden haben. Da wirst Du um eine Prüfung durch einen sachverständigen Gutachter nicht rum kommen.

  • Zitat

    Original von Freehawk
    Viele Aussagen, aber nur einen Juristen detektiert. Zum Glück verdient keiner von euch seine Brötchen mit Rechtsberatung. Bis auf eine Ausnahme eben. :P


    Jep, lasst das mal den Zed im Stillen regeln - jegliche weitere Diskussion könnte peinlich werden :D

  • Zitat

    Original von Zed´s dead
    Der Fall ist völlig simpel. Wat genau willstn wissen?



    Lass Dich nicht so feiern - sach an, wie's aussieht.

  • Zitat

    Original von Freehawk
    Viele Aussagen, aber nur einen Juristen detektiert. Zum Glück verdient keiner von euch seine Brötchen mit Rechtsberatung. Bis auf eine Ausnahme eben. :P


    So würd ich das nicht sagen :D


    Hab zwar auch mit dem Sachenrecht zu tun, aber halt ne ganz andere Sparte


    Quod non est in actis, non est in mundo.... 8)


    Darum halt ich mich raus und geb gerne die Empfehlung, sich in solchen Fällen an einen Volljuristen zu wenden.


    Alles andere sind Mutmassungen und gefühltes Recht und dient eigentlich nur dazu die Gedanken des Fragenden zu be- oder unruhigen.


    Zed wird es mit knappen Worten auf den Punkt bringen.

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Zitat

    Original von Zed´s dead
    Der Fall ist doch nicht so eindeutig, wie anfänglich angenommen und lässt sich ohne genauere Sachverhaltskenntnis jedenfalls nicht klar beantworten.



    Kriege Anfang der Woche das Gutachten zu sehen.
    So wie es aussieht, wäre mein Kumpel nicht zur Rücknahme verprflichtet, weil keine arglistige Täuschung vorliegt und er mit Gewährleistungsausschluß verkauft hat. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege :D
    Sollte er es allerdings trotzdem nehmen (weil er so ein guter MEnsch ist und keinen Bock auf Stress hat), und ich dann von ihm auch, dann gucken wir mal weiter. Mein ANwalt wird dann die ersten GEspräche mit Händler & derm Erstbesitzer der damit geschlittert ist führen und wenn da nix bei rum kommt, bleibt nur der Weg zum Richter :(
    Mit bißchen Glück kann man sich ja auch auf irgendeinen finanziellen Ausgleich mit dem jetzigen Besitzer einigen...wäre mir mitlerweile am liebsten.
    Beim nächsten Mal, kein Bekanntenverkauf mehr und nur noch als Ersatzteilträger ;)

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