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Lenkerblinker von kellermann nicht mehr zugelassen?

  • Hallo Leute,


    war heute Morgen bei den Graukitteln wegen der Absicht mein Mopped auf Solobetrieb umschreiben zulassen, da ich meine Soziusrasten und Sitz entfernt habe da ich im kommenden Winter alle Bohrungen zuschweisen will und da sowiso ein neuer Lack drauf soll...


    Nun Lange rede kurzer Sinn.


    Mr. Tüv meinte doch tatsächlich meine Kellermänner am Lenker sind seit den 80ern nicht mehr Zugelassen da Blinker nicht an drehbaren teilen befestigt werden dürfen.


    Als ich ihm dann sagte das die Originalen auch am Lenker dranne sind, wollte der mir das Partus nicht glauben.
    Ich solle doch zum TÜVer gehn wo ich immer geh.


    Toll, was sagt uns das: "Gehe möglichst nicht Montag morgens zum TÜV!"


    Salve!

  • :kopfpatsch:


    die Waachbirne spinnt doch wohl?


    Als näxtes meint der noch für spiegel gilt das a uch oda was?


    :box: 8o:D :D



    hehe ich hätt dem gesagt: neenee, das gilt nur für die HINTEREN, lesen se mal nach


    :D

    Dummheit TUT weh....nur leider nicht denen, die sie an den Tag legen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Martinos ()

  • Ganz genau! Such Dir einen anderen Tüv. Der Kollege hat null Plan!!!
    Mir hat man beim Tüv mal gesagt ich müsse meine Kellermänner nach hinten schwarz anmalen oder zukleben, da dass so nicht ginge... ?( :lachtot:
    Seitdem lasse ich den Tüv beim freundlichen machen, ist stressfreier, ich muß nichts mehr ab/anmiontieren was eh durchfallen würde und gut ist. =)

  • Da guckt man einfach nach der E-Nr. auf der Streuscheibe und schaut nach, wofür das Teil zugelassen ist, dann weiss man was Sache ist. :rolleyes:
    So wird's der Prüfer wohl auch gemacht haben....


    Und um den schwerfälligeren etwas auf die Sprünge zu helfen:


    Wenn die hintere Streuscheibe KEINE nr. hat, dann ist das eben höchstens als Kontrollleuchte zu werten, auf keinen Fall jedoch als FRAZ.


    Frage an die wirklichen Fachleute: Gibt's mittlerweile von K....mann Lenkerendenblinker, welche nach hinten zugelassen sind???? ;) Bin nicht ganz auf dem Laufenden und lasse mich gern belehren.... :D

  • Ich finde die Tüvtypen die zu allem immer nicken geil.
    Noch geiler finde ich die Typen die da hinrennen und dann jammern wenn sie ein Knöllchen bekommen.
    Ja.... aber mein Geheimtiptüv hat das so abgesegnet.....
    Kumpel ist vom Tüv nach Hause gefahren und hat eine Knolle bekommen. Der Mann in grün kannte sich aus und hat kein Auge zugedrückt.

    In jeder Frau steckt manchmal was gutes.

    Einmal editiert, zuletzt von Oger ()


  • Moin,
    klare Sache, nein, gibt es nicht. Bis Baujahr 86 werden die klassischen Ochsenaugen als hintere Fahrtrichtungsanzeiger eingetragen, allerdings nur bei entsprechender Kennzeichnung der Gläser. Die vorderen haben eine andere Kennzeichnung als die hinteren. Ist natürlich eine Farce, denn blinken tun sie gleich :D . Lange Rede, kurzer Sinn, Kellermänner kriegst Du nicht als alleinige Lenkerendenblinker eingetragen, auch nicht vor Baujahr 86 und mit den Billigochsenaugen von Louis und Co brauchst Du auch nicht zu kommen. Von Hein Gericke gibt es welche mit Kennzeichnung.
    Aber wo ich grade am Posten bin, war letztens beim Tüv und meine Bremslichtbirne war durchgebrannt, da sagt der Graukittel zu mir, kein Problem, Bremslicht ist auch erst seid 86 Vorschrift. Bin ohne weiteres durchgekommen. Gibt auch mal was Positives zu berichten :D :D


    Gruß, Rolli

  • Man(n) das geht ja flux! :D


    das man Lenkerblinker alleine, also ohne rückwertige Blinker, nicht nehmen darf
    ab einem bestimmten BJ. war mir schon klar. Was soll ich sagen habe ja rückwertge Montiert und war min. 2 mal bei schon bei KÜS bzw. DEKRA. kein Problem.


    Ich kann nur eins sagen:


    :belehr:"ES MACHT IN DEM "ÜBERREGELTEM" DEUTSCHLAND KEIN SPASS. :belehr:


    Hey wo sind wir denn. Du machst anständig dein TÜV, fährst vom Gelände und kannst dir doch nicht sicher sein ob dir nicht irgend ein TRACHTEN-Träger ans Mopped Pinkelt.


    Was ein Glück braucht man für seinen ARSCH noch kein TÜV (ich glaub da hät ich ein Problem) :megasmile:
    :uzi: :tuev: = :sekt:

  • Zitat

    Original von Rolli


    Aber wo ich grade am Posten bin, war letztens beim Tüv und meine Bremslichtbirne war durchgebrannt, da sagt der Graukittel zu mir, kein Problem, Bremslicht ist auch erst seid 86 Vorschrift. Bin ohne weiteres durchgekommen. Gibt auch mal was Positives zu berichten :D :D


    Gruß, Rolli


    jo hilft mir auch die regelung da mein bremslicht nur per fusspedal und nicht mit der handbremse funzt...

  • hi, meine ist bj 1993, und ich hab nur ochsenaugen eingetragen.
    wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist meine eintragung also nichts wert, wenn ich an den richtigen gerate.


    hab mir darum noch nie nen kopf gemacht. hatte auch noch nie probleme (deswegen zumindest).


    scheiss regeln immer,
    könnte alles so einfach sein.



    gruß arne


  • Könnte man so sehen, weil ab EZ 1.1.1987 Ochsenaugen nur in Verbindung mit hinteren Blinkern zulässig sind, siehe hier: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer