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es dankt die firma.
hoch leben die filehoster!
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Zitat
Original von rr-fahrer
Interessanter technischer Hintergrund... 10 Minuten-Video, die einen hoffen lassen.... und, ganz anglotzen, sonst nix kapieren !
Ha,interessantes Video und amuesant zugleich,weils mal wieder typisch zeigt,wie,s im abgefuckten Germany zugeht.Willkuerliche Abzocke und Anscheissmentalitaet.Wer dann den runtergeladenen Kram auch noch wieder ins Netz stellt ist eigentlich selber Schuld.Faelle wie diese sind ,so weit ich weiss,in Spanien gaenzlich unbekannt.Gerichtsvollzieher & Co. gibts hier eh nicht und wenn mal irgend ne Forderung kommt kann man die beruhigt entsorgen.
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Das erschreckende ist doch, dass IP-Ermittlungssystem ist nicht gerichtsverwertbar.
Das ist doch der Hammer !!
Also sind doch die MP3-Urteile rechtlich nicht haltbar - oder ??
Ich sass mit offenem Mund vor der Glotze...
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Zitat
Original von rr-fahrer
Das erschreckende ist doch, dass IP-Ermittlungssystem ist nicht gerichtsverwertbar.Das ist doch der Hammer !!
Also sind doch die MP3-Urteile rechtlich nicht haltbar - oder ??
Nein, rr-fahrer.
Die meisten der gängigen Programme zur Feststellung von Urheberrechtsverstößen haben eine über 95%ige Genauigkeit und gelten als gerichtsfest. Das wurde vielfach überprüft. Im Übrigen haftet man als Inhaber eines unverschlüsselten Internetzuganges auch für eine Fremdnutzung. Wenn sich dein Nachbar über deine Leitung irgendwas runterlädt, weil du deine Verbindung offen hast, hast du Pech. Es wird immer nur die IP-Addresse ermittelt und der Inhaber abgemahnt. Er haftet quasi für die "Gefahrenquelle".
Man sollte das Thema wohl etwas reflektierter betrachten, als der Akte-Beitrag. Natürlich ist das derzeitige Abmahnwesen ein Unding, allerdings gibt es andererseits keinen vernünftigen Schutz vor Musik- und Filmklau. Wenn man in nem Kaufhaus ne CD klaut, erwischt wird und Strafe zahlen muss, regt sich keiner auf. Aber das Internet betrachtet heutzutage jeder als kostenlosen Selbstbedienungsladen. Dem ist nicht so und der Schaden der dadurch entsteht, ist imens. Das sich ein paar Abzockanwälte daran derzeit ne goldene Nase verdienen ist allerdings abartig. Jeder Anwalt, der damit namentlich in Verbindung gebracht wird, ist damit auch auf ewige Zeiten im Berufsstand diskreditiert.
Die im Beitrag enthaltenen 3 Tips sind jedoch richtig.
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Nun sage mal toter Zed,
wenn wie im TV-Beitrag beschrieben das Ermittlungssystem der IPs so ungenau ist, wieso erkennen die Gerichte das überhaupt an ?
Noch eine Frage: Gibt es denn mehrere technisch "anerkannte" IP-Indetifikationsprogramme ?
Das könnte doch die Lösung sein das ganze Abmahnsystem ad absurdum zu erklären ?
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entweder in solche tauschbörsen gar nicht rein rein gehen, anonym surfen mit jondo oder anderen programmen...und wenn ne abmahnung kommt auf keinen fall zahlen....
da würde ich denen den stinkefinger zeigen!!!
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Na dann mach mal. Abmahnungen von einem Anwalt zu ignorieren ist eine schlechte Lösung.
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Zitat
Original von Freehawk
Na dann mach mal. Abmahnungen von einem Anwalt zu ignorieren ist eine schlechte Lösung.Richtig.
Auf jeden Fall eine abgeänderte Unterlassungserklärung zurückschicken.
Das verschafft erstmal Zeit. In der Regel melden sich die verfickten Möchtegernanwälte nicht mehr wenn genug "Verbrecher" bezahlt haben.ZitatDie meisten der gängigen Programme zur Feststellung von Urheberrechtsverstößen haben eine über 95%ige Genauigkeit und gelten als gerichtsfest
Falsch.
Gerichtlich anerkannt ist kein einziges. Von Fall zu Fall wird entschieden ob das jeweilige Prog verwertbare Daten geliefert hat oder nicht. In der Regel werden die Sammelklagen der Sauganwälte abgewiesen. Danach die IP Adressen freigegeben damit selbige Anwälte zivilrechtlich weiterklagen können, was sie aber nicht tun, da es kaum Chancen auf Erfolg verspricht.ZitatDas könnte doch die Lösung sein das ganze Abmahnsystem ad absurdum zu erklären ?
AdAbsurdum erklärt sich das System schon von allein. Man siehe das Beispiel des Anwaltes der "Goldesel" ins Leben rief und dann die Abmahnwell ins Rollen brachte. Er erhängte sich vor ein paar Wochen.
Bei der ganzen Diskussion über das Abmahnunding sollte man natürlich nicht ausser Acht lassen, daß es trotz allem nicht rechtens ist Kubikbiteweise Mukke runter zu laden und das nicht zu Testzwecken. Ab und zu ne CD kaufen ist schon richtiger....
ZitatEs wird immer nur die IP-Addresse ermittelt und der Inhaber abgemahnt. Er haftet quasi für die "Gefahrenquelle".
Stimmt fast.
Du haftest für dich, deine Frau deinen Nachbarn und jeden vedammten Dreckdack der sich über dein nicht geschütztes Wlan einwählt.
ABER max. mit nem Hunni!!
Für deine minderjährigen Kinder haftest du nicht -
Zitat
Original von rr-fahrer
Nun sage mal toter Zed,wenn wie im TV-Beitrag beschrieben das Ermittlungssystem der IPs so ungenau ist, wieso erkennen die Gerichte das überhaupt an ?
Noch eine Frage: Gibt es denn mehrere technisch "anerkannte" IP-Indetifikationsprogramme ?
Das könnte doch die Lösung sein das ganze Abmahnsystem ad absurdum zu erklären ?
Es gibt unterschiedliche Programme zur Feststellung von Urheberrechtsverstößen. In einigen Fällen gab es Gerichtsverfahren, bei denen der Beweiswert dieser Programme überprüft wurde, indem man die Genauigkeit austestete, bzw. durch entsprechende Gutachten be- oder widerlegte. Üblicherweise sind die Kanzleien eng mit der Firma, die diese Verstöße feststellt, gekoppelt. In Verfahren, von denen ich zuletzt mitbekommen habe, wurde verschiedenen Programmen eine derart niedrige Fehlerquote attestiert, dass man sie als gerichtsfest bezeichnen kann. Dennoch besteht die Möglichkeit, den Beweiswert eines solchen Programmes bei jeder Abmahnung aufs Neue anzuzweifeln und vor Gericht mit einem Gegengutachten zu widerlegen. In der Praxis scheuen Privatpersonen derartige Rechtsstreitigkeiten allerdings, weil sich Verfahren bei Streitwerten von 400-500 Euro nicht wirklich lohnen.
@ Didi: Du irrst dich. Es ist so, wie ich es geschrieben habe. Und eine Reduktion des Anspruches auf 100 Euro wird dir in der Praxis nur mit einer guten Argumentation gelingen, sofern es sich erkennbar um eine Massenabmahnung handelt.
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Zitat
Original von Zed´s dead
@ Didi: Du irrst dich. Es ist so, wie ich es geschrieben habe. Und eine Reduktion des Anspruches auf 100 Euro wird dir in der Praxis nur mit einer guten Argumentation gelingen, sofern es sich erkennbar um eine Massenabmahnung handelt.
Richtig, das mit dem Hunni bezieht sich auch nur auf die WlanKlamotte...mit Minderjährigen ...
Ich habe bis dato 7, in Worten SIEBEN Abmahnungen erhalten, von 4 verschiedenen einschlägig bekannten Studienabbrechern.
Immer involviert war immer auch dem Moses Pellkopf seine AbzockDigiProtectWeilIchNichtSingenKannFirma...didi
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7 Stück ist aber heftig... Moses P macht jetzt Kohle mit Abmahnungen? Krass, wie erbärmlich.
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Back to topic, friends.
Das ist nicht der Ossi-Fight-Fred, Zed !Also, mit der Zahlungsaufforderung werden auch die Ermittlungsmethoden (Software, beauftragte Firma) dargelegt ? Immer ?
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Üblicherweise. Wenn du eine Forderung behauptest, macht es Sinn, sie auch zu beweisen. Alles andere würde zu überflüssigem Schriftwechsel führen.
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Zitat
Original von rr-fahrer
Also, mit der Zahlungsaufforderung werden auch die Ermittlungsmethoden (Software, beauftragte Firma) dargelegt ? Immer ?
YYep, immer!!! Hab auch scon zwei Bettelbriefe bekommen.
Aber die können mich mal X weise!!! Ich sponsere dennen keinen Ferrari mehr! :fuck: -
Danke für Eure Auskünfte.