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§19 Abnahme

  • Sers,


    hab ja bei meiner Trude Bremse und Stoßdämpfer ausgetauscht und vom TÜV/GTÜ abnehmen lassen. Hab da auch den Üblichen Wisch bekommen mit der Bestätigung das dat alles so richtig ist nach §19 Abs. 3 StVZO.
    Im Breicht steht auch bei beiden drin das es bei "gelegenheit" Eingetragen werden muss. Hab mir nu heute in der Zulassungstelle 2 Stunden die Beine in den Bauch gestanden. Als ich endlich dran kam meinte die (ausnahmsweise mal freundliche Frau) "Ja §19 Sachen kann ich nicht eintragen und müssen nicht eingetragen werden".


    Muss ich jetzt immer mit dem Wisch durch die Gegend fahren oder kann man das doch irgend wie Eintragen lassen?

    Bürokratie ist die Kunst das Mögliche unmöglich machen

  • Zitat

    Original von Kuh-L666
    Sers,


    hab ja bei meiner Trude Bremse und Stoßdämpfer ausgetauscht und vom TÜV/GTÜ abnehmen lassen. Hab da auch den Üblichen Wisch bekommen mit der Bestätigung das dat alles so richtig ist nach §19 Abs. 3 StVZO.
    Im Breicht steht auch bei beiden drin das es bei "gelegenheit" Eingetragen werden muss. Hab mir nu heute in der Zulassungstelle 2 Stunden die Beine in den Bauch gestanden. Als ich endlich dran kam meinte die (ausnahmsweise mal freundliche Frau) "Ja §19 Sachen kann ich nicht eintragen und müssen nicht eingetragen werden".


    Muss ich jetzt immer mit dem Wisch durch die Gegend fahren oder kann man das doch irgend wie Eintragen lassen?


    Nimm Dir mal deinen Fahrzeugschein genau vor und bau mal alles ab was nicht in den Papieren steht. ;)
    Im Prinzip muß es nur eingetragen werden wenn das Fahrzeug mal neu zugelassen wird, also bei Halterwechsel.
    Fahr einfach und bei einer Kontrolle wird es keiner bemängeln und beim nächsten TÜV auch nicht.


    Gibt es eigentlich eine ABE zu den Teilen????

  • Zitat

    Original von Kuh-L666


    §19 Abs. 3 StVZO


    Hmm, dann dürfte in den Papieren imho was nicht stimmen, die STVZO wurde im März 2007 durch die FZV ersetzt und gibt es nicht mehr.


    Micha... zum Rest weiß ich nix :rolleyes:


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • N ABE giebts weder für die Federbeine noch für die Bremsanlage. Beide haben nur ein Teilegutachten dabei.

    Bürokratie ist die Kunst das Mögliche unmöglich machen

  • Zitat

    Original von Kuh-L666
    N ABE giebts weder für die Federbeine noch für die Bremsanlage. Beide haben nur ein Teilegutachten dabei.


    ...entweder es hat sich so viel geändert oder die Dame von der Zulassungsstelle weiß es nicht. Gerade eine geänderte Bremse müßt eingetragen werden, scheiß auf die Dämpfer, das ist dem Prüfer und dem Mann mit dem blausilber Auto latte.


    Andererseits ist die ori Bremsanlage ja auch nicht eingetragen ?(


    Fahr einfach und fertig ist die Laube. Ich kann mir nicht vorstellen das die Herren in dunkelblau alle Serienbremsanlagen kennen, die interessiert doch en nur ob zu laut oder nicht.

  • Was in den Papieren drinsteht braucht an Gutachten( die auch mal erlöschen oder verloren gehen können) nit mit umher schleppen.
    Ich bekomme die Tage meine dritte Seite an Eintagungen für meine Trude...und die Prüfer haben sich kurz gehalten...ohne die Teile ausfürlich zu beschreiben.


    Die vom Amt stellen sich Grund weck erst mal doof.


    Bei meinen Eintagungen haben die ein Haufen Fehler reingehauen....und bei meiner letzten Abmeldung mein Kennzeichen neu vergeben die elenden Stricher.
    Nun kann ich mit nem 22X20 Kennzeichen Anstelle meines 80er fahren.


    Führt kein Weg zurück.


    Hart bleiben und verlangen...das die Eintragungen in die Papiere kommen...damit die TÜVer und der Schnittlauch weniger Diskussionsgrundlage haben.

  • Zitat

    Original von Kuh-L666
    Als ich endlich dran kam meinte die (ausnahmsweise mal freundliche Frau) "Ja §19 Sachen kann ich nicht eintragen und müssen nicht eingetragen werden".


    Ja wer soll das denn sonst eintragen. :autsch: Der TÜV-Mann schreibt sogar den Text dafür in den Wisch damit solche Trullas nix verkehrt machen. Sonst mußt du, wie Öko geschrieben hat den Wisch mitschleppen, und NEIN, wenn du an jemanden gerätst, der sich auskennt, ist das keineswegs egal.

    ----- Multitasking ist Körperverletzung ! -----

  • Naja dann muss ich halt noch mal hin und das ganze mal mit aweng Nachdruck nochmal versuchen. Hab Erlichgesagt auch keinen Bock den Wisch vom TÜV immer mit rum zu schleppen.


    THX für die Hilfe

    Bürokratie ist die Kunst das Mögliche unmöglich machen

  • Hallo Kuh-L666,


    hier mal ein Auszug aus dem § 19 StVZO:


    Zitat:
    § 19 StVZO Abs.4


    Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen


    -des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden
    Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und


    -des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.


    Eigentlich muss man also die Gutachten / Prüfberichte also auch nach Eintrag mitführen, Ausnahme sind Anbauteile mit EG ABE, die eine entprechende Kennzeichnung auf dem Anbauteil haben (Abs. 3 Nr. 2).


    Hat man den Leitzordner also nicht dabei, KANN der Cop oder Prüfer Theater machen. Habe schon von Fällen aus dem Königreich Bayern gehört, wo Mängelkarten ausgestellt wurden und man mit Bike und Gutachten innerhalb von 7 Tagen zu einer Prüfstelle oder Polizeistation mußte....


    Gruß Brus

  • hab die wische bei der zulassungsstelle auf den tisch gelegt und drum gebeten das ein zu tragen ....null problem ...die bekommen doch geld dafür ......das mitschleppen wär mir zu lästig......der tüver gestern fands gut das alles im brief steht............einfach drauf bestehen ,und eventuell den vorgesetzen verlangen......nett und höflich bleiben....dann wird das ooch

  • jo, so is das, das hat mir auch mein tüv meister gesagt. ich trag dir das alles ein, dann mußt du die zettel nicht ständig mitschleppen. wenn das abgenommen und eingetragen ist wird nichts mehr benötigt!


    cya wernerson

  • Grob gesagt...Abnahmen nach §19.3 ... sind eben Teileabnahmen welche ein amtlich bestätigter Sachverständiger an dem Fahrzeug abnimmt, sprich Teile für die keine ABE sondern eben "nur" ein Teilegutachten vorliegt. ABE´s brauchen im herkömmlichen Sinne nicht mitgeführt zu werden, da diese Teile die KBA bzw und oder ABE Nummer auf sich selber tragen. Zudem steht es in den jeweiligen ABE´s drinnen ob mitzu führen oder nicht. ZB für Auspuffanlagen mit EG-ABE brauchen keine Unterlagen mitgeführt werden.
    Nehmen wir zB mal Moped Lenker mit einem Teilegutachten nach § 19.3.. diese dann angebaut, müssen von einem solopp gesagt, TÜV Prüfer abgenommen werden, der somit überprüft ob sie ordnungsgemäß angebaut worden sind, und ob der Lenker für dieses Fahrzeug geprüft wurde. Sodann schreibt er ein Gutachten... und schreibt in dieses meistens..."bei nächster Befassung, kann eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfolgen"...heisst, man nehme das Gutachten des TüV Onkels, den Fahrzeugschein Teil Eins und Teil 2.. gehe damit zur Zulassungstelle, und veranlasst eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Das originale Gutachten für das Fahrzeugteil, wird "normalerweise" eingezogen, sodann erhält man ja dafür die Teileabnahme, ergo muss die Zulassungstelle die Fahrzeugpapiere berichtigen.

  • Nur das die Zulassungsstellen nicht einfach bei Eintagungen die Gutachten einziehen dürfen....die sind Eigentum des Fahrzeughalters.
    Die Praxis sah und sieht meist aus Unkenntnis anders aus.


    Rein aus der Nachweispflicht...ist es schon notwendig die Papiere zurück zu bekommen.
    Die Schreibtischtäter verschlampen schon mal öfter was oder schreiben es falsch in die Papiere rein.

  • ich schrieb ja auch nicht die Zulassungsstelle zieht das Gutachten ein, sondern der Sachverständige im Normalfall.
    Zudem kommt es auf die Gutachten , bei denen steht bei manchen drin..Gutachten ist vom Sachverständigen einzuziehen, und bei anderen steht es nicht drin, dann brauch es auch nicht eingezogen werden, im Falle des Einzuges, wird dann meist in der Abnahme vermerkt, das die Abnahme des Fahzeugteiles sich auf das Gutachten mit der Nummer .......... bezieht.

  • Zitat

    Original von Öko
    Nur das die Zulassungsstellen nicht einfach bei Eintagungen die Gutachten einziehen dürfen....die sind Eigentum des Fahrzeughalters.
    Die Praxis sah und sieht meist aus Unkenntnis anders aus.


    Rein aus der Nachweispflicht...ist es schon notwendig die Papiere zurück zu bekommen.
    Die Schreibtischtäter verschlampen schon mal öfter was oder schreiben es falsch in die Papiere rein.


    Wo steht das nachzulesen?


    Meine Gutachten zu den Eintragungen wurden auch beim Straßenverkehrsamt einbehalten ?(

  • So war nu gestern nochmal bei den netten "Damen???". Die Tusse am hat mir wieder die Eintragung verweigert. Ihr Chef hat mir dann Erklährt Zitat:"Das ist eine Abnahme nach §19 Abs.3. Das wird nicht Eingetragen und sie müssen die Papiere immer mitführen. Währe es eine Abnehme nach §19 Abs.2 währe es kein Problem das ganze Einzutragen. Das ist aber nur der Fall wen Abmessungen oder Leistungsdaten verändert wurden."


    Naja ne Größere Bremsscheibe, 4 statt 2 Kolben an der Bremse und 2cm kürzere Stößdämpfer sind meiner Meinung nach sowohl Leistungsänderung als auch ne Änderung der Abmessungen.
    Werd jetzt noch mal beim TÜV nachfragen und gegebenenfalls noch mal zur Zulassungstelle hoppeln. An sonsten ne kopie machen und in der Jacke verstauen.

    Bürokratie ist die Kunst das Mögliche unmöglich machen

  • Ich habe mir jede Anbauabnahme in die Papiere eintragen lassen.
    Kann auch nicht verstehen...warum die "Damen" darüber diskutieren.


    Bauartänderungen am Fahrwerk müssen sogar in die Papiere eingetragen werden....steht ja auch auf dem Prüfschein so drin.


    Die sind nur zu faul paar Buchstaben einzutippen.

  • So habs nun endlich Eingetragen bekommen. War jetzt auf 3 Zulassungstellen. Zwei mal in Augsburg und am Schluss noch in Schwabmünchen. In Augsburg hat man nur immer gesagt "Nö sowas giebts bei uns net". In Schwabmünchen sahs gleich ganz anderst aus. Rein kommen dran kommen und Eintragen. Fertig.

    Bürokratie ist die Kunst das Mögliche unmöglich machen

  • muss auch bald zum tüv...überlege schon ob ich das offiziell beim tüv oder dekra mache oder ob ich das über nen kumpel mache...


    wenn ich den stress hier lese was die fürn aufriss machen...haben die langeweile oder was?


    gruss schattenfrau

    "Mit Vegetariern sollte man nicht diskutieren, es sei denn sie haben soeben ne Wurstfabrik geerbt!"