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Öl nachberechnet weil vergessen....!

  • Hi, vielleicht hat jemand Ahnung davon bzw. sowas schon mal gehabt. Geht um mein Auto, nicht ums Mopped. Ich lass immer regelmässig den Ölwechsel machen, meist bei einer der grossen Ketten.....
    War zuletzt im Juni da, Ölwechsel und noch paar Kleinigkeiten,Rechnung bezahlt, Auto abends abgeholt, alles gut. Heute wollte ich meine Kiste wieder abholen, berechnen die mir 4 Liter Öl nach die sie beim letzten Wechsel nicht berechnet hätten. Der nette junge Mann hielt mir auch ne Rechnung unter die Nase, da stände nix mit drauf....
    Jetzt mal die Frage: ist das jetzt mein Problem, ich kanns echt nicht mehr nachvollziehen weil ich nicht jede Rechnung von nem Ölwechsel aufheb. Können die oder anders, sind die berechtigt mir das nachzuberechnen? Ich meine, da kam nicht mal ein Brief: oh sorry, haben wir vergessen, deshalb berchnen wir nach...... Kein Ton! Jetzt wenn man wieder hinfährt berechnen sie's nach. Ist das rechtlich ok? Eure Meinungen oder Besser noch das Wissen dazu würde mich sehr interessieren!
    Danke schon mal!
    Terri

    R.I.P. Karsten
    Wir werden Dich nie vergessen, Du wirst in unseren Herzen, Träumen und Gedanken für immer bei uns sein!
    Friends till the End - Wir sehen und wieder

  • ..na zunächst einmal machen die ja ne Buchführung und haben Dir ja auch die org Rechnung mit km-Stand und Datum gezeigt oder?
    Wenn die es beim letzen mal vergessen haben und nicht berechnet dann bezahlst es halt, du hast das öl ja auch bekommen oder ????? recht hin recht her.


    Is ne Sache von Anstand.


    Meine Meinung

  • Klar isses ne Sache von Anstand! Wäre auch ne Sache von Anstand gewesen mich anzurufen, mir nen Brief zu schreiben oder ne email! Und nicht nix zu sagen bis ich das Auto beim nächsten mal wieder abholen will. Was ist denn das für ne Art? Wenn ich merke das ich was falsch gemacht hab meld ich mich halt. Ich sag doch zu meinen Kunden wenn die zum 2. Termin kommen auch nicht, ach ja, ich hab ja beim ersten Termin etwas länger gebraucht, da muss ich noch was nachberechnen, hast es ja auch bekommen. Wenn ichs verbummel ists mein Problem.
    Meine Meinung!


    Bin echt der letzte der für erhaltene Leistung nicht zahlen will aber so fand ichs dreist!

    R.I.P. Karsten
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  • Zitat

    Zu der nachträglichen Forderung der Werkstatt: Nachdem Du von der Werkstatt einen Beleg und damit einen Beweis hast daß Du die Rechnung, die an Dich gestellt wurde, korrekt bezahlt hast, würde ich mir keine weiteren Sorgen mehr machen. Du hast alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt - basta.
    Ich würde also einfach gar nichts tun sondern die Sache auf sich beruhen lassen. Wenn die Werkstatt zum Gericht rennt fliegen sie sofort auf die Nase weil Du ja einen Beweis hast daß Du deine Rechnung bezahlt hast. Für die Blödheit der Werkstatt, die Posten auf der Rechnung vergißt, kannst Du nicht verantwortlich gemacht werden - das ist deren eigene Dummheit und deren Pech


    ^^Aus so nem Anwaltsforumdingsda ^^


    So war es als ich noch verkäufer in ner Werkstatt war auch .
    Wenn die Werkstatt das Öl nicht mit drauf schreibt und der Verkäufer das nicht merkt und nur Summe X ohne Öl berechnet iss das eigen verschulden .
    Anders ist es wenn du es gleich gemerkt hast aber nix sagst von wegen EHHH DA FEHLT DAS ÖL .
    Iss wie beim Wechselgeld an der Kasse , ich steck das immer ungesehen in die Tashce ( jaja sollte man nicht) und ab und zu sind paar Eus mehr drin aber ab und zu auch weniger .


    Ich denke das die dir das nicht nach berechnen können .
    Steht denn das Öl auf dem Werkstattauftrag drauf und nur auf der Rechnung nicht ?
    Weil sonnst könntest du ja auch dein eigenes Öl mit gebracht haben z.b.

    Gruß
    SPEEDI
    ____________________

    Einmal editiert, zuletzt von SPEEDI ()

  • Liegt dran, wie lange das her ist. Die nun vorgelegte rechnung könnte getürkt sein.


    Übrigens ist es genau das, was man ATU Pit Stop und allen anderen nachsagt...........machen die Filialleiter nicht die gefordeten Umsätze, fliegen sie. So werden sie zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes sehr einfallsreich........

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876

  • Wenn die Werkstatt das Öl nicht mit drauf schreibt und der Verkäufer das nicht merkt und nur Summe X ohne Öl berechnet iss das eigen verschulden .
    Anders ist es wenn du es gleich gemerkt hast aber nix sagst von wegen EHHH DA FEHLT DAS ÖL .
    Iss wie beim Wechselgeld an der Kasse , ich steck das immer ungesehen in die Tashce ( jaja sollte man nicht) und ab und zu sind paar Eus mehr drin aber ab und zu auch weniger .



    Ich denke das die dir das nicht nach berechnen können .
    Steht denn das Öl auf dem Werkstattauftrag drauf und nur auf der Rechnung nicht ?
    Weil sonnst könntest du ja auch dein eigenes Öl mit gebracht haben z.b.[/quote


    SPEEDI: danke!!!
    ne, gemerkt hab ichs nicht sonst hätt ich auch was gesagt. Ich weiss ja auch dass die armen leutchen dort ihre brötchen auch sehr hart verdienen, keine frage!!! Auf der Originalrechnung steht öl mit 0 Euro soweit ich das gesehen hab. wie gesagt, geht mir (eigentlich) nicht um die Euros sondern um Prinzip und die Art und Weise. So wies gelaufen ist find ichs einfach, ich sag mal, suboptimal!

    R.I.P. Karsten
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  • Zitat

    Original von Evoluzzer
    Liegt dran, wie lange das her ist. Die nun vorgelegte rechnung könnte getürkt sein.


    Übrigens ist es genau das, was man ATU Pit Stop und allen anderen nachsagt...........machen die Filialleiter nicht die gefordeten Umsätze, fliegen sie. So werden sie zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes sehr einfallsreich........


    Genau so iss es , ich hab ma bei ATU gearbeitet , mehr darf/kann ich dazu nicht sagen ;)

  • Halbe halbe? keinen cent würd ich raus geben.......jedenfalls wenns länger als 1 Monat her ist. WEenn die rechnung vom letzten Jahr oder älter ist, is das Geschäftsjahr eh schon bilanziert. Offenbar sind sie durch die fehlenden 30 Ois nicht pleite gegangen.


    Nicht einen müden Euro gäbs. :rolleyes:

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876

  • Was genau möchtest du eigentlich wissen, Terri?


    Ob ein juristisch durchsetzbarer Anspruch auf die Bezahlung des Öls besteht?


    Oder gefällt dir einfach die Art und Weise der Geltendmachung nicht?

  • Zitat

    Original von Evoluzzer
    Halbe halbe? keinen cent würd ich raus geben.......jedenfalls wenns länger als 1 Monat her ist. WEenn die rechnung vom letzten Jahr oder älter ist, is das Geschäftsjahr eh schon bilanziert. Offenbar sind sie durch die fehlenden 30 Ois nicht pleite gegangen.


    Nicht einen müden Euro gäbs. :rolleyes:



    ...ich würd vermutlich auch reagieren, ich weiß ich nicht, kommt auf die zwischenmenschliche Geschichte an ob ich einen engeren Bezug zu der Werkstatt habe oder nicht, komm ja irgendwie auch nicht in so eine Verlegenheit weil ich eh allen blösinn an meinen Mopeds und Autos selber mache.


    ich bin raus

  • Ich würde gerne wissen ob ein Rechtsanspruch seitens der Werkstatt besteht.
    Ist übrigens letzten Juni gewesen. Von daher denke ich hätte sich die Werkstatt auch schon lange bei mir melden können. Was wäre denn gewesen, wenn ich nicht wieder dort hin gefahren wäre? Wahrscheinlich nichts, von daher nehme ich an, dass der Anspruch rechtlich nicht unbedingt gesichert ist. Ich hab den jungen Mann ja gefragt auf was er sich bei der Aussage das sei rechtlich in Ordnung stützt. Konnte er nicht beantworten und verwies gleich auf den Juristen, den er ja anrufen könnte.


    Ich weiß Leute, ziemlich viel Trara um so nen Mist aber aus sowas kann man nur lernen, ich hab kein Bock mich verarschen zu lassen. Halbe Halbe mach ich sicher nicht, entweder es gibt einen Anspruch, dann zahl ich, keine Frage. Wenn nicht hätte ich vielleicht auch gezahlt, wenn ich in dem Ladne nicht gleich wie'n Zechpreller hingestellt worden wär. Die Art und Weise geht mir auch ziemlich auf den Sack.

    R.I.P. Karsten
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  • so oder so wäre ich das letzte ma da gewesen .
    Denn sonmnst holen die sich das Geld beim nächsten ma auf die Art er zahlt aber wir wechseln das Teil nicht ;)
    Soll keine unterstellung sein nur lieder schon oft erlebt .
    Aber jetzt sag ich nix mehr ;)

  • Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
    Beginnend mit dem Ablauf des Jahres, indem die Leistung erbracht worden ist.


    Ist zwar doof, aber die hatten Recht........

    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • Soweit ich weiß gibt es keine Vorschrift, wie lange nach Leistungserbringung spätestens eine Rechnungsstellung zu erfolgen hat. Die Forderung der Werkstatt erlischt in Deinem Fall also nach normaler Verjährung.


    Haben die einen (von Dir unterschriebenen) Arbeitsauftrag in dem die Leistungen aufgeführt sind? Sollte doch dann ganz schnell zu klären sein.

  • ich hab die originalrechnung, da steht ein ölwechsel drauf aber kein öl. ich könnte genauso behaupten dass gar kein wechsel stattgefunden haben kann, so ohne öl.....
    ausgetauschte teile lasse ich mir immer in den kofferraum legen. klar, die können auch ein teil nehmen was schon bei denen in der schrottkiste lag und das reinlegen. mehr als das altteil fordern bleibt mir aber nicht.
    Also lange rede, ich hab vorhin eine schriftliche nachberechnung zur gestellten rechnung aus juni gefordert.Wenn diese da ist werd ich entsprechend reagieren.

    R.I.P. Karsten
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  • Zitat

    Original von Terri
    ich hab die originalrechnung, da steht ein ölwechsel drauf aber kein öl. .


    hättest ja auch dein eigenes dabei haben können ??

  • Zitat

    Original von TerriAuf der Originalrechnung steht öl mit 0 Euro soweit ich das gesehen hab.


    Wenn das wirklich so ist dürften die rechtlich ein Problem bekommen Dir jetzt einen anderen Preis als die angegebenen 0 abzunehmen.
    Wenn gar nichts drauf stand, so wie Du woanders bereits geschrieben hast, könnte es anders aussehen.

  • Die Sache ist eigentlich ganz einfach.


    Die Jungs haben einen Anspruch auf Zahlung des Öls von damals? Dann sollen sie es beweisen.


    Können sie das? Wenn ja, wie? Wenn sie es nicht können, brauchst du auch nicht zahlen. Sofern dein Auto noch da steht, könnte es sein, dass sie ein Zurückbehaltungsrecht an Auto geltend machen. Dann würde das Ganze auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.


    Im Übrigen haben die anderen recht. Die Verjährungsfrist des Anspruches ist noch nicht abgelaufen und es ist egal, ob der Anspruch im Nachhinein geltend gemacht wird. Er muss eben nur beweisbar sein.

  • Danke Euch allen erst mal für die Antworten! Ich schau jetzt mal ob ich ne berichtigte Rechung bekomme (so wie gefordert) und dann sehen wir weiter. Hab mich wieder bisschen abgeregt;-)
    Also Leute, noch mal DANKE!!!

    R.I.P. Karsten
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