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STVZO und EG Richtlinien ???

  • Guden,
    1. Ich suche ne PDF Datei oder ne Internetseite mit den Richtlinien von STVO und/oder EG.


    Mein Tüv meinte dazu nur: Öffentlich zugänglich gibts da nichts. Bau und und komm hier her. Wenns ok is trag ichs ein, wenn nicht musstes nochmal umbauen. :evil:


    Da gibts jetzt zwar nur um die Blinker und ums Schutzblech (beides vorne und hinten) aber das macht ja auch Arbeit.



    2. Wie erkenne ich im Brief obs STVZO oder EG is?

  • Das vom Süd hab ich auch.
    Nur leider steht da ja auch viel drin, das es dem Tüv einfacher macht zu sagen "is nich, geht so nicht".


    z.B. Punkt 1: Es darf geschweißt werden. Es muss nur einer für die Haltbarkeit gerade stehen. Es darf auch umgebaut werden, muss dann aber geprüft werden.


    Das sind halt Richtlinien für die Normal Verbraucher :D


    Ich brauch die für die Schrauber...... :D;)


    @ Freehawk: Da blicke ich nicht durch ^^. Wieso "Vorteil für die nach STVZO zugelassenen" ? Da steht doch 15cm und bei Eg steht nichts...


    Gibts keine Zeichnungen wegen den Schutzbelchen?

  • wieso, das ist doch nicht so schwer. wenn du dir eine gerade horizontal durch die achse vorstellst, dann von da wo der reifen aufhört 15 cm nach oben, das ist deine radabdeckung. ob rund oder eckig is denen egal, das profil muß abgedeckt werden, also die lauffläche, die flanken nicht unbedingt.


    cya wernerson

  • frag mal cafebopperchopper......der kennt sich aus ....der hats sogar schriftlich vom richter,oder so......
    jedenfals war wohl nur eins fast sicher ganz ohne schutzblech gehts wohl nicht....aber über die größe is man sich nich einig......cafeeeeeee

  • naja, die aussage ist auch nicht ganz korrekt. es gibt genug fighter, die haben freie sicht aufs komplette hinterrad, ohne jegliche radabdeckung. dies ist ja auch nur möglich seit der eg - zulassung. vorne würden die auch
    gar keinen brauchen!


    [Blockierte Grafik: http://fotowelt.chip.de/imgserver/communityimages/407800/407817/1280x.jpg]


    wo bitte is die radabdeckung da?


    cya wernerson


    dafür haben die wieder ganz andere probleme, die die mit deutscher zulassung nicht haben: abgasnormen, lautstärkenregelungen usw..

    Einmal editiert, zuletzt von wernerson ()

  • Die Zeichnung von blackwidowrider nach StVZO ist richtig. Und ganz wichtig, nach StVZO gilt ein Spritzschutz nicht als Radabdeckung. :rolleyes:
    Die Zeichnung nach EG ist aber falsch. Bei der EG wurden einspurige Fahrzeuge, also Motorräder, schlichtweg vergessen. Es gibt also keine Vorschrift für eine Radabdeckung an Motorrädern mit EG Zulassung. Aber versuch das mal den Leuten in grün/weiß bei ner Kontrolle zu erklären. Die sind alle so gut geschult. :kicher:
    Auch die Aussage, EG Recht geht über nationales Recht, ist eher eine Urban Legend. Wir sind in Deutschland, hier gilt deutsches Recht. ;) Ihr könnt aber gern euer von der EG gegebenes Recht durchsetzen, wenn ihr die Zeit und Kraft habt.
    Es gibt meiner Meinung nach folgende Möglichkeiten.
    - KRad mit StVZO, an die Vorschrift halten und frei fahren. Oder nicht an die Vorschrift halten und darauf ankommen lassen. Man kann auch versuchen eine Radabdeckung, wenn man es nicht übertreibt, bei der DEKRA eintragen zu lassen, indem man sich auf das EG Recht und die Gleichheit vorm Gesetz für alle beruft. Mein DEKRA Mann würde das machen. Obs bei ner Kontrolle nutzt ist die andere Frage.
    - KRad mit EG, ohne Abdeckung, mit Miniabdeckung, egal. Und bei einer Kontrolle hoffen, das der Polizist ordentlich geschult ist. Ansonsten Pech gehabt. Zahlen oder vor Gericht streiten, ihr habt die Wahl. Das Recht ist zwar auf eurer Seite, das heißt aber noch lange nicht, das der Richter euch das Recht gibt. Wie war das? Vor Gericht und auf See ...


    Schriftlich vom Richter hab ich übrigens nix. Das wär zu schön. Ich hatte einfach nur nen sauguten Richter und ein Hauch Glück, Verfahren eingestellt. Gab also kein Urteil. ;)

  • jo, cafe,
    genau so schauts aus und nicht anders...


    und nationales recht geht immer vor eu recht!
    bestes beispiel:
    in österreich gibt es den 125 iger schein, den bekommt man mit 6 fahrstunden wenn man einen pkw schein hat. (wenn man den pkw schein ich glaube vor 1980 gemacht hat darf man auch ohne diesen bis 125ccm fahren)
    in österreich, holland, spanien, italien darf ich mit diesem schein dann eine 125 iger fahren, nur in deutschland nicht! ich darf nicht einmal als österreicher mit dem schein und österr. kennzeichen die deutsche grenze überschreiten, das wird dann als fahren ohne führerschein gesehen, da in brd der schein einfach nicht anerkannt wird. toll, das nannt man eu nun :D


    cya wernerson

  • Moin, Nummernschild gilt nicht als Radabdeckung, was noch dazu kommt:

    "Egal was der TÜV einträgt, wenn Du in eine Kontrolle kommst und dem Officer nicht gefällt was Du da hast dann ist schluß mit lustig."


    Egal ob getüvt oder nicht, Grünweißblausilber hat in dem Fall immer das letzte Wort dass nur ein Richter wieder ausser Kraft setzen kann.


    Da kannst Du diskutieren bis der Arzt kommt

  • Jep, Spritzschutz, Nummernschild und anderes unnützes Geraffel gilt nicht als Radabdeckung. Zumindest nicht beim TÜV. Der ungeschulte grün/weiße wird es höchstwahrscheinlich akzeptieren.
    Noch ein Tip. Wenn du die Möglichkeit hast, geh für Eintragungen zur DEKRA. Weiß nicht wo du wohnst, aber in den neuen Bundesländern und in Berlin ist für Eintragungen die DEKRA zuständig, in Berlin sind TÜV und DEKRA. Meine Erfahrung auch bei Bekannten, TÜV = kleinkariertes Beamtengehabe. Kennst du die Szene bei Werner? :D DEKRA lässt mit sich reden und was möglich ist wird gemacht. Allein für den Satz, bau mal an dann schaun wir mal, würde mich der Typ nie wieder sehen. Kann ja wohl nicht angehn. :evil:

  • Richtig, Freehawk.


    Zitat

    Original von CafeBobberChopper


    Auch die Aussage, EG Recht geht über nationales Recht, ist eher eine Urban Legend. Wir sind in Deutschland, hier gilt deutsches Recht. ;) .


    Bis auf den Absatz ist dein Posting gar nicht mal schlecht, wenn man bedenkt, was du sonst für ne Hohlbratze bist. Aber wie kommt man denn auf sowas?


    EU-Recht bricht nationales Recht. Ganz einfach.

  • stimmt-die eg zeichnung ist nicht richtig ;-) da die 2 räder nicht mit im eg recht einbezogen wurden- dieses bild ist die anwendung für 4 radfahrzeuge- ich war allerdings schon bei einigen tüvlern, die diese analog angewendet haben.... die 2 räder brauchen nur eine geeignete abdeckung- was immer man eben als geeignet ansieht.
    lt. nationaler vorschrift gilt das nummernschild NICHT als Abdeckung, die nationalen vorschriften werden übrigens noch immer höher eingestuft als die eg vorschriften ( was rechtlich auch fragwürdig erscheint )


    hier mal die div. vorschriften dazu :

  • Wie man auf sowas kommt? Öhm ... ich bin jung und ein Anwalt hat mir das erzählt. :D
    Ich nehms zurück. :] Ich bin ja lernwillig.


    Zitat

    Das Recht der Europäischen Union steht über nationalem Recht. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der EU, am 18. Juli 2007 in Luxemburg mit einem Urteil in einem Streit über Unternehmensbeihilfen in Italien bekräftigt. Nationale Gerichte dürfen sich laut dem Richterspruch nicht über EU-Recht hinwegsetzen und müssen gegebenenfalls heimische Gesetze und Vorschriften außer Acht lassen (AZ: C-119/05).

  • Da sieht man aber bei blackwidowrider sehr schön, TÜVer setzen sich gern mal über das EU-Recht hinweg. Hab ich bei mir auch erlebt, seitdem DEKRA. :fuck: :tuev: