Hallo Gemeinde
Ich hab da mal ne Frage
Wenn ich mit meiner Trude ( CH Zulassung ) ohne Blinker ( was bei uns erlaubt ist ) und mit nur dem linken Rückspiegel von der RL gestoppt werde,was könnte mir pasieren ??
Hallo Gemeinde
Ich hab da mal ne Frage
Wenn ich mit meiner Trude ( CH Zulassung ) ohne Blinker ( was bei uns erlaubt ist ) und mit nur dem linken Rückspiegel von der RL gestoppt werde,was könnte mir pasieren ??
Dafür wirst du bei uns erschossen
Ehrlich gesagt - keine Ahnung.
es gelten die Zulassungsbestimmungen des Zulassungslandes. Also kein Problem.
nur als Deutscher darf man in Deutschland keine in der Schweiz zugelassene Karre fahren, es sei denn man hat einen Wohnsitz in der Schweiz.
Grüße
Martin
ZitatOriginal von schmoelzer
es gelten die Zulassungsbestimmungen des Zulassungslandes. Also kein Problem.
nur als Deutscher darf man in Deutschland keine in der Schweiz zugelassene Karre fahren, es sei denn man hat einen Wohnsitz in der Schweiz.
Grüße
Martin
Stimmt nicht ganz.
Zu 1 : Das stimmt, Du hast nichts zu befürchten.
Zu 2 : Wenn man zum deutschen einen CH-Führerschein hat, darf man auch in D jederzeit ein CH-Fahrzeug fahren.
Na was für ein Glück das ich in der CH wohne und eine gültige Fahrerlaubnis besitze.
Also Augen zu und durch Bayern mit ein paar DB zuviel
ZitatOriginal von norbi
Hallo Gemeinde
Ich hab da mal ne Frage
Wenn ich mit meiner Trude ( CH Zulassung ) ohne Blinker ( was bei uns erlaubt ist ) und mit nur dem linken Rückspiegel von der RL gestoppt werde,was könnte mir pasieren ??
das könnte massive Probleme aufwerfen!!
vor allem wenn du so aussiehst!!
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Wer geht denn noch in Schwarz Weiss
CH Farben sind doch Weisses Kreuz auf rotem Grund
ZitatAlles anzeigenOriginal von Andi
Stimmt nicht ganz.
Zu 1 : Das stimmt, Du hast nichts zu befürchten.
Zu 2 : Wenn man zum deutschen einen CH-Führerschein hat, darf man auch in D jederzeit ein CH-Fahrzeug fahren.
ich vergaß.....
ZitatOriginal von norbi
Na was für ein Glück das ich in der CH wohne und eine gültige Fahrerlaubnis besitze.
Also Augen zu und durch Bayern mit ein paar DB zuviel
Stimmt auch nicht ganz.. In Bayern holen die dich auch mit lauten Tröten runter...Wir hatten schon mehrere Bikes,die angehalten wurden..Ruf ufm Abschlepper und wieder back zur Grenze oder du kannst die Tröten an Ort und Stelle leiser machen...Wobei...den Abschleppdienst kannste dann selber blechen...Sprich aber nur von Erfahrungen,die wir selber gemacht haben..
Gruß
Martin
ZitatOriginal von norbi
Wer geht denn noch in Schwarz Weiss
CH Farben sind doch Weisses Kreuz auf rotem Grund
okaaay ...
aber nicht umgekehrt bitte, sonst kann es in bestimmten Blocks mächtig Ärger geben ....
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es ist wirklich rechtlich wasserdicht, das du in deutschland ein fahrzeug max. 3 monate fahren darfst, welches aus einer anderen region oder land kommt. nach ablauf dieser zeit gilt es als ob das fahrzeug in d ständig bewegt wird und es müssen a die steuern und zulassung bei uns gemacht werden und gegebenenfalls technische sachen an unsere anforderungen angepasst werden. wenn dein ofen aus der schweiz lauter sein darf als bei uns , hast du rechtlich nichts zu befürchten ( anders sieht es mit sicherheitsrelevanten aspekten aus). wenn dich der der herrgott der strasse aus bayern mit dem hobel anhällt und dich dazu nötigt das fahrzeug auf einem trailer weiterzubewegen, macht er sich strafbar. denn in deutschland gilt allgemein das unwissenheit nicht vor strafe schützt. aber wie gesagt falls du in deinem herkunftsland kein bremse benötigst oder mit abgefahrenen reifen fahren darfst, dann dürfen sie dich nach hause schicken.
mike