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Mit CH Trude in BRD fahren ?

  • Hallo Gemeinde
    Ich hab da mal ne Frage


    Wenn ich mit meiner Trude ( CH Zulassung ) ohne Blinker ( was bei uns erlaubt ist ) und mit nur dem linken Rückspiegel von der RL gestoppt werde,was könnte mir pasieren ??

  • Dafür wirst du bei uns erschossen :D :D


    Ehrlich gesagt - keine Ahnung.

    In 20 Jahren werden Sie eher von den Dingen enttäuscht sein,
    die Sie nicht getan haben, als von denen, die Sie getan haben.
    (Mark Twain)

  • es gelten die Zulassungsbestimmungen des Zulassungslandes. Also kein Problem.
    nur als Deutscher darf man in Deutschland keine in der Schweiz zugelassene Karre fahren, es sei denn man hat einen Wohnsitz in der Schweiz.


    Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original von schmoelzer
    es gelten die Zulassungsbestimmungen des Zulassungslandes. Also kein Problem.
    nur als Deutscher darf man in Deutschland keine in der Schweiz zugelassene Karre fahren, es sei denn man hat einen Wohnsitz in der Schweiz.


    Grüße


    Martin



    Stimmt nicht ganz.


    Zu 1 : Das stimmt, Du hast nichts zu befürchten.


    Zu 2 : Wenn man zum deutschen einen CH-Führerschein hat, darf man auch in D jederzeit ein CH-Fahrzeug fahren. ;)

  • Na was für ein Glück das ich in der CH wohne und eine gültige Fahrerlaubnis besitze.
    Also Augen zu und durch Bayern mit ein paar DB zuviel

  • Zitat

    Original von norbi
    Hallo Gemeinde
    Ich hab da mal ne Frage


    Wenn ich mit meiner Trude ( CH Zulassung ) ohne Blinker ( was bei uns erlaubt ist ) und mit nur dem linken Rückspiegel von der RL gestoppt werde,was könnte mir pasieren ??



    das könnte massive Probleme aufwerfen!!


    vor allem wenn du so aussiehst!!


    [Blockierte Grafik: http://goodmangreen.files.wordpress.com/2009/07/taliban-fighters1.jpg]

    "Die Großen dieser Welt, sind nur vor denen so groß, die vor ihnen knien!"


  • ich vergaß..... 8o :D

  • Zitat

    Original von norbi
    Na was für ein Glück das ich in der CH wohne und eine gültige Fahrerlaubnis besitze.
    Also Augen zu und durch Bayern mit ein paar DB zuviel



    Stimmt auch nicht ganz.. In Bayern holen die dich auch mit lauten Tröten runter...Wir hatten schon mehrere Bikes,die angehalten wurden..Ruf ufm Abschlepper und wieder back zur Grenze oder du kannst die Tröten an Ort und Stelle leiser machen...Wobei...den Abschleppdienst kannste dann selber blechen...Sprich aber nur von Erfahrungen,die wir selber gemacht haben..


    Gruß


    Martin

  • es ist wirklich rechtlich wasserdicht, das du in deutschland ein fahrzeug max. 3 monate fahren darfst, welches aus einer anderen region oder land kommt. nach ablauf dieser zeit gilt es als ob das fahrzeug in d ständig bewegt wird und es müssen a die steuern und zulassung bei uns gemacht werden und gegebenenfalls technische sachen an unsere anforderungen angepasst werden. wenn dein ofen aus der schweiz lauter sein darf als bei uns , hast du rechtlich nichts zu befürchten ( anders sieht es mit sicherheitsrelevanten aspekten aus). wenn dich der der herrgott der strasse aus bayern mit dem hobel anhällt und dich dazu nötigt das fahrzeug auf einem trailer weiterzubewegen, macht er sich strafbar. denn in deutschland gilt allgemein das unwissenheit nicht vor strafe schützt. aber wie gesagt falls du in deinem herkunftsland kein bremse benötigst oder mit abgefahrenen reifen fahren darfst, dann dürfen sie dich nach hause schicken.
    mike

    derjenige unter euch, welcher frei von sünde ist, werfe den ersten stein