Den Richtern des Bundesfinanzhofes gingen bei ihrer Rechtsprechnung die Pferde durch:
AZ. VII R 53/03: "Im allgemeinen werden Fahrzeuge mit Querachse nicht als Rad, sondern als Wagen bezeichnet- wie römische Kampfwagen ."
Die Eigentümer von Trikes dürfen nun nicht mehr mit den günstigen Steuersätzen für Bikes durch die Gegend sausen. Auah!!! :angst:
Was kommt als nächstes? Ich schlage eine Luftsteuer für Breitreifen vor.
Wer die Kohle hat, sich dicke Reifen zu leisten, der soll auch dafür zahlen!
Noch weitere Vorschläge für unseren Biker-Kumpel-Eichel ???