Das Magazin für umgebaute Motorräder

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Weit über den TüV

  • Hi,


    Zitat

    Original von Sindri
    erst mal is grundlegend die ganze geschichte von den 18 Monaten auf über 7 Jahre erhöht worden! (ab und zu ADAC-Häftsche lesen hilft)


    Das mit den 7 Jahren ist auch schon wieder ad acta - das hat der ADAC beim Schreiben seines Treppenliftmagazins wohl verpennt ;) ...


    Ich habe in diesem Sommer 2 Motorräder nach 25 und 10 Jahren Abmeldung einfach wieder zugelassen bekommen.
    Einmal zum TÜV und normale HU hat gereicht.
    Vorraussetzung ist dabei, dass man auf jeden Fall den alten Brief haben muss und dass die Daten darin sich nicht verändert haben.
    Dann verzichtet die Zulassungsstelle auf eine Abnahme nach §21.
    Es werden die Daten aus dem alten Brief in die Zulassungsbescheinigungen übernommen - schließlich sind die Daten des alten Briefes entweder aufgrund einer §21-Abnahme oder einer ABE erstellt worden.
    (Ich war auch etwas perplex als mir die junge Dame auf der Zulassungsstelle so kundenfreundlich kam :D )


    Wenn man übrigens den TÜV bei einer angemeldeten Kiste schon richtig lange überzogen hat, kann es sinnvoller sein, das Fahrzeug für einen Tag abzumelden und dann wieder anzumelden. Dann muss man zwar auch zur HU - bekommt aber auf jeden Fall 24 Monate geklebt ;) ...



    Thomi

  • Zitat

    Original von koesti


    nein, ist nicht so. wie gesagt, bei mir hatte die zulassungsstelle bei der abmeldung die info an das ordnungsamt gegeben..... war eine Owig...


    Warum hat mir dann die örtliche Blau-Weiss-Fraktion angeraten mein Moped (2 Jahre Tüv abgelaufen) von "meinem" Garagenvorplatz zu entfernen und wieder in die Garage zu stellen?????

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Hi,


    Zitat

    Original von Bigfoot
    ich sach ja ich hab damals gut bezahlt wegen dem überzogenen tüv.
    und mei karre stand definitiv auf privat grund.


    "Privatgrund" alleine reicht nicht aus.


    Wichtig ist, dass davon kein Einfluss auf den öffentlichen Straßenverkehr ausgehen kann.
    Ein Garagenvorplatz, auf den z.B. spielende Kinder mit dem Fahrrrad fahren könnten, ist nicht "privat" genug.


    In einer geschlossenen Garage hätte dir keiner was können - wobei es immer noch jemand versuchen könnte, wenn er dir nur Böses will ;) ...



    Thomi

  • Hi,


    Zitat

    Original von Southcoast
    Da wir schon mal beim TUV Thema sind,wollte ich mal wissen,ob es egal ist wo man zum TUV hinfaehrt.Oder muss das nur da sein,wo das Fahrzeug auch angemeldet ist ?(z.B. Stadt/Landkreiss) ??? ?( ?( ?(


    Es ist total egal, wo man zum TÜV/DEKRA/GTÜ hinfährt.


    Du kannst auch mit einem Untersuchungsbericht des TÜH aus Hessen in Hamburg ein Fahrzeug zulassen - auch wenn es diese Organisation im Norden gar nicht gibt...



    Thomi

  • Ist es nicht einfacher das man jemanden fragt der sich damit auskennt?


    Dekra oder TUEV anrufen und bei der Zulassungsstelle nachfragen. Es kommt manchmal darauf an, mit wem man gerade spricht.


    Es kann schonmal Unterschiede zwischen den Bundeslaendern geben wobei die Systeme alle zusammengelegt sein sollen.

  • Jemand fragen ist manchmal schwer, weil die es doch auch nicht genau wissen.


    Aber stell dir mal vor, wie oft es vorkommt, das jemand seinen Wohnwagen vergisst und ihn dann sehr viel später vorfährt.


    Also bei uns in der Pfalz kostet das nur ein müdes Grinsen.


    :D :D :D :D


  • Garteneinfahrt mit geschlossenem Tor.
    Und bei mir kamen se über die Zulassungsstelle weil eben das Auto angemeldet war und im Straßenverkehr bewegt werden "können".
    Ich bekam damals n Bußgeld und nen Punkt in Flens.
    War allerdingens noch zu DM zeiten......*seufz*

  • Erstmal vielen Dank Euch allen - wenn der alte Haufen Schrott wieder läuft werden wir mal sehen welcher TüV recht hat - wie gesagt da kamen unterschiedliche Antworten



    Die linke Hand zum Gruss