Hi,
ZitatOriginal von Zed´s dead
Hier reicht aber ein Anruf beim KBA und du weißt ob infolge der Speicherung oder zwischenzeitlichen Löschung ne §21 oder §29 Untersuchung notwendig ist.
Ob eine §21 oder eine §29 fällig ist, hat primär erstmal nichts mehr mit der Speicherung beim KBA zu tun.
Wenn der alte Brief zur Maschine noch vorhanden ist, kann die Kiste 30 Jahre abgemeldet und die Daten beim KBA 25 Jahre gelöscht sein.
Es ist dann nur eine normale HU §29 fällig, wenn die Maschine noch größtenteils dem Zustand , den der Brief ausweist, entspricht. (Bei Totalumbau ist Abnahme nach §21 dann eh billiger als §29 mit 100 Eintragungen)
Erst wenn kein Brief des abgemeldeten Fahrzeuges mehr beim Besitzer ist, kommt die Frage auf, ob die Daten noch bei der alten Zulassungsstelle oder beim KBA gespeichert sind.
Anhand dieser Daten kann dann wie beim noch vorhandenen Altbrief von der Zulassungsstelle nach der HU einfach ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden.
Ich habe das in den letzten Jahren mehrfach so durchgeführt und es war wirklich egal, ob die Moppeds 10, 15 oder gar 25 Jahre abgemeldet waren :] ...
Gruß
Thomi