Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Beiträge von 33-146

    Hi,


    Zitat

    Original von Zed´s dead
    Hier reicht aber ein Anruf beim KBA und du weißt ob infolge der Speicherung oder zwischenzeitlichen Löschung ne §21 oder §29 Untersuchung notwendig ist.


    Ob eine §21 oder eine §29 fällig ist, hat primär erstmal nichts mehr mit der Speicherung beim KBA zu tun.


    Wenn der alte Brief zur Maschine noch vorhanden ist, kann die Kiste 30 Jahre abgemeldet und die Daten beim KBA 25 Jahre gelöscht sein.
    Es ist dann nur eine normale HU §29 fällig, wenn die Maschine noch größtenteils dem Zustand , den der Brief ausweist, entspricht. (Bei Totalumbau ist Abnahme nach §21 dann eh billiger als §29 mit 100 Eintragungen)


    Erst wenn kein Brief des abgemeldeten Fahrzeuges mehr beim Besitzer ist, kommt die Frage auf, ob die Daten noch bei der alten Zulassungsstelle oder beim KBA gespeichert sind.
    Anhand dieser Daten kann dann wie beim noch vorhandenen Altbrief von der Zulassungsstelle nach der HU einfach ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden.


    Ich habe das in den letzten Jahren mehrfach so durchgeführt und es war wirklich egal, ob die Moppeds 10, 15 oder gar 25 Jahre abgemeldet waren :] ...



    Gruß
    Thomi

    Hi,


    Steht da in dem Artikel wirklich etwas von "deutschem" und "österreichischem" Fußball?


    Erstaunlich...


    Waren da außer den beiden Trainern noch wirklich viele Österreicher und Deutsche beteiligt?



    Thomi

    Zitat

    Original von custom
    Fahre seit meinem 16. Lebensjahr Zweirad und das ist ne´verdammt lange Zeit.
    Noch nie hatte ich an meinem jeweiligen Bike irgendeine Art von Reflektor und


    Sicher?


    Oft genug sind die Reflektoren ja im Rücklicht integriert ;) ...




    Gruß
    Thomi

    Hi,


    Zitat

    Original von indi
    umbau von org. gefedertem rahmen auf starr, das wäre dann ein technischer rückschritt, und ob der tüv das dann so akzeptiert ist die andere frage. Vielleicht mit federnabe oder plungerheck ;)


    gruß indi


    "Der TÜV" muss das ja nicht generell akzeptieren.
    Es reicht ja, wenn es einer der Herren akzeptiert.


    Es gibt meines Wissens keine Vorschrift, nach der bei jeder Änderung an einem Fahrzeug unbedingt ein technischer Fortschritt erreicht werden muss.
    Technisch ist der Umbau einer Solomaschine auf den Gespannbetrieb bestimmt auch kein Fortschritt, denn wenn es diese anachronistischen Fahrzeuge nicht schon seit 100 Jahren gäbe, würde der TÜV mit Sicherheit jedes dieser links herum anders als rechts herum fahrenden Dinger sofort stilllegen ;) ...



    Gruß
    Thomi

    Hi,


    Zitat

    Original von hwc-cycles
    Hallo, dann sei froh das du es in dieser Form machen kannst..welches FEM Programm verwendest Du ? Und vor allem was hat es gekostet ?


    Weiterhin viel Erfolg Henny


    Als FEM-Programm habe ich Grape 3D Beam benutzt.
    Einige kleinere Sachen habe ich auch mal in ANSYS bei uns in der Firma gemacht, nur einen kompletten Rahmen damit durchzurechnen, ist damit ziemlich aufwändig.


    Gruß
    Thomi

    Hi,


    Bis jetzt haben wir hier viel über die offizielle Theorie zur Zulassung von Eigenbau- oder importierten Fahrwerken/Rahmen lesen können.


    Meine Praxiserfahrung sieht dazu so aus:
    Ich baue seit etwa 15 Jahren immer mal wieder Eigenbaurahmen für Gespanne zusammen - für die Maschine und für die Seitenwagen.
    Dabei wird geflext, gebogen und geschweißt. Teilweise werden bestehende Serienrahmen verändert oder neu angefertigt.


    Ich mache dann Belastungstests mit FEM-Software am Computer und drucke für den TÜV Nord schöne bunte Spannungsdiagramme aus.
    Bis jetzt hat das mit einem Fahrtest von max. 2 Stunden immer gereicht.


    Die kostengünstigste TÜV-Abnahme lag bisher bei einer CB450K5 mit Seitenwagen bei etwa 75.- - die teuerste bei etwa 300.- .
    Ich bin kein zertifizierter Hersteller sondern nur einfacher Dipl.-Ing. für Maschinenbau.


    So kann's also auch gehen...


    Das größte Problem für mein derzeitig in's Auge gefasstes Solo(Bobber)projekt ist die EURO3- Pflicht für den Motor bei Neubauten.
    Da habe ich jetzt aber gelesen, dass es die Möglichkeit geben soll, dass man einen älteren Rahmen ohne EURO3-Pflicht umschweißen kann und da dann den alten Motor einbaut. So lange der Rahmen "im Wesentlichen" verwendet wird, soll das funktionieren - fragt sich nur die Definition für "im Wesentlichen". Dazu muss ich meinen TÜV-Ing mal interviewen, ob ein Hardtailumbau da Gewissensnöte bei ihm erzeugt...



    Gruß
    Thomi

    Hi,


    Zitat

    Original von Southcoast
    Da wir schon mal beim TUV Thema sind,wollte ich mal wissen,ob es egal ist wo man zum TUV hinfaehrt.Oder muss das nur da sein,wo das Fahrzeug auch angemeldet ist ?(z.B. Stadt/Landkreiss) ??? ?( ?( ?(


    Es ist total egal, wo man zum TÜV/DEKRA/GTÜ hinfährt.


    Du kannst auch mit einem Untersuchungsbericht des TÜH aus Hessen in Hamburg ein Fahrzeug zulassen - auch wenn es diese Organisation im Norden gar nicht gibt...



    Thomi

    Hi,


    Zitat

    Original von Bigfoot
    ich sach ja ich hab damals gut bezahlt wegen dem überzogenen tüv.
    und mei karre stand definitiv auf privat grund.


    "Privatgrund" alleine reicht nicht aus.


    Wichtig ist, dass davon kein Einfluss auf den öffentlichen Straßenverkehr ausgehen kann.
    Ein Garagenvorplatz, auf den z.B. spielende Kinder mit dem Fahrrrad fahren könnten, ist nicht "privat" genug.


    In einer geschlossenen Garage hätte dir keiner was können - wobei es immer noch jemand versuchen könnte, wenn er dir nur Böses will ;) ...



    Thomi

    Hi,


    Zitat

    Original von Sindri
    erst mal is grundlegend die ganze geschichte von den 18 Monaten auf über 7 Jahre erhöht worden! (ab und zu ADAC-Häftsche lesen hilft)


    Das mit den 7 Jahren ist auch schon wieder ad acta - das hat der ADAC beim Schreiben seines Treppenliftmagazins wohl verpennt ;) ...


    Ich habe in diesem Sommer 2 Motorräder nach 25 und 10 Jahren Abmeldung einfach wieder zugelassen bekommen.
    Einmal zum TÜV und normale HU hat gereicht.
    Vorraussetzung ist dabei, dass man auf jeden Fall den alten Brief haben muss und dass die Daten darin sich nicht verändert haben.
    Dann verzichtet die Zulassungsstelle auf eine Abnahme nach §21.
    Es werden die Daten aus dem alten Brief in die Zulassungsbescheinigungen übernommen - schließlich sind die Daten des alten Briefes entweder aufgrund einer §21-Abnahme oder einer ABE erstellt worden.
    (Ich war auch etwas perplex als mir die junge Dame auf der Zulassungsstelle so kundenfreundlich kam :D )


    Wenn man übrigens den TÜV bei einer angemeldeten Kiste schon richtig lange überzogen hat, kann es sinnvoller sein, das Fahrzeug für einen Tag abzumelden und dann wieder anzumelden. Dann muss man zwar auch zur HU - bekommt aber auf jeden Fall 24 Monate geklebt ;) ...



    Thomi