Hi,
ZitatOriginal von Sindri
erst mal is grundlegend die ganze geschichte von den 18 Monaten auf über 7 Jahre erhöht worden! (ab und zu ADAC-Häftsche lesen hilft)
Das mit den 7 Jahren ist auch schon wieder ad acta - das hat der ADAC beim Schreiben seines Treppenliftmagazins wohl verpennt ...
Ich habe in diesem Sommer 2 Motorräder nach 25 und 10 Jahren Abmeldung einfach wieder zugelassen bekommen.
Einmal zum TÜV und normale HU hat gereicht.
Vorraussetzung ist dabei, dass man auf jeden Fall den alten Brief haben muss und dass die Daten darin sich nicht verändert haben.
Dann verzichtet die Zulassungsstelle auf eine Abnahme nach §21.
Es werden die Daten aus dem alten Brief in die Zulassungsbescheinigungen übernommen - schließlich sind die Daten des alten Briefes entweder aufgrund einer §21-Abnahme oder einer ABE erstellt worden.
(Ich war auch etwas perplex als mir die junge Dame auf der Zulassungsstelle so kundenfreundlich kam )
Wenn man übrigens den TÜV bei einer angemeldeten Kiste schon richtig lange überzogen hat, kann es sinnvoller sein, das Fahrzeug für einen Tag abzumelden und dann wieder anzumelden. Dann muss man zwar auch zur HU - bekommt aber auf jeden Fall 24 Monate geklebt ...
Thomi