und bis zum 18. gedrosselt mit 80 km/h rumgondeln.
Is auch nicht mehr. Es gilt noch 15 PS Begrenzung jedoch mit offener Endgeschwindigkeit.
und bis zum 18. gedrosselt mit 80 km/h rumgondeln.
Is auch nicht mehr. Es gilt noch 15 PS Begrenzung jedoch mit offener Endgeschwindigkeit.
Mit 15 Kriegst nur ne prüfbescheinigung fürs Mofa, Erik. Das fährt 25 km/h. Den 45er Führerschein bekommst erst mit 16, da kannst aber auch schon den 125er machen und bis zum 18. gedrosselt mit 80 km/h rumgondeln.
Ausser im Osten , da darfst mit 15 schon de Simme treiben . Sollte das net bundesweit beschlossen werden?
Der Osten ist rechtsfreier Raum, ich weiß das, ich war gerade dort!
Wie auch immer, ich würde mir gleich ein Motorrad ab 600ccm kaufen. Mach den "grossen" Schein dann kannst du fahren was du willst.
Mit 15 Kriegst nur ne prüfbescheinigung fürs Mofa, Erik. Das fährt 25 km/h. Den 45er Führerschein bekommst erst mit 16, da kannst aber auch schon den 125er machen und bis zum 18. gedrosselt mit 80 km/h rumgondeln.
Da irrst Du dich Flo,
siehe hier:
Zitat
Jugendliche dürfen bereits ab dem Alter von 15 Jahren – und nicht wie zuvor ab 16 – einen Rollerführerschein machen. Das hatte der BundestagEnde Oktober 2019 beschlossen. Nach einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die einzelnen Bundesländer jedoch selbst entscheiden, ob sie das Mindestalter fürs Mopedfahren auch tatsächlich senken. Das erzeugte eine unübersichtliche Situation. Seit 28. Juli 2021 gilt die Erlaubnis für Jugendliche ab 15 Jahren Moped fahren zu dürfen einheitlich in ganz Deutschland. Konkret geht es dabei um das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Entsprechende Zweiräder sind in Deutschland zulassungsfrei und benötigen auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungszeichen. Um die Roller beziehungsweise Mopeds fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Bis Oktober 2019 konnten 15-Jährige lediglich die Mofa-Prüfbescheinigung für Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h erwerben.
Ah, ok. Das ändert immer alles viel zu schnell, wie willst denn da auf dem laufenden bleiben…