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Wer kennt sich aus? Versicherung stellt sich quer!

  • Hallöle!


    Wer kann mir Tips geben oder hat Vergleichsurteile zur Hand?


    Folgendes ist passiert: Letzten Sonntag auf der Heimfahrt mußte ich dank eines Autofahrers eine Vollbremsung hinlegen. Meine Frau kam auf Grund der Situation (Rollsplitt, Schrecksekunde etc.) nicht mehr zum Stehen und ist volles Rohr auf mich aufgefahren. Der Autofahrer ist auf und davon. Fazit: beide Mopeten haben Season End Party, wir wurden beide genäht im Krankenhaus u.s.w. u.s.w.


    Da wir ja cleverer Weise (wegens der Prozente) beide Öfen auf einen Halter zu Laufen haben meint jetzt die Versicherung es wär kein Schaden entstanden, da man mit der Haftpflicht nur Schäden bei anderen abdeckt aber keine "Eigenschäden" (mittlererweile liebe ich dieses Wort!).


    Wer kennt sich WIRKLICH damit aus und kann helfen?


    Vielen Dank


    Rodfather

  • damit kommt die versicherung problemlos durch. anders wäre es wenn du die versicherung des kfz in regress nehmen wolltest..aber bei eigen verursachten schaden..no chance.


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

  • Ich denke das wird nix....


    Ein Eigenschaden wird nicht reguliert und dann wäre noch:


    Zeugen ?? Nada ? Schlecht...


    Und dann kommt § 1..... hat sich jederzeit so zu verhalten dass
    er sein Fahrzeug rechtzeitig zum Halten bringt.. Sprich Abstand
    halten... und vorsichtig fahren und bei Splitt sowieso...



    Gruß Fred

  • Ok den Blödsinn hab ich mir schon anhören müssen. Wer auffährt hat Schuld, schon klar. Warum haftet die Versicherung nicht wenigstens für das Bike auf das aufgefahren wurde? Stellt Euch vor Ihr Habt `ne Firma, Klaus fährt mit Fahrzeug A bei Gerhard in Fahrzeug B in Stadt C rein und Eure Versicherung sagt das ist Euer eigenes Problem.


    ergo bin ich die ganze Zeit ohne Versicherungsschutz untereinander.


    So und jetzt nich Schuldfrage StVO, die ist klar, Versicherungsrecht ist gefragt.


    Rodfather

  • Frag' mal den Achim ("PiedPiper"), der ist Versicherungs-Profi und kennt sich damit bestimmt aus.
    Verstehe aber Deinen Ärger und kann auch der Logik Deiner Argumentation folgen:
    Nach meinem Rechtsempfinden müsste wirklich zumindest der Schaden am e r s t e n Fahrzeug reguliert werden.


    Aber Versicherungen haben da generell ihre eigene Logik.X( :(


    Greets HG

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Bin mal auf das Auto meiner Liebsten (Ehefrau) aufgefahren.
    Obwohl unterschiedliche Halter und beide Kisten Vollkasko kein Versicherungsschutz, da Eigenschäden ausgeschlossen.


    Mein Anwalt hat mir das zusätzlich noch einmal bestätigt.


    Sehe für Dich leider keine Chance. :(

  • Hallo ich würde mal einen Anwalt anrufen der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat. Wenn du überhaupt eine Chance hast dann wohl nur wenn du deine Frau ganz officiell als Fahrer bei der Versicherung angegeben hast das heißt als Zweitfahrer aber dieses können wohl nur Anwälte regeln.
    Grüße Dragstyler

  • Es ist einfach so wie es ist.... Es handelt sich um einen Ausschluss, eine Regelung des VVG (Versicherungsvertragsgesetz), nicht um eine Klausel der KFZ-Versicherung und erst Recht nicht um Schikane der Gesellschaft o.ä..


    Die Missbauchgefahr ist zu gross, dem vorsätzlichen Versicherungsbetrug würden Tür und Tor geöffnet, wenn diese Schäden reguliert werden würden. Stell dir vor wie einfach es wäre: Du hast keine VK für deinen Porsche abgeschlossen und einen teuren Heckschaden, welcher z.B. beim rückwärts einparken entstanden ist. Lösung: Einen alten Golf für 200,- gekauft und nochmal draufgefahren..... :rolleyes: Problem gelöst... Und alles zu Lasten der Solidargemeinschaft, welche nun den Porsche repariert.


    Diese Schadenssituation kommt sehr selten vor, ist natürlich für den Betroffenen überaus ärgerlich.

  • es wäre mal interssant mit welcher begründung deine versicherung den schaden ablehnt. giebt es da einen bezug § ?? würde mich freuen wenn du uns den grund mitteilst.... aus beruflichen und privaten intersse. hatte kurz mal mit unserer zentrale telefoniert und die gaben an das dies schon versichert wäre ... muss dazu sagen das mir die aussage zu schnell kahm ?(


    ich würde den schaden auf alle fälle offiziel melden und gegebenfalls dann mit begründung ablehnen lassen um dann weitere schritte zu veranlassen.



    nachtrag: wie ich es mir gedacht hatte war die aussage von der zentral bissl voreilig und wurde soeben korrigiert (siehe weiter unten)

  • Zitat

    Original von custom
    Bin mal auf das Auto meiner Liebsten (Ehefrau) aufgefahren.
    Obwohl unterschiedliche Halter und beide Kisten Vollkasko kein Versicherungsschutz, da Eigenschäden ausgeschlossen.


    Mein Anwalt hat mir das zusätzlich noch einmal bestätigt.


    Sehe für Dich leider keine Chance. :(


    Ich kenne diesesn Fall auch irgendwie anders!


    Da es sich um 2 Unterschiedliche Versicherungsnehmer handelt, ist dieses im eigentlichen Sinne KEIN Eigenschaden!
    Somit wäre zumindest der Schaden an EINEM der beiden fahrzeuge über die normale Haftpflicht versichert!
    Und das andere würde über die Vollkasko geregelt, weil diese ja Unfallschäden abdeckt!


    In dem Ausgangsfall sehe ich leider auch schwarz!
    Selbst wenn sich der Autofahrer grob Fahrlässig verhalten hat, ohne Zeugen, und ohne beweise ist es hier schwer möglich, den Autofahrer zu belangen, und hier Haftpflichtanschrüche geltend machen zu können!


    Wenn du ggf. das Kennzeichen hast, kannst du über den "Zentralruf der Versicherungen" ggf. mal eine Info herausbekommen, ob ein solcher Schaden reguliert wird, und dir dann auch direkt den entsprechenden versicherer raussuchen lassen!
    Die haben davon auch Ahnung, und beschäftigen sich den ganzen Tag damit!

  • Zitat

    Original von PiedPiper
    Es ist einfach so wie es ist.... Es handelt sich um einen Ausschluss, eine Regelung des VVG (Versicherungsvertragsgesetz), nicht um eine Klausel der KFZ-Versicherung und erst Recht nicht um Schikane der Gesellschaft o.ä..


    Die Missbauchgefahr ist zu gross, dem vorsätzlichen Versicherungsbetrug würden Tür und Tor geöffnet, wenn diese Schäden reguliert werden würden. Stell dir vor wie einfach es wäre: Du hast keine VK für deinen Porsche abgeschlossen und einen teuren Heckschaden, welcher z.B. beim rückwärts einparken entstanden ist. Lösung: Einen alten Golf für 200,- gekauft und nochmal draufgefahren..... :rolleyes: Problem gelöst... Und alles zu Lasten der Solidargemeinschaft, welche nun den Porsche repariert.


    Diese Schadenssituation kommt sehr selten vor, ist natürlich für den Betroffenen überaus ärgerlich.


    jup...so ist das eben...deswegen verstehe ich meine Kunden auch nie, immer alle Fahrzeuge auf einen VN zu schlüsseln. Auch bei den Kindern immer beliebt, weil das is ja denn schön günstig... lieber 5-10 mehr im Monat und vernünftig versichert sein.
    Aber geiz is ja geil... :rolleyes:holt einen leider oft schnell wieder ein

  • der fall sollte trotzdem geprüft werden... und zwar WENN ... das zweite bike auf seine frau gemeldet ist und sie den unterhalt (sprich steuern und versicherung) zahlt. der mann kann trotzdem verishcungs nehmer sein.


    und wenn man sein kind den zweitwagenbonus geben will, kann man das fahrzeug trotzdem auf das kind anmelden so das es im Fahrzegschein steht. und damit bringt man dann die versicherung, im falle wie hier, dazu den schaden zu prüfen und zur eventuelen zahlung.

  • Zitat

    Original von vtxobi


    jup...so ist das eben...deswegen verstehe ich meine Kunden auch nie, immer alle Fahrzeuge auf einen VN zu schlüsseln. Auch bei den Kindern immer beliebt, weil das is ja denn schön günstig... lieber 5-10 mehr im Monat und vernünftig versichert sein.
    Aber geiz is ja geil... :rolleyes:holt einen leider oft schnell wieder ein


    Wenn es denn mit 5 - 10 TEURONEN getan wäre, hättest Du mein vollsten Verständnis.


    Bevor wir das Auto unseres Sohnes zugelassen haben, habe ich mir beide Varianten rechnen lassen.


    Variante 1: SF 1 VN der alte Herr (kostet incl. TK mit 150 SB = 609,70)
    Variante 2: SF M VN der Osel (kostet incl. TK mit 150 SB = 1455,10)


    Das sind knapp 850,00 Unterschied. Ist ja mal Geld.

  • Ich habe mich eben nochmal in der Schadensabteilung unseres Hauses sachkundig gemacht:


    Wenn beide Verträge auf den Ehemann abgeschlossen sind, besteht kein Versicherungsschutz.
    Wenn es sich um zwei abweichende Halter handelt, also Ehemann und Ehefrau mit seperatem, eigenem Vertrag, besteht Versicherungsschutz über die Haftpflicht der Ehefrau, welche wohl aufgefahren ist.
    Besteht für beide Fahrzeuge eine VK, sind beide Fahrzeuge dort zudem versichert.


    Anmerkung: Die Bedingungen der Gesellschaften weichen hier manchmal ab, also bitte prüfen.

  • Zitat

    Original von PiedPiper


    Anmerkung: Die Bedingungen der Gesellschaften weichen hier manchmal ab, also bitte prüfen.


    vor allem da die versicherer meist mind zwei tarife anbieten (z.B. leitungorientiert und preisorientiert


    sonst habe ich dem nichts mehr beizusteuern

  • Zitat

    Original von PiedPiper
    Ich habe mich eben nochmal in der Schadensabteilung unseres Hauses sachkundig gemacht:


    Wenn beide Verträge auf den Ehemann abgeschlossen sind, besteht kein Versicherungsschutz.
    Wenn es sich um zwei abweichende Halter handelt, also Ehemann und Ehefrau mit seperatem, eigenem Vertrag, besteht Versicherungsschutz über die Haftpflicht der Ehefrau, welche wohl aufgefahren ist.
    Besteht für beide Fahrzeuge eine VK, sind beide Fahrzeuge dort zudem versichert.


    Anmerkung: Die Bedingungen der Gesellschaften weichen hier manchmal ab, also bitte prüfen.


    Und wie würde das dann bei der VN / Halter Regelung aussehen? Wäre mal interessant zu wissen.


    Nicht dass ich so einen Fall schon mal gehabt hätte (und ich bin ja schon einige Jahrzehnte auf der Strasse). Aber man weiß ja nie.

  • Zitat

    Original von Roadcaptain


    Und wie würde das dann bei der VN / Halter Regelung aussehen? Wäre mal interessant zu wissen.


    Nicht dass ich so einen Fall schon mal gehabt hätte (und ich bin ja schon einige Jahrzehnte auf der Strasse). Aber man weiß ja nie.


    du meinst wenn VN und Halter unterschiedlich sind??