Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Heckfender, was ist das?

  • Zitat

    Original von Freehawk
    Hey Brite, schaust Du auch mal hin und wieder auf's Datum? Du gräbst überall nur Leichen aus. :D


    mann chris- die inselaffen sind immer ein wenig hinterher :D


    duck und wech ;)


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de


  • Ich hab da mal ne blöde Frage wegen der Seite 6... Mein Fahrzeugbrief oder Neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil II besteht aus 1er Seite wo finde ich denn da nen Hinweis ob das EG Recht zählt oder das deutsche Recht??? Meine Kiste ist Bj. 07.99

  • Zitat

    Original von 63er


    Ich hab da mal ne blöde Frage wegen der Seite 6... Mein Fahrzeugbrief oder Neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil II besteht aus 1er Seite wo finde ich denn da nen Hinweis ob das EG Recht zählt oder das deutsche Recht??? Meine Kiste ist Bj. 07.99



    In den Zulassungspapieren zu Ziffer "K" (rechte Seite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorher Kfz- Schein) muss ein Eintrag mit vorangestelltem "e" vorhanden sein. Dies ist die sogenannte "EG Gesamtbetriebserlaubnis"


    Micha... ohne Gewehr ;)


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Jetzt bin ich aber beruhigt, dass an der "Leiche" hier wieder weiter gemacht wird :) :) Is ja auch nie uninteressant, über technischen Sachen zu quatschen.
    Vor allem in Zeiten der Elektronik

  • Ach, das Beste wisst ihr ja noch gar nicht.
    Der nette Polizist, der im weggehen zu mir sagte, "Ich hätte ihnen auch ein Bußgeld auferlegen können", hat leider seine Worte vergessen. Oder einer seiner Kollegen hats nicht mitbekommen, und in seinem Diensteifer den ganzen Mist an die Bußgeldstelle geschickt. Heißt im Klartext, 90,- und 3 Punkte. Mein Anwalt ist schon dran. Falls es vor Gericht gehen sollte, wovon ich ausgehe, werde ich auf jeden Fall mal das Schreiben vom KBA mitnehmen. :D
    Ich lass mich doch nich von denen verarschen. X( Verkehrsgefährdung ... das ich nich lache ... :rolleyes: :lol:

  • In den Zulassungspapieren zu Ziffer "K" (rechte Seite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorher Kfz- Schein) muss ein Eintrag mit vorangestelltem "e" vorhanden sein. Dies ist die sogenannte "EG Gesamtbetriebserlaubnis"


    Micha... ohne Gewehr ;)[/quote]


    Erst mal danke für die Antwort. Nen vorgestelltes e finde ich leider nicht unter dem Buchstaben K bei mir steht H634 kannst du mir vielleicht sagen für was die Kennung steht? ?( Mit googeln komm ich leider nicht weiter :(


    63er

  • Zitat

    Erst mal danke für die Antwort. Nen vorgestelltes e finde ich leider nicht unter dem Buchstaben K bei mir steht H634 kannst du mir vielleicht sagen für was die Kennung steht? ?( Mit googeln komm ich leider nicht weiter :(


    63er


    Nee, leider nicht so richtig.
    Ich tu mich auch schwer im Gesetztestext lesen, aber hier der Text:


    Feld K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE Es ist die Nummer der EG-Typgenehmigung oder der ABE ggf. mit Angabe des jeweiligen Nach- trages aus dem bisherigen Fahrzeugbrief bzw. dem CoC oder der Datenbestätigung zu übertra- gen. Ist die Nummer nicht bekannt und auch nicht über die vom KBA bereitgestellten Typdaten zu ermit- teln, ist ein Strich ( - ) einzutragen. Im Falle einer Mehrstufen-Typgenehmigung ist die Typgenehmigungsnummer der letzten Baustufe einzutragen. Für die Angabe eines Nachtrages ist Folgendes zu beachten: Um den Nachtrag zu einer EG-Typgenehmigung oder einer ABE in der Zulassungsbescheinigung zu dokumentieren, ist die Nummer der EG-Typgenehmigung oder der ABE mit der Nummer des Nachtrages zu kombinieren. Die optische Trennung der EG-Typgenehmigung oder der ABE- Nr./Nachtrags-Nr. erfolgt durch das Zeichen * oder / (z. B. L219*01 oder e1-92/61-00130/01). Die Nachtragsnummer kann in den vorgelegten Dokumenten unterschiedlich dargestellt sein, z. B. einstellig oder mit einer römischen Zahl. Bei Übernahme in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist die Nachtragsnummer stets 2-stellig anzugeben und die römische Zahl in eine arabische Zahl umzuwandeln (z. B. IV in 04). Wird die Nummer des Nachtragsstandes "mit Nachtrag von/bis" angegeben, ist der Bis-Wert anzugeben. Zur besonderen Beachtung: In den vom KBA bereitgestellten Typdaten zu Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2005 genehmigt worden sind, ist im Feld K Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE nur die Angabe der Grundgenehmigung ohne Nachtragsnummer dargestellt. Die Nachtragsnummer ist aus dem Fahr- zeugbrief, dem CoC, der Datenbestätigung in die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I zu über- nehmen, z.B. Eintragung in den Typdaten: Genehmigungsnummer = e4*98/14*0121* Feld (6) Datum zu K = leer Eintragung im vorgelegten Dokument: Genehmigungsnummer = e4*98/14*0121*02 Feld (6) Datum zu K = 01.05.2004 Eintragung in die Zulassungsbescheinigung (Teil II und Teil I bzw. nur Teil I): Nummer der Grundgenehmigung + Nachtragsnummer inklusive des Datums der Genehmigung aus den vorgelegten Dokumenten. Das Datum der EG-Typgenehmigung oder der ABE ist in das Feld (6) Datum zu K einzutragen.


    Bei mir steht da garnix, bzw. der Strich wie oben beschrieben.
    Wenn bei dir nix mit e4 steht würde ich von einer deutschen Zulassung ausgehen, aber ich hab da keine Ahnung von.


    Vielleicht weiß einer der Beamten oder Rechtsverdreher oder einfach einer der sich damit auskennt an Board mehr? Mich würde auch interessieren was das bei mir mit dem - , also ohne Typedaten, heißt. Danke vorab!


    Micha... deshalb ohne Gewehr ;)


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Mal als Info. Heute war dann endlich das Verfahren. Der Richter war supernett und vor allem kompetent und interessiert, ist ja eher selten heutzutage. Er hat sich das Schreiben vom KBA gründlich durchgelesen, Danke nochmal an blackwidowrider. Wie zu erwarten hat er natürlich nicht gesagt, ohne Radabdeckung ist zulässig, er hat aber eingeräumt das es dort wohl zu Konflikten kommt und der Polizist nicht richtig informiert war, blablabla. Die E-Nr. vom Auspuff hatte sich ja auch angefunden und die zu kleinen Spiegel stellten wohl für ihn keinen Grund für eine "massive Gefährdung des Straßenverkehrs" dar. Verfahren wurde eingestellt, dafür darf ich auch die Kosten tragen. :rolleyes: