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wegen fehlender betriebserlaubniss beschlagnahmt

  • Da denke ich genau so
    Nicht jedem Depp glauben!!!


    Fackt ist, dass die Polizei nur ein Fahrzeug beschlagnahmen darf, wenn gefahr für die öffentlichkeit besteht, oder zum aufklären einer Straftat.


    Wenn er alle illegalen Änderungen zugegeben hätte, dürften sie auch nichts beschlagnahmen.
    Es gibt mitlerweile Gerichtsurteile, dass eine Beschlagnahmung, aufgrund zu lauter Auspuffanlagen nicht rechtens ist.



    Lasst euch nicht wegen einem Forenbeitrag mischugge machen^^

  • Wir haben doch erst kürzlich einen wunderbaren Link zu
    all diesen Themen hier bekommen ------ Kanzlei Hönig ??? in Berlin


    Ich muß erst nachsehen.... da wurde doch ausführlich
    und sachlich fundiert über das Thema Beschlagnahme geschrieben...


    Gruß Fred

  • Da das Thema hier bereits x-mal ausführlich diskutiert wurde, fasse ich mich kurz.


    Eine manipulierte Auspuffanlage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und kann eine Sicherstellung oder Beschlagnahme des gesamten Motorrades jederzeit rechtfertigen.
    Punkt.


    Im Einzelfall kann der Beamte bei Einräumung des Verstoßes und der Möglichkeit des Anschraubens der orginal Tüten vor Ort darauf verzichten. Das liegt jedoch in seinem alleinigen Ermessen.


    Carsten Hoenig hat dazu auch mal was geschrieben:


    http://www.kanzlei-hoenig.de/p…nen/03-beschlagnahmt.html


    Die ganzen Artikel hatte er seinerzeit für den Tagesspiegel verfasst.

  • :Dis aber schon gemein....wenn die mit lauten tatütata durch die gegend pfeifen nehm ich denen ja ooch nich den streifenwagen weg....in diesem sinne liebe polizei....leben und leben lassen :D

  • Die Geschichte ist wieder etwas anderst.
    Der Kerle macht die Drossel raus, und pusht seine Kati von 27 auf 70 PS (ich kenne den Umbau).
    Er hat also nichtmal einen Führerschein für das Teil
    (ich gehe davon aus, dass er es nicht für´n Spass auf die teureren 27 PS drosselt)


    Klar, dass hier der Polizist das Teil beschlagnahmen darf. Es besteht Gefahr für dich Öffentlichkeit, da ungeeignete Fahrerlaubniss und Leistungssteigerung.



    Dieses Frühjahr habe ich noch Gerichtsurteile gelesehen, dass eine manipulierte Auspuffanlage (Gräusch und Abgas) nicht zur Beschlagnahmung führen darf; da die "Umweltverschmutzung" dies nicht gerechtfertigt.
    Wenn der Fahrer an Ort und Stelle den Wisch unterzeichnete und alles zugibt, gibt es auch keinen Handlungsbedarf.


    Der Fahrer wird i.d.R. dazu aufgefordert, innerhalb einer Frist bei einer Polizeistelle mal kurz hallo zu sagen und sein Motorrad vor zu führen.



    Wenn der Faherer "nö" sagt, kann es Bike weg sein.
    Wenn es eine Leistungssteigerung gibt, kann das Bike auch weg sein.
    Nur lauter aber nicht.


    Das waren die drei Hauppunkte in dem Urteil... leider habe ich mir keine Kopie gemacht und finde es jetzt nicht... es war auf jeden Fall beim Landesgericht in Reinland-Pfalz. Also zweite Ebene und schon aussagekräftig




    Hintergrund war eine große Kontrolle der Polizei, bei der viele Motorräder beschlagnahmt wurden. Die Kläger bekamen fast alle recht.