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American-V2-Magazin

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Kennzeichenleuchte

  • Hallo Leute
    hab mir ein Sparto Rücklicht geordert und da das Teil ja keine Kennzeichenlampe hat, wollte ich mir diese Miniteile zulegen wo das lämpchen in de Schraube drinn ist.
    gibt es da Probleme mit dem TÜV? die Dinger werden ja keine E-Nummer haben


    Gruß Benni

    Grüße vom Fuße des Brocken und schön geschmeidig bleiben


    Roland

  • Also meine Erfahrung sagt mir: den Graukitteln ist gar nichts egal und die suchen nach Bauteilen ohne "e" wie ein Trüffelschwein...

  • Hallo Benni,


    Sparto hat keine Kennzeichenbeleuchtung, Du brauchst aber eine. Mußt Du was basteln.
    e-Nummer ist für Brems- und Rücklicht drauf.

  • moin,
    die Schrauben mit integrierter Laterne sind unzulässig.
    So Du einen Tüvi hast dem das nicht egal ist... es gibt von Polo eine wirklich winzige E-geprüfte LED Kennzeichenbeleuchtung.
    Kleiner geht´s mit E-Zeichen nicht.


    [Blockierte Grafik: http://www.polo-motorrad.de/mb3_media/1/554/4/5/0/50160300120.jpg]


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    Suchbegriff: LED Nummernschildbeleuchtung


    Mit knapp 9 auch noch billig das Ding und je nachdem wo man es hinpappt ist´s beinahe unsichtbar.


    Grüße
    MIKE

  • Zitat

    Original von Brauchi
    gibt's nicht zu zeit noch die lücke von wegen einspuriges fahrzeug braucht keine kennzeichenbeleuchtung???


    FZV, Abschnitt 2, § 10, Absatz 6:


    ...Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen...



    Ich würde also sagen brauchen wir nicht, obwohl ich es wieder nicht glauben kann. Mann müsste halt die ganzen Verweise noch lesen und verstehen... 8o


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Das Problem ist dann das Du den Tüvonkel brauchst der es genauso versteht wie Du. Mit dem Aulegungsspielraum da kannst Du Sachen erleben. Vier Leute vier Meinungen.

    In jeder Frau steckt manchmal was gutes.


  • dazu musst du aber auch noch das hier miteinbeziehen :
    Kennzeichenbeleuchtung
    (Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R48)
    vorgeschrieben für hinteres amtliches
    Kennzeichen


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

    Einmal editiert, zuletzt von blackwidowrider ()

  • Hallo Leute
    werd es erstmal mit so ner kleinen Lampe in der Schraube probieren
    TÜV ist erst nächstes Jahr wieder drann


    Gruß Benni

    Grüße vom Fuße des Brocken und schön geschmeidig bleiben


    Roland


  • Wieso?
    Auf die Richtlinie 93/92/EWG wird in der FZV nicht verwiesen, lediglich auf u.a. die 93/94/EWG .


    Und die 93/92/EWG beschreibt nur wie das KZ beleuchtet sein muss, die 93/94/EWG beschreibt wie das KZ montiert sein muss. OK, letztere ist noch Gesetz, da auf diese in der gültigen FVZ verwiesen wird. Aber die Beleuchtung ist in der FZV, Abschnitt 2, § 10, Absatz 6 (wie oben zitiert) festgelegt, ohne einen Hinweis das die 93/92/EWG diese Regelungen beeinflusst. Und selbst wenn, dann steht da nur WIE das KZ beleuchtet sein muss, aber nicht ob die Beleuchtung sein muss oder nicht, das steht in der FVZ drin... das es eben nicht sein muss.


    So verstehe ich das... [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_unknownauthor_cool.gif]... aber ich bin auch kein Anwalt, sondern Hausmeister [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_megagrin.gif]


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“