bei EG-zulassung muss es in die mitte:
"93/92/EWG
Die Schluß- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muß so angebracht werden, daß die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist. "
bei alter deutscher zulassung liegt es im ermessen des prüfers.