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American-V2-Magazin

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Rücklicht an seitl. Kennzeichenhalter

  • Hi leute Hät ma ne frage , wenn man das rücklicht am nummernschildhalter (seilich) montiert kriegt man das durchn tüv ????


    weil son blanker fender ohne rücklich wär schon geil
    mfg Hannes

  • NEIN.


    Jedenfalls nicht wenn es gesetzeskonform sein soll. Das RL muss bei einspurigen Fahrzeugen mittig vom Fahrzeug sitzen. Alles andere ist unrichtig, aber nicht unmöglich :tongue:.


    Naja, und es gibt eben TÜVer und TÜVer... ;)


    Aber legaler wirds dann trotzdem nicht, auch wenn du so eine Plakette bekommst.


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • In der Pfalz wirste damit rausgeholt und stillgelegt.


    Auch wenns eingetragen ist. ;-(


    Ich habe mir selbst was gebaut. Bilder folgen.

  • An meinem Bike ist alles auf der linken Seite.Nummernschild,Rücklicht,Katzenauge.Das Bike ist jetzt zehn Jahre alt,und ich war schon fünf mal zur HU nur (Dekra) nie hat der Prüfer darüber ein Wort verloren.Sind eben super drauf die Prüfer und Prüferinnen von der Dekra.Herzlichen Dank. :]Gruß Paul

  • Zitat

    Original von Freehawk
    Was interessiert, was der TÜV dazu sagt, wenn es einen Strafzettel hagelt weil in der FZV was anderes steht? Rücklicht muss in der Fahrzeugmitte sein.........alles andere ist nur Glück gehabt.


    Kurz und bündig....Und richtig.
    Es gibt mittlerweile sehr schöne LED Lösungen die so gut wie gar nicht auffallen.


    Sooo locker sehen die es in HH aber auch nicht. Unsern Kumpel haben sie auf den Harleydays auflaufen lassen. NUR wegen des Rücklichts. 8o

    Lache nie über jemand der einen Schritt zurück macht......Er könnte Anlauf nehmen !

  • Zitat

    Original von Freehawk
    Was interessiert, was der TÜV dazu sagt, wenn es einen Strafzettel hagelt weil in der FZV was anderes steht? Rücklicht muss in der Fahrzeugmitte sein.........alles andere ist nur Glück gehabt.



    Das seh ich genauso. Hab meins im Frühjahr mittig verbaut ( Tüv ) will net jedes Jahr Stress haben.

  • Zitat

    Original von didi
    [quote]Original von Freehawk
    Was interessiert, was der TÜV dazu sagt, wenn es einen Strafzettel hagelt weil


    Sooo locker sehen die es in HH aber auch nicht. Unsern Kumpel haben sie auf den Harleydays auflaufen lassen. NUR wegen des Rücklichts. 8o


    dann müssen die wohl grosse unterschiede machen...und cops sind natürlich auch unterschiedliche typen...oder kamen noch andere "provokationen" hinzu?? ?( ?( ;)

  • Provokation , weiss ich nicht. Ich denke die wollten auf jeden Fall was "aufschreiben" Der Helm hing am Lenker....Aber er hat ne Helmbefeiung...
    Das war wohl der Stein des Anstosses....

    Lache nie über jemand der einen Schritt zurück macht......Er könnte Anlauf nehmen !

  • Zitat

    Original von didi
    Provokation , weiss ich nicht. Ich denke die wollten auf jeden Fall was "aufschreiben" Der Helm hing am Lenker....Aber er hat ne Helmbefeiung...
    Das war wohl der Stein des Anstosses....


    das wird wohl "der einsteiger" gewesen sein....wie bekommt man so eine befreiung ?( ?(

  • Zitat

    Original von harleyolaf


    das wird wohl "der einsteiger" gewesen sein....wie bekommt man so eine befreiung ?( ?(


    Keine Ahnung...sehe da auch keinen wirklichen Sinn drin. Ich fahre nie ohne Mütze....
    Er ist Amtsrichter, vielleicht kommt man da leichter ran :D

    Lache nie über jemand der einen Schritt zurück macht......Er könnte Anlauf nehmen !

    Einmal editiert, zuletzt von didi ()

  • Zitat

    Original von harleyolaf


    das wird wohl "der einsteiger" gewesen sein....wie bekommt man so eine befreiung ?( ?(


    Dazu isses erforderlich, dass man sich das entsprechende Formular bei seinem Bürgeramt holt u es vom Arzt abstempeln lässt, der eine medizinische Notwendigket darin sieht, den Fahrer von der Pflicht zu befreien. Es gibt auch noch 2 andere Wege, aus religiösen Grünen legal ohne Helm aufm Zweirad unterwegs zu sein: Einmal als Nonne (Voraussetzungen: weiblich; Beitritt in einen Orden, der das Tragen der Haube zwingend vorschreibt) u einmal als Angehäöriger der Glaubensgemeinschaft des Sikhismus (indische Religion, die zwingend einen Turban vorschreibt und bei der das Abschneiden von Bart- u Haupthaar verboten is). Was nun für wen zutreffend is, muss jeder für sich entscheiden....

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Zitat

    Original von Menzi58


    Dazu isses erforderlich, dass man sich das entsprechende Formular bei seinem Bürgeramt holt u es vom Arzt abstempeln lässt, der eine medizinische Notwendigket darin sieht, den Fahrer von der Pflicht zu befreien. Es gibt auch noch 2 andere Wege, aus religiösen Grünen legal ohne Helm aufm Zweirad unterwegs zu sein: Einmal als Nonne (Voraussetzungen: weiblich; Beitritt in einen Orden, der das Tragen der Haube zwingend vorschreibt) u einmal als Angehäöriger der Glaubensgemeinschaft des Sikhismus (indische Religion, die zwingend einen Turban vorschreibt und bei der das Abschneiden von Bart- u Haupthaar verboten is). Was nun für wen zutreffend is, muss jeder für sich entscheiden....


    danke
    das nenne ich eine umfassende info...