Das Magazin für umgebaute Motorräder

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Non-ECE-Helm in Italien

  • Hallo Leute,


    ich frag mal hier in der Runde, weil es ja viele gibt die noch welche kennen die jemanden kennen... :D


    Bekanntlicherweise sind die Italiener ziemlich übel drauf, wenn man mit einem Helm ohne ECE fährt. Ich persönlich habe mit dem Braincap keine Probleme gehabt, kenne auch nur zwei Meldungen das dt. Touristen wirklich Troubble deswegen hatten. Auch der ADAC warnt gerade wieder.


    Meine Frage: Kenn ihr irgendwen der wirklich Ärger hatte? Also nicht so Internetmeldungen und Zeitungsartikel, sondern wirklich jemand der das in echt erlebt hat?


    Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Hi Leute!


    Bin seit dem 03.04. im CF und froh euch mal helfen zu können!
    Wohne in Südtirol und kann euch deshalb bestätigen, dass ihr mit Braincaps und dergleichen Probleme bekommt. Die ital. Ordnungshüter akzeptieren ausschließlich ECE geprüfte Helme. Ihr bekommt die gleiche Strafe als ob ihr ohne Helm unterwegs seid!


    Greets
    Chop

  • Ein Helm muß über die Ohren und den Nacken gehen an sonsten gibt es Strafe wie wen man keinen Helm trägt.Braincap sind nicht mehr erlaubt.

  • EIGENTLICH FINDE ICH DIE GESETZGEBUNG DER ITALIENER GAR NEDD MAL SO VERKEHRT WAS DIE HELME ANGEHT!!!


    MEINER MEINUNG NACH GEHÖREN BRAINCAPS GENERELL UNTERSAGT!!!


    MAL DAVON ABGESEHEN KENNT JEMAND VON EUCH JEMANDEN DER MIT NEM BRAINCAP SCHON MAL NEN UNFALL HATTE???


    WAS MICH DABEI INTERESSIEREN WÜRDE WÄRE
    1. LEBT DERJENIGE NOCH
    2. MUSS BEI SONEM UNFALL MIT BRAINCAP BEI VERLETZUNGEN DIE VERSICHERUNG EIGENTLICH ZAHLEN ODER SAGEN DIE VERSICHERUNGEN SICH "MIT NEM ORDENTLICHEN HELM HÄTTE DER VERUNFALLTE DEUTLICH WENIGER KOPFVERLETZUNGEN DAVONGETRAGEN ALSO ZAHLEN WIR NICHT!!!"


    WÜRDE MICH ECHT MAL INTERESSIEREN OB ES DA FÄLLE GIBT MIT BRAINCAP- VERUNFALLTEN!!!!!!


    SO JETZT KANN DIE EIERSCHALENFRAKTION AUF MICH DRAUF GEHEN!!! :D

  • Ein Kumpel von mir fiel mal von seiner 1200 Flatty brach sich den Unterkiefer mittig, rechts und links an den Kieferangeln, Nasenbein und Jochbein, Schädel Hirn Trauma und paar Kratzer im Gesicht und drei Zähne.
    Versicherung bezahlte allles. Er fährt heute noch mit Braincap.
    Braincaps sind aber optisch eklig, ich hab zwei alte Halbschalen von Römer aus den 60er Jahren.

    Where you come from - Is gone. Where you thought you were going - Was never there.

  • IceMan: So werde cih tun :]


    @V-Twin: Ja ich kenne einen, bzw. kannte, habe keinen Kontakt mehr. Der sah so ähnlich aus wie von FG beschrieben. Versicherung etc. unbekannt.


    Polo: Ich hab am WE nicht dran gedacht, erst als ich am Montag aufm Klo dioe neue ADAC-Clubzeitung gelesen hab :D


    @all: der Text vom ADAC:


    [Blockierte Grafik: http://me-koeln.de/pics/pics/39a52632eb2a82a38be3e9a2197ba3c5.png]


    Ich weiß das es unerlaubt ist und ich weiß das es im Falle eines Falles doof für den Schuldigen ausgehen kann. Aber ich bin 2006 quer durch Italien (von Monaco/ MC über Turin mit Innenstadtbesuch über Lago di Orta bis nach Brig in der Schweiz) mit BC gefahren, das Aquarium war sichtbar auf dem Gepäckträger hinten drauf. Keine Probleme mit Gestezteshütern, die uns oft genug gesehen haben.


    Deshalb wollte ich mal wissen ob die wenigen Horrormeldungen die es gibt jemand bestätigen kann oder ob die einfach nur so im Umlauf sind. :rolleyes:


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • WENN ICH MICH RECHT ENTSINNE WURDEN LETZTES JAHR 2 BIKER VON DER ITALIENISCHEN POLIZEI ANGEHALTEN UND KONTROLLIERT!!!


    BEIDE TRUGEN BC UNF FUHREN 2 SCHWERE NEUE HARLEYS!!!


    BEIDE MOPEDS WURDEN BESCHLAGNAHMT UND BEIDE FAHRER BEKAMEN RICHTIG SAFTIGES BUSSGELD AUFGEBRUMMT!!!


    DIE BEIDEN MASCHINEN WURDEN BIS ZUR !!!GERICHTSVERHANDLUNG!!! BESCHLAGNAHMT!!!


    MEINES WISSENS WURDEN DIE BEIDEN BIKER ZU HOHEN GELDSTARFEN VERURTEILT!!!


    AUF IHRE BIKES WARTEN DIE HEUTE NOCH, AUCH NACH EINSCHALTEN DEUTSCHER UND ITALIENISCHER RECHTSANWÄLTE!!!


    WANN DIE BEIDEN BIKER IHRE BIKES ZURÜCKBEKOMMEN IST UNGEWISS!!!


    WENN ES DIE BIKES ÜBERHAUPT NOCH GIBT!!!

  • BEIM ADAC GEFUNDEN:
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    Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu


    Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Motorradhelme in Italien müssen nach Art. 171 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) amtlich genehmigt sein. Amtlich genehmigt sind nach dem in dieser Vorschrift genannten Ministerialdekret Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Der ECE (Economic Commission of Europe) Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.


    Zu erkennen sind solche geprüften und genormten Helme an einem meist am Kinnriemen befestigten Aufnäher, auf dem der eingekreiste Buchstabe "e" oder "E" zu lesen ist plus eine Ziffer. Diese Kombination (E3, E4, E5, etc...) weist auf das Land hin, in dem der Helm geprüft wurde. Die ersten beiden Ziffern der darunter stehenden langen Prüfnummer ("04" bzw. "05") stehen für die Version der Norm (ECE 22-04 bzw. 22-05).


    Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße zwischen 71 und 286 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.


    Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.


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    Italien



    Definitionen
    Kleinkrafträder (ciclomotori): Zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h (z.B. Motorroller).
    Motorräder (motoveicoli / motocicli): Alle zweirädrigen Fahrzeuge, deren Hubraum bzw. Höchstgeschwindigkeit über die Maximalwerte der Kleinkrafträder hinausgeht (s.o.) und die zum Transport von zwei Personen (einschließlich Fahrer) geeignet sind.


    Helmpflicht
    Nach Artikel 171 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) muss jeder Fahrer eines zweirädrigen Kraftrades sowie ein eventueller Beifahrer einen Helm tragen. Dies gilt für alle Krafträder, also sowohl für Motorräder als auch Kleinkrafträder (z.B. Motorroller). In Italien dürfen darüber hinaus nur solche Helme benutzt werden, die den vom Transportministerium festgelegten Normen entsprechen. Danach sind nur Schutz-helme zugelassen, die entsprechend der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Dieses ECE-Genehmigungszeichen (in der Regel im Helm als Sticker angebracht) ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert worden ist. Grundsätzlich erfüllen die Helme, die in Deutschland im Fachhandel erhältlich sind, diese Voraussetzungen.
    Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 74 bis 296 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 171 Abs. 3 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme / Sicherstellung. Die Verwahrung des Fahrzeugs obliegt während dieser Zeit dem Halter des Fahrzeugs; dieser kann einen Ort in Italien bestimmen, an dem das Fahrzeug hinterstellt wird. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.


    Fahrverhalten
    Nach Art. 170 Abs.1 Codice della Strada muss der Fahrer eines Motor- oder Kleinkraftrades die volle Bewegungsfreiheit der Arme, Hände und Beine haben; er muss korrekt sitzen und das Lenkrad mit beiden Händen halten bzw. mit einer Hand, wenn dies zum Manövrieren oder für Handzeichen erforderlich ist. Darüber hinaus muss das Vorderrad während der Fahrt stets Bodenkontakt haben.
    Zuwiderhandlungen gegen diese Verhaltensvorschriften werden mit einer Geldbuße in Höhe von 74 bis 196 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 170 Abs. 7 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Verstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme.


    Mitnahme von Beifahrern auf Krafträdern
    Auf einem Kleinkraftrad darf außer dem Fahrer nur dann ein Beifahrer mitgenommen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) ausdrücklich ein Beifahrersitz vorgesehen und der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist. Ein Kind darf als Beifahrer auf einem Kleinkraftrad mitgenommen werden, wenn es selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzen kann. Jeder Beifahrer muss einen zugelassenen Helm tragen (siehe Punkt 2.). Auch auf einem Motorrad dürfen Kinder als Sozius mitfahren; ein Mindestalter ist nicht vorgesehen. Das Kind muss sich hinter dem Fahrer befinden und einen zugelassenen Helm tragen (siehe Punkt 2.). Verstöße werden mit einem Bußgeld von 74 bis 196 Euro geahndet. Wird die Zuwiderhandlung von einem minderjährigen Fahrer begangen, droht zusätzlich zur Geldbuße eine 60-tägige Beschlagnahme des Kleinkraftrades; bei einem erneuten Verstoß innerhalb von zwei Jahren wird das Fahrzeug für 90 Tage sichergestellt.


    Beförderung von Gegenständen auf Kleinkrafträdern
    Auf Motor- und Kleinkrafträdern dürfen Gegenstände befördert werden, wenn diese ordnungsgemäß gesichert sind und die Fahrzeugumrisse nicht um mehr als 50 cm überragen. Die Sicht des Fahrers darf dabei nicht eingeschränkt werden. Die Beförderung von Tieren in einem Käfig oder Behältnis ist ebenfalls unter den genannten Voraussetzungen zulässig. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 74 bis 196 Euro geahndet.


    Geschwindigkeit
    Kleinkrafträder dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h im Straßenverkehr nicht überschreiten. Wer mit einem Kleinkraftrad fährt, das aufgrund technischer Manipulationen eine höhere Geschwindigkeit erreicht, wird mit einer Geldbuße von 36 bis 148 Euro bestraft. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 97 Abs. 14 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen sichergestellt; bei einem erneuten Verstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme.
    Für Motorräder gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
    innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen (sofern Hubraum > 150 ccm) 110 km/h, Autobahnen (sofern Hubraum > 150 ccm) 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn dies durch gesonderte Beschilderung zugelassen ist).
    Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Italien mit Bußgeldern von 36 bis 1.485 Euro geahndet.


    Autobahnbenutzung
    Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten (Art. 175 Abs. 2 Codice della Strada); anderenfalls droht ein Bußgeld von 36 bis 148 Euro.


    Beleuchtung
    Sämtliche Krafträder müssen auch tagsüber mit Licht fahren. Zuwiderhandlungen gegen die Beleuchtungsvorschriften werden mit einem Bußgeld ab 36 Euro geahndet.


    Beiwagen
    Motorräder mit Beiwagen (motocicli con carrozzetta laterale) dürfen grundsätzlich auf italienischen Straßen verkehren.


    Mitführen von Anhängern
    Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 74 bis 196 Euro geahndet (Art. 170 Abs. 4 Codice della Strada).


    Kleinkraftrad als Heck-Ladung
    Ein Kleinkraftrad (z.B. Motorroller) darf als Ladung am Heck eines Wohnmobils mitgeführt werden, wobei Fahrzeug und Ladung eine Gesamtlänge von 12 m, eine Gesamtbreite von 2,55 m und eine Gesamthöhe von 4 m nicht überschreiten dürfen. Jede (!) über die im Fahrzeugschein des Wohnmobils angegebenen Fahrzeugabmessungen hinausragende Ladung ist mit einer speziellen Warntafel zu kennzeichnen, anderenfalls droht ein Bußgeld von mindestens 74 Euro.

  • So weil wir gerade bei unseren lieben :kotz: Nachbarn sind.
    Was braucht man jetzt WIRKLICH noch.


    Das Sanipäckchen ist Pflicht, das ist aber bekannt doch der Rest ?(

  • Warnweste???
    Sicher!!!!


    da gibt es verschiedene aussagen. Dachte nur für Mehrspurige Fahrzeuge, hatte der ADAC nicht mal so etwas gesagt?

  • DANN LASS SIE EBEN ZUHAUSE!!!!


    IMMER VON DEN STRENGEREM GESETZEN AUSGEHEN UND EINE MITNEHEMEN!!!


    PASST ZUR NOT AUCH IN DIE HOSENTASCHE!!!


    WAS ICH INS AUSLAND IMMER MITNEHME:


    1. ECE HELM (UND ZWAR AUF DEM KOPF)
    2. VERPANDSKASTEN FÜRS MOPED
    3. WARNWESTE


    DU KANNST NIE WISSEN OB IN DEM ENTSPRECHENDEM LAND KURZFRISTIG EINE GESETZESLAGE GEÄNDERT WORDEN IST !!!


    ALSO IMMER AUF NUMMER SICHER GEHEN!!!


    NE FLASCHE JACKY BEKOMMT KOMISCHERWEISE JEDER BIKER NOCH IRGENDWIE VERSTAUT ALSO WARUM DAN NE WARNWESTE NICHT!!!


    AUF KEINE SPIELCHEN EINLASSEN IM AUSLAND!! KANN TEUER WERDEN ODER DU HAST KEIN BIKE MEHR!!!


    PS: IN SPANIEN "MUSST" DU ALS BIKER SOGAR ERSATZGLÜHBIRNEN FÜR DEINE SCHEINWERFER MITFÜHREN!!!
    BEI ZUWIDERHANDLUNG KANN DAS RICHTIG IN DIE KOHLE GEHEN!!!

  • Ja, nee, iss klar und auch auf jeden Fall zu beachten: Loud pipes safe lives, Nicht auf den Rasen treten, Hunde sind anzuleinen, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und niemals mit vollem Bauch schwimmen gehen - sicher ist sicher.


    Vollgas!!!


    PS
    Ich hoffe mal, dass sich die aktuelle Gesetzeslage nicht gerade geändert hat und ich hier überhaupt was reinschreiben darf :D