Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Zusatzscheinwerfer

  • Hallo
    Ich wollte mal wissen wie es sich verhält wenn ich mir Zusatzscheinwerfer an meiner 650 xvs anbauen möchte?
    Also macht das die Lima mit oder kackt Sie bald ab.
    Was muß ich noch beachten wenn ich welche anbaue?
    Kann mir da jemand weiter helfen? :bitte:

  • Zusatzscheinwerfer


    ist ein weiter Begriff:


    :?: Fernlicht ?(


    :?: Tagfahrlicht ?(


    :?: Abblendlicht ?(


    :?: Suchscheinwerfer ?(


    Alle haben bestimmte Vorschriften für Nutzung und Masshaltigkeit.
    Weiterhin die Anzahl und damit auch verschiedene Leistung des Verbrauch, sowie Leitungsquerschnitt und Absicherung !

    (Glaskugel is' kaputt...)
    :(

  • Die Leistung deiner Lima seht im WHB kannst du ja selber ausrechnen.
    kenne sie nicht.
    Auf alle fälle musst du Relais einbauen, deine Schalter schaffen das nicht.

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Sorry für Lupo :facepalm: , hat mal wieder den Klugscheißermodus :pillepalle:



    Das Wichtigste ist das schon erwähnte Relais von Eckie, sonst wird es Dir den Schalter und Kabel grillen !


    Deine LiMa von der XVS650 wird an die Leistungsgrenze geführt, kann es aber schaffen, wenn Du eine kräftige Batterie hast.


    Hier mal ein Text der gesetzlichen Bestimmungen :
    BeleuchtungLichttechnik (Nur mit Prüfzeichen)Begrenzungsleuchten /Standlicht:- Nach EG vorgeschrieben, nach StVZO nicht vorgeschrieben aber zulässig- Anzahl: 1, nach EG auch 2- In der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer- In der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mmAbblendlicht.Abblendlicht:- Vorgeschrieben.- Anzahl: 1, nach EG auch 2.- In der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand zueinander 200 mm, symmetrisch zur Fz-Längsmitte.- In der Breite nach StVZO: maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur Fz-Längsmitte.- In der Höhe: 500 - 1200 mm, nach StVZO vor EZ 1.1.88 bis 1000 mm.Tagfahrleuchten:- (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. - Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. - Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden. - Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei: - erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen - Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern Fernlicht: - Vorgeschrieben. - Anzahl: 1 oder 2. - In der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander 200 mm. - In der Höhe: keine besondere Vorschrift. - Blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig.

  • Ich habe das ja schon öfters gesehen das dann alle drei Lampen leuchten.
    Sa ja auch ganz gut aus da waren dann bestimmt Streuscheiben für Nebelleuchten drin.
    Das mit dem Relais ist mir schon klar und bestimmt muß noch ein extra Schalter hin dad man z.B. beim starten ausschalten kann.
    So hab ich mir das jedenfalls gedacht.

  • Das mit den Schalter, kann man über Relais lösen und auch steuern .....


    Das was Du siehst, ist nicht immer legal (Hinweis, muss eben sein) wenn es Dir klar ist, kann man es so schalten, das bei Abblendlicht alle drei Lampen leuchten und bei Fernlicht nur die Mitte alleine 8)
    Oder alles über einen separaten Schalter

  • HILFE - meine Maschine hat sich nicht an Eure Vorschriften gehalten...


    Störrischer Bock, aber auch.


    Unwissend wie ich nunmal dargestellt werde, habe ich nur die FL Funktion umgangen (Schnipp-Schnapp und Mama/Papa dran zur späteren Reanimation) , da die Zusatscheinwerfer als FL funktionien sollten.
    An das FL Kabel (Mama mit 2,5mm²) habe ich UNWISSENDER 2x 50W Fernscheinwerfer mit je 1,5mm² Anschlusskabel geklemmt. 60 Watt weg - 110Watt dran bei Absicherung 15A max. (180W Dauerlast).


    Über Diodenschaltung (Si-Gleichrichterdioden 100 V 12 A) wurde das Abblendlicht (wie vorgeschrieben) weiter betrieben...


    Alles ohne Relais, ich Trottel. 4 Jahre am Stück mit eingeschaltetem Fernlicht beim Fahren am Tag ( :thumbdown: VERBOTEN aber effektiv).


    Ach nee, der Bock und die Schalter sind ja blöde, da sie nicht abgeraucht sind.



    Ausserdem - da keine Deffinition der Leistung angegeben wurde und ein Tagfahrlicht auf Dauer geschaltet wird über separate Sicherung, sowie LED Technik heute nicht unbedingt hohe Leistungen abverlangt waren - ERSTMAL - alle Möglichkeiten offen...


    #KlugscheissModusAus :doof:


    EDIT:
    Meinem Nachbar (Motoguzzi California) gefiel das so gut, das DER seit 12 Jahren so rumfährt - ohne Relais und Qualm... :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von LupoDesign ()

  • ... waren dann bestimmt Streuscheiben für Nebelleuchten drin.

    Nebelleuchten betreiben OHNE NEBEL oder starker Sichtbehinderung durch Regen kostet 20€...


    #KlugscheissModusAus :doof:

    Einmal editiert, zuletzt von LupoDesign ()

  • Also wenn ich das richtig verstehe hast Du die Zusatzscheinwerfer als Fahrlicht betrieben und das Abblendlicht dazu?
    Da ich nicht die Ahnung habe habe ich das jetzt so rausgelesen.Die Zusatzscheinwerfer mit Fernlichtgläser?
    Habe ich das soweit verstanden?
    Was hast Du eigendlich gemeint mit 60Watt weg?

  • Dazu mal folgender Flyer zum informieren!


    Hier ist die Seite 6 als wichtig für dieses Thema anzusehen.
    KURZ:


    Der Dauerbetrieb von 3 GLEICHEN Lampen in Fahrtrichtung ist nicht zulässig!


    Nach EG-Richtlinie:


    ABBLENDLICHT = max. 2
    FERNLICHT = max. 2
    ZUSATZLEUCHTEN = max. 2
    NEBELLEUCHTEN = max. 2


    Die (gefühlten 20) Scheinwerfer bei Gelände- , Rallye- oder Crossfahrzeugen sind Suchscheinwerfer, die im man Straßenverkehr nicht benutzen darf und abgedeckt sein müssen.


    ...und echt, Standlicht am Tage? ?(


    Nach den vorliegenden Vorschriften ist der eigendliche Gebrauch von Zusatzscheinwerfer am Motorrad nur im "Splitting" vorgesehen -> 1x Nebel, 1x Fernlicht.
    D.h. ein zusätzlicher Schalter für Nebel ist notwendig, so oder so...


    Nebelscheinwerfer missbräuchlich benutzt = 20 €


    Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder
    Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt = 20 €


    Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren = 10 €


    Bei Gefährdung kommt je 5,-€ drauf.


    Hier die QUELLE


    Nach Rücksprache mit "Kumpels" von der Rennleitung bin ich zu der Überzeugung gekommen, das der Betrieb am Tage mit 2x Fernlicht und 1x Abblendlicht das geringste Übel sein kann, da die Blendwirkung auf ein minimum reduziert ist.
    Dann liegt ein "Bedienfehler " vor, da fahren mit Licht am Tage der Sicherheit dient und die blaue Kontrollleuchte nicht wirklich zu erkennen ist.
    Das war NIE ein Problem, denn wenn mal jemand sich gestört fühlte war es eh schon vorbei. Und bei den Controlern gabs höchstens eine mündliche...


    Bei Nachtfahrten wurde das sowieso unter "normalen" Verhältnissen gemacht = Abblenden bei Gegenverkehr.


    #KlugscheissModusAus undtschuess

    Einmal editiert, zuletzt von LupoDesign ()