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Vorgaben bei Beleuchtungseinrichtung bei alten Moppeds???

  • Hi Zusammen,


    ich habe da mal folgende Frage:


    ich baue mir den Winter eine 71er Shovel neu auf bzw. um.


    Welche Vorgaben habe ich den da bzgl. Beleuchtungseinrichtung?


    Mir ist klar welche beleuchtung ich benötige aber wie sieht es bei z.B. beim Rücklicht detaillliert mit der Kennzeichnung aus?


    Ich muss ja keine Rückleuchte mit E-Kennzeichnung nehmen bei den baujahr, oder?


    Was ist dort den dann gültig?



    Gruß Robin

  • Du kannst auf die alten Leuchen mit den "wellen" Zeichen zurückgreifen ... weil nach der alten StVo ...
    Also zum Beispiel dieses GELB / ROT ( das Bild schwirrt hier rum) von Hella ...


    Aber ganz ehrlich, wenn Du es Dir leichter machen willst ... nimm eins mit E-Kennzeichen, erspart sinnlose Diskussionen.
    Denn die alten, müssten eingetragen werden ...

  • :grin: Das ist hier.


    http://www.chopperforum.de/board1-custom-boards/board88-bike-portrait/38342-xs650-langzeitprojekt/index3.html#post710651']XS650 Langzeitprojekt??


    Aber eins kapier ich jetzt nicht. Wenn die Lampe eine K-Nummer hat, in dem Fall der Hella-Leuchte ~~~K23270, die Karre nach StVZO in 71 zugelassen wurde, warum soll er sie dann eintragen lassen?


    Wenn Du Lenkerendenblinker nimmst, welche auch für hinten zugelassen sind (fallen mir nur die alten von Hella ein), dann brauchst Du hinten keine. Ganz wichtig...Rückstrahler. :crylaugh:

  • Na ja ... das mit dem Eintragen ist so ne Sache ... gerade wegen den "alten" Leuchten und deren K-Nummern (K-Nummern, sind die alten Zulassungsnummern des Kraftfahrt Bundes Amt )
    die es ja im Sinne der EU ja nicht mehr so gibt, damit der Markt für alle "gleich" ist, die in der EU / Schengen Abkommen unterschrieben hatten ... dadurch gibt es ja die "e" nummern, die für den Verkehrsbereich der ganzen EU zugelassen sind (nicht verwechseln mit der E -Nummer des Herstellerland)


    Jetzt kommt Wachmeister Schlauberger, gerade von der Polizeischule .. und darf alleine los ... der könnte Dich jetzt mit ein paar Ordnungswidrigkeiten / Bußgelder belegen, weil Du ja keine nach den Aktuellen Zulassungen Beleuchtungen hast ... weil Wachmeister Schlauberger das ja nicht so genau weiß.


    Also es ist nur eine reine rechtliche Geschichte, besonders bei den Alten Kisten, wenn man die Gesetze sich ganz genau durch ließt und interpretiiert, dürfen wir mit unseren "alten" Kisten keine nach EU-Zugelassenen Beleuchtungen verwenden ( das wäre z.B. die alten Lenkerendenblinker), weil diese ja noch nach StVo und nicht nach EU-recht zugelassen wurden, aber es gibt eine Sonderregelung, die es uns jedoch erlaubt .. und nicht jeder Wachmeister hat wirklich Bock, jedes Motorrad genau nach den Zulassungsnummern der Beleuchtung zu prüfen .. :D nach dem Moto .. sieht bei allen gleich aus, ist es okay ... kommst Du aber mit etwas ausgefallen ( altes Rücklicht) fällst Du auf und die Rennleitung untersucht Dein Bike.


    Unter dem Strich ... es ist schon so kompliziert ... das es Keiner mehr versteht, und alle damit zufieden sind, wenn alles funktioniert ;)

  • Hey Odin,


    der Punkt geht an Dich. ;)
    Das ist natürlich ein Argument und kann ich so unterschreiben. So erkauft man sich dann doch etwas Ruhe und spart sich lästige Diskussionen.


    Danke für die :pleasantry: Lehrstunde.

  • NÖ ... bestimmt nicht .... weil es damals keinen so wirklich interressiert hat .... es war nur wichtig, das es funktioniert hat.


    Das mit den ganzen Eintragungen, fing dann irgendwann in den 80ziger an, als man beim Tüv merkte, damit ist Geld zu verdienen. :wacko: