Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Blinker

  • Hi, gibt es eine Vorschrift die die Montage der Blinker
    im Abstand zu Strasse regelt ????


    das habe ich gefunden :


    Blinkerabstand Hinten zueinander min. 240mm , vorn min. 340mm ,


    dabei ist darauf zu achten das der Abstand jeweils zum Scheinwerfer 100mm beträgt. Die Mindesthöhe ist auf 350mm


    festgelegt. Bei Lenkerendenblinker muss der Abstand von Blinker zu Blinker min. 560mm betragen.


    Das Gutachten spielt dabei immer eine wichtige Rolle. Ist der Lenker nach hinten stark gebogen dann ist eine Eintragung


    nicht möglich. Die Blinker wären von hinter, besonders mit Beifahrer nicht mehr zu sehen.


    Besonders bei Fahrzeuge die ab Bj. 1985 zugelassen sind fordert der Tüv hinten ein zusätzliches Blinkglas.


    wenn da nichts geregelt ist kann ich doch die Blinker so tief montieren wie ich es will ODER ??

    Einmal editiert, zuletzt von Devil ()

  • Zitat

    Original von spartan
    Hi,


    steht doch eigentlich klar dort: Höhe mind. 35 cm.


    Oder täusch ich mich??? ?(


    gilt das für VORN und HINTEN ?


    der Grund ist , ich habe eine Schwinge gesehen wo die Blinker an der Schwinge montiert sind

  • ...der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muß in beiden Fällen 35 cm über der Fahrbahn liegen.
    Aber: hintere Blinker dürfen seit 1.1.87 nicht mehr an beweglichen Teilen befestigt sein, also nix mit Schwinge...!