Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

E-Nummer an Auspuff ausreichend

  • Hallo,


    möchte mir einen gebr. Auspuff für eine xvs 650 kaufen.
    Der Verkäufer hat jedoch keine Papiere und meint der Auspuff hat eine E-Nummer eingeschlagen.


    Reicht das für die TÜV-Abnahme (vorausgesetzt alles andere passt)?
    kann ich mir die Papiere vom Hersteller besorgen falls ich doch welche brauche?
    Es ist eine Falcon-Anlage für eine xvs 650


    Gruß Achim

  • Ich hab auch eine E-Nummer an meinen Auspuff, aber zusätzlich eine Karte das sie zur VS1400 gehört.


    Eine Kopie der Karte hab ich hier bekommen, hatte sie vorher ich auch nicht.


    Danke nochmal :thumbup:

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Ich kopier dir mal die Info zu E-Prüfzeichen einfach hierher:


    Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
    Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
    Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
    Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.

  • Hier?
    das heist also, ich kann mir irgendwo eine Kopie machen lassen?
    wenn das geht dann müsste ich ja eine kopie auch vom Hersteller bekommen oder?


    Gruß Achim


    Ich hatte das Glück das jemand die Gleiche Anlage an seiner Trude hat


    der auch die Karte hat, sie für mich gescannt und alles ist gut.


    Wenn die Streckenposten das vor Ort auch abfragen können ist ja die Welt in Ordnung.

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • ich zitiere mal meinen prüfer:


    wenn sie den auspuff eintragen lassen wollen, benötige ich die bescheinigung, dass er für dieses motorrad geprüft ist. wenn sie nur die hu machen lassen wollen, sind wir dazu angehalten worden nur zu prüfen ob er ein prüfkennzeichen hat und die zuordung zum motorrad ist dann nicht mehr wichtig. schon merkwürdig, was die sich da oben so überlegen, aber wenn ich mir den auspuff so ansehen, wollen sie mit sicherheit doch keine eintragung, oder? ;)


    natürlich wollte ich dann keine

  • kann putzi ebenfalls nur zustimmen, und so war et auch bei mir beim tüv´en.
    brauchste nicht eintragen lassen hat ne E-Nummer, so hat er mir dat gesagt und er brauchte auch keine Papiere für den Topf.
    Hab ebenfalls Falcon drauf den double groove.