Das Magazin für umgebaute Motorräder

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günstigen seitlichen KZH - Update

  • Hi Leute,


    ich würde für meine Shadow VT600 einen seitlichen Kennzeichenhalter suchen.


    Die 200 die man zb bei Tante Louis auslegt sind mir doch etwas zu viel, wenn jemand etwas günstigeres abzugeben hat, würde mich freuen! :)


    Der Zustand ist nicht wirklich entscheidend, paar Kratzer etc. kann er schon haben... :)


    Bitte per PN oder per mail: daranes@shared-files.de


    Danke und Grüße!


    EDIT:


    Welchen Haken gibt es bei dem hier: Bike69 - KZH


    Ausser das kein TÜV vorhanden is, warum kostet dieser KZH im Gesamten nur 70, wenn andere - ebenfalls ohne TÜV - 150-200 kosten?


    Wenn ich jetzt auf den TÜV pfeif, spricht irgendwas dagegen, mir auf meine VT600 so einen von Bike69 zu montieren? - Hat irgendjemand Erfahrung damit?


    Danke und LG

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    Einmal editiert, zuletzt von Dranes ()

  • Mein TÜVer hat gesagt, ich könne mit sowas einfach vorbeikommen und eintragen lassen.


    Viele meinen jedoch, das sei überhaupt nicht nötig- siehe hierzu "Law & Order" und den entsprechenden Fred.



    Jan

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  • Ich hatte meinen Tüvler gefragt, der meinte nur, dass es egal sei, wo das Kennzeichen hängt. Wichtig wäre nur, dass das Kennzeichen relativ weit hinten ist, (deshalb haben viele kurze auch kein Teilegutachten) , dann muss die Beluchtung passen und ein E Zeichen haben, zudem muss es von den Standard Maßen passen, sprich die Höhe usw.


    Ich hoffe, ich könnte helfen...

  • Hey Leute, danke für die Infos!


    Ich hab mal so einen Mitarbeiter von der Prüfstelle angemailt...folgendes:


    --------------------------------------------------------------


    Sehr geehrte/r Sachbearbeiter/in,
    ...
    Mein Anliegen betrifft die Anbringung des amtlichen
    Kennzeichens an einem Motorrad.
    An meinem Zweirad würde ich das Kennzeichen gerne statt mittig
    hinter dem Hinterrad, mittels eines seitlichen
    Kennzeichenhalters auf der linken Seite an der Schwinge befestigen.


    Meine Suche nach Informationen diesbezüglich war leider nicht
    allzu aufschlussreich. Aus den diversen Unterlagen wie der


    Richtlinie 93/94/EWG in der Fassung 1999/26/EG


    bzw. dem Erlass


    GZ. 179478/2-II/ST4/04 DVR 0000175 der Gruppe Strasse
    Abteilung ST 4 - Rechtsbereich Kraftfahrzeugwesen und Fahrzeugtechnik


    konnte ich leider nur herauslesen, dass das Kennzeichen in
    gewissen Winkeln und in bestimmter Höhe angebracht werden
    muss. Allerdings konnte ich nicht in Erfahrung bringen, ob ein
    seitlich an der Schwinge angebrachtes Kennzeichen erlaubt ist
    oder nicht.


    Ich hoffe, Sie können mir diesbezüglich weiterhelfen und mir
    die entsprechenden Informationen zukommen lassen.


    -------------------------------------------------------------------------


    naja, die Antwort war mehr oder weniger nichtssagend:


    -------------------------------------------------------------------------


    [...]
    wie Sie selbst richtig aus den Unterlagen herausgelesen haben, findet sich in allen Bestimmungen über die Anbringung des hinteren Kennzeichens, wie auch schon in seiner vorstehenden Bezeichnung, das Wort "hinten" ......... und hinten heißt nun einmal hinten !
    Ausnahmsweise kann die Anbringung aber seitlich links genehmigt werden, wenn neben den auch von der Richtlinie vorgegebenen und einzuhaltenden Abstandsmaßen und Sicht- und Neigungswinkeln weitere Anforderungen erfüllt werden.
    So z.B. auch ein maximaler Abststand vom hintersten Ende des Fahrzeuges von 30 cm analog zu den maximalen Abstandsmaßen von Fahrtrichtungsanzeigern.
    Auch die maximale Fahrzeugbreite darf durch das Kennzeichen jedenfalls nicht überschritten werden.
    Weiters muss natürlich eine entsprechende Kennzeichbeleuchtung gewährleistet sein und eine entsprechende Sollbruchstelle am Träger, um die Verletzungsgefahr auszuschließen, vorhanden sein. Es dürfen auch keine scharfen kanten vorhanden sein (Radius kleiner als 2,5 mm).
    Problematisch ist dabei vor allem die Kennzeichenbeleuchtung, weil keine Leuchte sämtliche Bewegungen der Schwinge gerne auf Dauer mitmacht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Für die KFZ-Prüfstelle: [...]


    -------------------------------------------------------------------


    hm, also ehrlich gesagt, weiß ich jetzt keinen Deut mehr als vorher. ?( Folglich bau ich einfach mal so ein Ding an, und schau, was die bei der Prüfstelle dazu meinen. :D


    Wie Jan schon gemeint hat, hab ich auch schon des öfteren gehört, dass es anscheinend gar nicht wirklich nötig sei, da was eintragen zu lassen etc...wenn der Halter einigermaßen was taugt, dann passt das schon...vielleicht..


    Edit sagt, dass ich hier mit einem Sachbearbeiter aus Österreich (wo ich ja her bin ;) ) Kontakt gehabt habe. Vielleicht deswegen... :D - zwecks den Regelungen dürfte es aber nicht so viel Unterschied geben, denk ich mir, da das ja durch die EU Verordnungen und Richtlinien geregelt wird, und somit für D und Ö gleich sein sollte... IMHO


    So long

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    2 Mal editiert, zuletzt von Dranes ()

  • Zitat

    Original von Dranes


    Problematisch ist dabei vor allem die Kennzeichenbeleuchtung, weil keine Leuchte sämtliche Bewegungen der Schwinge gerne auf Dauer mitmacht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Für die KFZ-Prüfstelle: [...] [/I]


    ähhh ?(


    ne is klar .... "keine leuchte" ist wohl eher die bezeichnung für diesen sachbearbeiter

  • ......So z.B. auch ein maximaler Abststand vom hintersten Ende des Fahrzeuges von 30 cm analog zu den maximalen Abstandsmaßen von Fahrtrichtungsanzeigern. .......


    ja nee iss klar!


    genauso wie: die vorderen Blinker müssen vorn sein



    bei Ochsenaugen in Verbindung mit nem stark nach hinten gekröpften Lenker befinden sich die Blinker fast
    nen ganzen Meter hinter der Vorderkante des Reifens!!!! Das kann dann ja auch nicht legal sein - oder etwa
    doch ?(


    geil ist auch die Aussage: Sollbruchstelle :D :D :D


    werde gleich mal meinen überbreiten Lenker rechts und links direkt neben den Risern ordentlich ansägen,
    damit er auch ja gleich wegbricht, wenn ma ne dicke Hummel ausversehen "anklopft". - so ein Schwachsinn!!!!



    auf der einen Seite wollen die Eierköppe n Material-/Festigkeitsgutachten haben, sobald man ma was selber
    richtig stabil schweist - soll ja halten!!! Aber soll auch kaputtgehn, wenn der Oppa seinen Gehstock dagegenlehnt.


    Kann....neeeee......will ich nicht verstehn.


    Bau einfach so n Teil ran und versuch mal dein Glück.



    Grüsse

  • Zitat

    Original von marduk


    Problematisch ist dabei vor allem die Kennzeichenbeleuchtung, weil keine Leuchte sämtliche Bewegungen der Schwinge gerne auf Dauer mitmacht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Für die KFZ-Prüfstelle: [...] [/I]




    Eben-


    deshalb nimmt man da doch heute LED-Beleuchtung (auch die Nostalgiker).




    Jan

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