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REifenfreigabe projizieren

  • ich hab ne reifenfreigabe von z.B Dunlop für die Reifengrössen vorn 3.60 x 18 und hinten 4,10 x 18, da mir aber das profil nicht gefällt und ich lieber das Profil von z.B. nem Avon hätte, bezieht sich meine Frage darauf ober der Tüv eventuell auch einen Avon in den o.g. Grössen einträgt obwohl keine Freigabe von Avon vorliegt aber die REifengrösse schon von einem anderen REifenhersteller für diese Motorrad getestet wurde.

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Achsoooo ok.
    Theoretisch ist die Reifengröße ja freigegeben.


    Als ich meine neue Hinterradfelge samt Reifen eintragen hab lassen, meinte
    mein TÜVer das keine Markenbindung besteht und ich auch andere Hersteller
    drauf ziehen könnte, hauptsache vorne und hinten gleicher Hersteller.
    Ich hatte nichtmal ne Reifenfreigabe für den Dunlop Reifen...
    Weiss auch nicht obs da in der größe was für die VN800 gibt...


    Meisntens gibts ja ein Reifentyp in verschiedenen Größen.
    Dann nehm ich einfach in Zukunft die Reifenfreigabe für die original Bereifung
    mit und gut. Der gleiche Reifen is ja dann drauf, nur eben ne andere Größe.
    Aber die is ja eingetragen.


    Gruß

  • Zitat

    Original von Dano
    Als ich meine neue Hinterradfelge samt Reifen eintragen hab lassen, meinte
    mein TÜVer das keine Markenbindung besteht und ich auch andere Hersteller
    drauf ziehen könnte, hauptsache vorne und hinten gleicher Hersteller.


    Damit hast du doch deine Frage selbst beantwortet. ?(

  • Stimmt, bin ich durcheinander gekommen. :D


    Dann @ Menzi. Wenn die Reifengröße grundsätzlich passt einfach per Einzelabnahme eintragen lassen. Dann kannst du auch den Avon fahren.

  • wenn der hersteller des reifens keine freigabe erteilt ( auch auf anfrage nicht) hat das einen grund, d.h. der reifen ist baulich eben nicht für diese kombi geeignet, oder der hersteller will sich den schuh nicht anziehen- warum auch immer.
    wenn ich jetzt den reifen trotzdem ( wieder besseres wissen) den reifen montiere und fahre, habe ich als halter den schwarzen peter der haftung- da ich für geeignete bereifung sorge tragen muss....solange nichts passiert ist es fast problemlos...aber wenn....dann...
    fast problemlos...damit ist gemeint, wenn die größe nicht eingetragen ist oder bindungen eingetragen sind, wird es dann bei kontrollen wieder eng. ist größe eingetragen und keine bindungen...dann ist es wieder etwas entspannter ( bis auf die reifen herstellerfreigabe)


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

    Einmal editiert, zuletzt von blackwidowrider ()

  • DAnke Tom.....


    werde mich wohl an die Freigabe, die mir für die Kombination vorliegt, halten..... da geht ich dann bei der Vollabnahme vielem aus dem Wege, man will ja den Prüfer nicht überfordern...


    Was dann, wenn das Bike mal abgenommen ist, weiter geschieht wird sich zeigen.

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • @CBC


    Ah, gut.
    Dachte schon ich schreib schon Sachen die ich selber nimmer schnall :D
    Beruhigt mich das du dich nur bissl vertan hast ;)



    Zitat

    Original von blackwidowrider
    ... wenn die größe nicht eingetragen ist oder bindungen eingetragen sind, wird es dann bei kontrollen wieder eng. ist größe eingetragen und keine bindungen...dann ist es wieder etwas entspannter ( bis auf die reifen herstellerfreigabe)


    Bei mir zum Beispiel ist meine neue Reifengröße eingetragen.
    Ne Freigabe im Sinne das auf meiner VN800 vorne der orignal Reifen in der
    größe 130/90-16 und hinten die "neue" Größe 170/80-15 drauf ist mit z.B.:
    aus Metzeler gibts ja nicht (meines Wissens nach).
    Da gibt blos ne Freigabe in der orignal Größe.


    Wenn ich aber den gleichen Reifen nehme, in eben der neuen Größe halt, sollte
    es doch kein Problem geben.


    Das Einzigste, was die auf m Landratsamt wieder mit eingetragen haben ist,
    "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
    Wobei ich meinte
    1. Die Fabrikatsbindung sei hinfällig
    2. Ist ja eh ne neue Größe druff und eingetragen und damit auch wieder anders zu bewerten

  • Ist eine Größe eingetragen ohne Reifenbindung, wozu benötige ich dann bitte eine Herstellerfreigabe? ?(
    Im Schein steht drin, Breite, Höhe, Felgendurchmesser, Geschwindigkeitsindex und Tragindex. Hat ein Reifen diese Vorgaben oder überschreitet sie sogar, darf ich ihn montieren. Für mich ist die Angabe des Reifenherstellers auf dem Reifen die Freigabe das ich diesen benutzen darf, da er mit den Daten in meinem Fahrzeugschein übereinstimmt.

  • Zitat

    Original von CBC
    Ist eine Größe eingetragen ohne Reifenbindung, wozu benötige ich dann bitte eine Herstellerfreigabe? ?(
    Im Schein steht drin, Breite, Höhe, Felgendurchmesser, Geschwindigkeitsindex und Tragindex. Hat ein Reifen diese Vorgaben oder überschreitet sie sogar, darf ich ihn montieren. Für mich ist die Angabe des Reifenherstellers auf dem Reifen die Freigabe das ich diesen benutzen darf, da er mit den Daten in meinem Fahrzeugschein übereinstimmt.


    Jo .... sehe ich auch so .... denn sonst wäre es ja wieder diese fuck Markenbindung ... die es ja nicht mehr gibt.